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Audio: rbb24 Abendschau | 25.09.2023 | M. Küper | Quelle: dpa/Christin Klose

Jährlich um 2,9 Prozent

Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen Mieten wieder erhöhen

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen drängen auf mehr Mieteinnahmen. Der Senat hebt den Mietenstopp zum Jahresende zwar auf, hat eine mögliche Erhöhung aber bei 2,9 Prozent gedeckelt. Dafür sollen die Landeseigenen Gegenleistungen erhalten.

Landeseigene Wohnungsunternehmen dürfen die Bestandsmieten in den kommenden drei Jahren um jährlich 2,9 Prozent erhöhen. Das geht aus dem Verhandlungsdokument hervor, das dem rbb vorliegt. Davon sind Mieter von etwa 350.000 kommunalen Wohnungen in der Hauptstadt betroffen. Damit endet der Mietenstopp, der noch bis Jahresende gilt und wegen der Energiekrise eingeführt worden war.

Die Verhandlungen des Berliner Senats mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen berlinovo, degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land und WBM über eine neue Kooperationsvereinbarung sind damit abgeschlossen. Das teilte die Stadtentwicklungsverwaltung bereits am Sonntag mit.

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Linke will mit Mietenstopp fortführen

Die neue Vereinbarung soll ab dem kommenden Jahr die Regelungen ablösen, mit denen der Senat seit 2017 bezahlbare Mieten und die Schaffung neuer landeseigener Wohnungen durchsetzen wollte. Die Vereinbarung war zuletzt wegen der Corona-, Ukraine- und Energiekrisen von den Vorgängerregierungen mehrfach verlängert und ergänzt worden.

Die künftige jährliche Obergrenze für Mieterhöhungen war politisch besonders umstritten. Die laut des Verhandlungsdokumentes vereinbarten 2,9 Prozent liegen deutlich unter den gesetzlich erlaubten Erhöhungen. Am Rande der letzten Parlamentssitzungen war noch von 2,5 Prozent die Rede, berichteten Quellen aus der Koalition. Alles über 2 Prozent hält die Opposition öffentlichen Äußerungen zufolge nicht für vertretbar - wenn es nach den Linken ginge, würde der im vergangenen Herbst eingeführte Mietenstopp weiter gelten. Die Grünen erklären das Wohnungsbündnis für gescheitert, wenn sich selbst die landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht mehr an die Regel halten, die eine Erhöhung von maximal zwei Prozent für einkommensschwache Haushalte vorsieht.

Nettokaltmiete soll 27 Prozent des Haushaltseinkommens nicht übersteigen

Senat und Unternehmen verhandelten auch über individuelle Obergrenzen, damit die Belastung durch die Nettokaltmiete nicht mehr als einen bestimmten Anteil des verfügbaren Haushaltseinkommens übersteigt. Danach darf die Nettokaltmiete nicht mehr als 27 Prozent des Haushaltseinkommens ausmachen. Bislang lag die Grenze bei 30 Prozent.

Betroffene Mieter können dann eine Absenkung der Miete beantragen. Die Wohnungsunternehmen dagegen drängen auf höhere Mieteinnahmen, auch wegen der zuletzt stark gestiegenen Bau- und Energiekosten. Der Senat will mit der neuen Vereinbarung unter anderem erreichen, dass die landeseigenen Unternehmen das im Koalitionsvertrag politische gesetzte Ziel von jährlich 6.500 fertiggestellten Neubauwohnungen auch tatsächlich umsetzen. Bisher wurde es deutlich verfehlt. Perspektivisch sollen 30 Prozent aller Wohnung in Berlin in der Hand des Landes sein.

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Im Gegenzug will der Senat das Eigenkapital der Unternehmen stärken, indem ihnen landeseigene Grundstücke übertragen werden und sie Gewinne nicht abführen müssen. Auch die Bebauungsplanverfahren möchte der Senat deutlich verkürzen und über eine Änderung der Bauordnung Abläufe vereinfachen und beschleunigen. Damit die Mieter möglichst wenig von den Kosten für Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen etwa beim Klimaschutz übernehmen müssen, sollen die Wohnungsunternehmen staatliche Förderprogramme in Anspruch nehmen.

Laut der Vereinbarung soll außerdem ein "angemessenes Verhältnis von Haushalts- und Wohnungsgröße bei der Neu- und Wieder­vermietung sichergestellt" werden, um den vorhandenen Wohnungsbestand "bestmöglich zu nutzen". Auf Anfrage der "B.Z." antwortete die Bauverwaltung, in große Wohnungen sollten Familien einziehen, kleine Wohnungen "sollten Singles vorbehalten sein."

Dem Bericht zufolge konnte der Senat aber weder konkret benennen, was "angemessen" in der Praxis bedeute, noch was er bei der Wohnungsgröße unter "klein" und unter "groß" verstehe. Es werde immer eine "konkrete Entscheidung im Einzelfall sein", zitierte die Zeitung den Senat. Eine frühere Fassung der Vereinbarung hatte es noch geheißen, es dürfe in Zukunft pro Bewohner nur noch ein Zimmer geben. Dieser Punkt wurde nun durch die allgemeine, unkonkrete Beschreibung ersetzt.

Vergabequoten für besonders bedürftige Menschen

Die neue Vereinbarung schreibt auch detailliert vor, wie viele Wohnungen die Landesunternehmen an Mieter mit Wohnberechtigungsschein vergeben müssen und sieht Quoten für besonders bedürftige Gruppen vor, wie Studierende, Gewaltopfer oder Obdachlose. Sie soll ab Anfang 2024 in Kraft treten und vier Jahre lang gelten.

Nach Ansicht des Berliner Mietervereins stellt diese Ausweitung der Zahl der Berechtigten für günstige Wohnungen ein größeres Problem dar als die gerade erlaubte Mieterhöhung. Mit-Geschäftsführerin Ulrike Hamann sagte am Montag in der rbb24-Abendschau, in Berlin könnten sich Haushalte mit kleinem Einkommen am Wohnungsmarkt kaum versorgen. Bisher hätten für diese Haushalte zumindest zwei Drittel der Wohnungen bei Neuvermietung zur Verfügung gestanden. Diese Zahl sei jetzt halbiert worden, kritisierte Hamann. Dadurch gebe es jetzt weniger Wohnungen für Haushalte mit kleinem Einkommen.

Die jetzt möglichen Mieterhöhungen bezeichnete Hamann dagegen als moderat.

Sendung: rbb24 Abendschau, 25.09.2023, 19:30 Uhr

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