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Video | Abendschau | 21.01.2021 | Quelle: imago images/MiS

Notbetreuung in Kitas

Diese Berufe sind in Berlin systemrelevant

Der Berliner Senat hat eine Liste mit systemrelevanten Berufen veröffentlicht. Kinder, von denen mindestens ein Elternteil einem solchen Beruf nachgeht, haben Anspruch auf die Notbetreuung in ihrer Kita. Von Sabine Prieß

Auch in den Wortschatz von Grundschülern und Kindergartenkindern sind seit Pandemiebeginn mit "Systemrelevanz", "Inzidenzwert", "Aerosole", "PCR-Test" und "FFP2-Maske" komplizierte Worte eingezogen.

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Kein Wunder, strukturieren diese Worte doch gerade das Leben der Erwachsenen, ihrer Eltern. Denn Mithilfe der "Systemrelevanz" der Berufe wird entschieden, welches Kind unter 12 Jahren in die Notbetreuung der Grundschule gehen - und neuerdings, ab 25.1. - auch wieder, welches Kind in die Kita kommen darf.

Am Donnerstag veröffentlichte die Bildungsverwaltung die KRITIS-Liste BE [berlin.de; PDF], auf der die systemrelevanten Berufszweige aufgelistet sind (Stand vom 19.1.2021). Die Liste soll laufend ergänzt und konkretisiert werden. Sie führt die Berufe auf, die nach Auffassung der Berliner Innenverwaltung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Stadt unverzichtbar sind. Auch im Home-Office kann ein Betreuungsanspruch bestehen, wie eine Sprecherin der Bildungsverwaltung am Mittwoch mitteilte.

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Beispiele für systemrelevante Berufe

Pflegekräfte im Altenheim beispielsweise fallen unter den Sektor "Gesundheit", die Branche "Pflege", die kritische Dienstleistung heißt "stationäre Pflege", der Bereich "Altenheim". Die Zuständigkeit liegt beim SenGPG/SenIAS. Krankenschwestern- und Pfleger in Krankenhäusern fallen ebenfalls in den Sektor "Gesundheit", die Branche heißt jedoch "Medizinische Versorgung" und die kritische Dienstleistung fällt unter "stationäre medizinische Versorgung", der Bereich unter "Aufnahme, Diagnose, Therapie, Unterbringung/Pflege und Entlassung im Krankenhaus". Zuständig ist SenGPG.

Ist jemand Lehrer, fällt er oder sie unter den Sektor "Bildung", die Branche "Bildung und Betreuung", die kritische Dienstleistung heißt "Aus- und Fortbildung" und der Bereich "Lernen zu Hause". Die Zuständigkeit für ihn oder sie liegt beim SenBildJugFam.

Wer im Supermarkt arbeitet fällt beispielsweise unter den Sektor "Ernährung", die Branche "Ernährungswirtschaft", die kritische Dienstleistung heißt "Lebensmittelhandel", der Bereich fällt unter "Anlage zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln" (Supermärkte sind eigens aufgeführt). Die Zuständigkeit liegt beim SenWiEnBe.

Insgesamt umfasst die Liste 13 Sektoren

Insgesamt umfasst die Liste 13 Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik & Telekommunikation, Gesundheit, Bildung, Wissenschaft & Forschung, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr, Medien, Staat und Verwaltung, Abfallwirtschaft, Sonstige.

Allein der Sektor "Gesundheit" ist in sechs Branchen (Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Medizinprodukte, Labore, Pflege, Hygiene und Forschung und Entwicklung in der Medizin) aufgeteilt, die sich wiederum 14 verschiedene "kritische Dienstleistungen" auffächern, die sich wiederum auf Dutzende einzelne Bereiche verteilen. Systemrelevant sind in diesem Sektor nämlich selbstverständlich nicht nur KrankenpflegerInnen und ÄrztInnen, sondern auch Hersteller von Beatmungsgeräten oder Desinfektionsmittel, Psychotherapeuten, Apotheker und beispielsweise krisenbezogene Forscher.

Die Berufe können notfalls nochmal priorisiert werden

Kitas dürfen nach der neuen Corona-Verordnung mit dem Notbetrieb eine wöchentliche Auslastung von 50 Prozent nicht überschreiten. In der Kindertagespflege gelten 60 Prozent als Obergrenze. Ist das der Fall oder hat eine Einrichtung zu wenig zur Verfügung stehendes Personal, kann sie in Abstimmung mit der Kita-Aufsicht "abweichende Regelungen" vereinbaren. Liegt die Auslastung über den zuvor genannten Werten liegen, will die Senatsverwaltung im Zweifelsfall bestimmte Berufe bevorzugen.

Anspruchsbereichtigt sind ab Montag Kinder mit mindestens einem systemrelevant arbeitenden Elternteil, Kinder von Alleinerziehenden und Kinder aus Familien in einer sozial schwierigen Situation bzw. mit pädagogischem Bedarf.

Für Fragen von Eltern ist weiterhin die Kita-Hotline der Senatsverwaltung für Bildung geschaltet. Zwischen Montag und Freitag ist sie zwischen 9 und 13 Uhr unter 030/90227-6600 erreichbar. Schriftliche Fragen können Eltern auch per E-Mail an die Verwaltung richten (Kita.Notfallbetreuung@senbjf.berlin.de).

Sendung:  

Beitrag von Sabine Prieß

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