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Video: Brandenburg Aktuell | 12.02.2021 | Hanno Christ | Gespräch mit Thomas Bittner | Quelle: dpa/Soeren Stache

Neue Corona-Regeln in Brandenburg

Lockdown bis 7. März, Wechselunterricht für Klassen 1 bis 6

Lockdown bis 7. März, offene Friseure ab 1. März - die Brandenburger Landesregierung übernimmt die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens nahezu komplett. In den Schulen geht Brandenburg derweil weiter als Berlin: Die Stufen 1 bis 6 sollen Wechselunterricht erhalten.

Die Brandenburger Landesregierung hat am Freitag die Ergebnisse des Bund-Länder-Treffens auf das Bundesland übertragen. Größtenteils wurden die Vereinbarungen des virtuellen Treffens mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Mittwoch übernommen. So wird es ebenso einen verlängerten Lockdown bis zum 7. März geben. Friseure dürfen ab dem 1. März wieder öffnen. Dabei gelten strenge Regeln: Es müssen medizinische Masken getragen werden, der Zugang muss gesteuert und beschränkt werden.

Bei den Schulen geht Brandenburg einen eigenen Weg, der weiterführt als etwa der von Berlin: Während in der Bundeshauptstadt ab dem 22. Februar zunächst die Jahrgänge 1 bis 3 zum Wechselunterricht zurückkehren, sind es in Brandenburg die Klassenstufen 1 bis 6. "Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht aufgenommen. Den Wechselunterricht organisieren die Schulen nach den Maßgaben des Bildungsministeriums", heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Grundsätzlich herrscht Präsenzpflicht. Per Attest könnten sich aber Eltern davon befreien lassen und auf Distanzunterricht bestehen, betonte Bildungsministerin Ernst (SPD) auf der Pressekonferenz am Freitagnachmittag. Während des Präsenzunterrichts gilt Maskenpflicht.

Pro Lerngruppe dürfen höchstens 15 Schülerinnen und Schüler pro Raum anwesend sein, wie Ernst konkretisierte. Auch sollen die Schulen je nach ihren Möglichkeiten den Wechselunterricht flexibel organisieren können. Sportunterricht soll wieder möglich sein, allerdings nur im Freien. Auch Musikunterricht ist laut Ernst erlaubt, jedoch bleiben das Musizieren mit Blasinstrumenten und das Singen tabu.

Wann und wie es für die übrigen Klassenstufen weitergeht, wurde noch nicht festgelegt. Abschlussklassen können weiterhin in den Schulen unterrichtet werden. In Grundschulen gibt es auch weiterhin grundsätzlich eine Notversorgung, wie Ernst betonte.

Im Grundsatz gilt für alle Schulen in Brandenburg: Sobald die 7-Tage-Inzidenz in der Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl 200 überschreitet, muss die Schule geschlossen werden.

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Die Klassen 1 bis 3 dürfen an die Schulen zurück

Regelmäßige Tests für Lehrkräfte - Tierparks dürfen wieder öffnen

Alle Lehrkräfte und Beschäftigte in den Schulen können sich ab 15. Februar bis Ende April insgesamt bis zu fünfmal auf das Coronavirus per Antigen-Schnelltest in einer Arztpraxis testen lassen. Damit wird die bisherige Teststrategie an Schulen fortgesetzt, allerdings mit einer erhöhten Flexibilität. Das Land Brandenburg übernimmt die Kosten für die Tests.

Alle Angebote der Kindertagesbetreuung für Kinder im Vorschulalter bleiben grundsätzlich geöffnet: Krippe, Kindergarten, altersgemischte Einrichtungen, Kindertagespflegestellen und sonstige Kindertagesbetreuungsangebote. Sobald die 7-Tage-Inzidenz in der Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Zahl 200 überschreitet, muss die Kita geschlossen werden.

Grundsätzlich bleibt es beim Appell an die Eltern, ihre Kinder soweit möglich zu Hause zu betreuen. Kita-Beschäftigte können vorerst bis Ende April zwei mal pro Woche Antigen-Schnelltests durchführen lassen. Die Sportanlagen unter freiem Himmel können zudem wieder von Kindergärten und Horten genutzt werden.

Eine weitere Lockerung gibt es für die Freizeitgestaltung in Brandenburg: Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten dürfen hier wieder öffnen, nur die Tierhäuser bleiben geschlossen. Die Betreiber müssen Hygienekonzepte vorlegen und das Abstandsgebot zwischen allen Personen gewährleisten.

Die neue Brandenburger Eindämmungsverordnung gilt ab Montag, 15. Februar.

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Schärfere Regeln in Kliniken und Pflegeeinrichtungen

Besucher in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen benötigen ab dem 15. Februar einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dazu müssen die Einrichtungen Besuchern die Durchführung eines Antigen-Schnelltest anbieten.

Neu in diesem Bereich ist außerdem: Zum Schutz der Patienten sowie der Bewohner müssen sich alle Beschäftigten ab dem 15. Februar mindestens an drei (statt wie bisher zwei) Tagen pro Woche auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Alle übrigen Regeln für Besuche sowie Hygienemaßnahmen in Krankenhäusern bleiben unverändert bestehen. Jeder Patient oder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen. Diese Personengrenze gilt aber nicht für die Begleitung Sterbender.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Die Landkreise und kreisfreien Städte können im Wege einer Allgemeinverfügung ein Alkoholverbot auf öffentliche Wegen, Straßen und Plätzen anordnen. Die zuvor gültige allgemeine Festlegung des Landes ist am 5. Februar durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg aufgehoben worden.

Woidke bittet Einzelhandel um Geduld

Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) informierte am Freitagnachmittag über die Regelungen. "Der Nebel lichtet sich, aber langsam", betonte er dabei. Man könne das Risiko eingehen, erste Lockerungen zuzulassen, "vorsichtige kleine Schritte, die sich hoffentlich nicht negativ auf der Infektionsgeschehen auswirken", so Woidke. Zuletzt seien die neuen Infektionszahlen in Brandenburg gesunken, allerdings nur langsam. Das sei für ihn auch ein Alarmzeichen.

Woidke betonte auch mit Blick auf die Branchen, die weiterhin geschlossen bleiben, man wolle unbedingt einen "Jo-Jo-Effekt" vermeiden. Denn klar sei: Sobald sich das Infektionsgeschehen in eine negative Richtung verändere, müsse man die Maßnahmen wieder verschärfen und es käme erneut zu Schließungen. Bei der letzten Öffnungsankündigung für den Einzelhandel im Mai 2020 habe man in Brandenburg eine 7-Tage-Inzidenz von 6,8 gehabt, betonte Woidke. Davon sei man noch denkbar weit entfernt. "Wir arbeiten an einer Öffnungsperspektive für den Einzelhandel und werden darüber in der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März reden", kündigte Woidke an.

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Lockdown wird bis zum 7. März verlängert - Friseure dürfen ab 1. März öffnen

Gesundheitsministerin warnt vor Gefahr durch Mutationen

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) wies auf der Pressekonferenz am Freitagnachmittag darauf hin, dass Brandenburg mit seiner aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 76,7 immer noch über dem Bundesschnitt liege, auch wenn dieser Wert landesweit weiterhin sinke. "Brandenburg ist nach Thüringen und Sachsen-Anhalt immer noch an dritter Stelle, auch wenn wir eine erfreuliche Entwicklung verzeichnen", so Nonnemacher. Inzwischen liege kein Landkreis mehr über 200, die Prignitz sei mit 180 nach wie vor am stärksten betroffen.

Hoffnung mache, dass es einen deutlichen Rückgang der Infektionszahlen in den stationären Pflegeeinrichtungen gebe. "Die Tendenz geht hier stabil nach unten", so Nonnemacher. Gleichzeitig seien die Corona-Mutationen weiterhin eine unabwägbare Gefahr: "Stand heute haben wir 91 Fälle von Mutationen nachgewiesen, 80 davon beziehen sich auf die britische Variante. Es ist damit zu rechnen, dass wir da weiter deutliche Zunahmen haben werden."

Sendung: Brandenburg aktuell, 12.02.2021, 19:30 Uhr

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