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Audio: rbb | 27.04.2021 | Sebastian Schöbel | Quelle: imago images/Stefan Zeitz

Befreiung von der Testpflicht

Berliner Senat lockert Corona-Auflagen für Genesene

Wer eine Corona-Infektion überstanden hat, braucht künftig keinen Test mehr für Friseur oder Einkauf. Das gab Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag bekannt. Für Genesene ist künftig ein PCR-Test ausreichend, der eine Infektion im letzten halben Jahr nachweist.

Berlin hebt die Testpflicht für Menschen auf, die von einer Corona-Infektion genesen sind. Das gab Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag bekannt. "Es reicht ein PCR-Testnachweis, dass sie positiv waren in der Vergangenheit", erklärte Kalayci.

Damit sind Genesene - bei den derzeit bestehenden Regeln - beim Einkaufen oder beim Gang zum Friseur in Berlin Geimpften beziehungsweise Negativ-Getesteten gleichgestellt.

Allerdings gibt es eine Einschränkung: Wessen Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, muss zusätzlich mindestens eine Erstimpfung nachweisen. Denn die Immunität nach einer Infektion bestehe gesichert nur für einen gewissen Zeitraum.

Lockerungen auch in Pflegeheimen

Bereits seit Mitte April gilt, dass vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Menschen keinen negativen Coronatest mehr benötigen. Zudem werden vollständig Geimpfte und von Corona Genesene von der Quarantänepflicht ausgenommen: Sie müssen sich also nicht mehr isolieren, wenn sie als Kontaktperson eines Infizierten oder einer Infizierten identifiziert wurden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für Krankenhauspersonal.

Wie Kalayci in der rbb-Abendschau ankündigte, sind auch Lockerungen in Pflegeheimen geplant. Vollständig Geimpfte sollen von der Testpflicht befreit werden und eine zeitliche Begrenzung des Besuchs soll wegfallen. Auch für geimpfte oder genesene Pflegekräfte soll die Testpflicht abgeschafft werden. Dies solle "in den nächsten Tagen" umgesetzt werden, so Kalayci.

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Kalayci stellte in Aussicht, dass im Juni die Impfpriorisierung in Berlin aufgehoben wird. Vorher wolle man aber noch die Personen der Priorisierungsstufe 3 einladen. Berlin sei prinzipiell bereit, auch den russischen Impfstoff Sputnik V zu verimpfen, sagte Kalayci, sofern der Bund ihn beschaffen sollte.

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene beschloss der Senat am Dienstag Anpassungen auf Landesebene. Die Bundes-Notbremse wurde nicht eins zu eins übernommen - es gibt weitere Besonderheiten. Die neuen Regelungen treten am 1. Mai in Kraft.

Die Kommentarfunktion wurde am 28.04.2021 um 11:00 Uhr geschlossen

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Sendung: Inforadio, 27.04.2021, 16.40 Uhr

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