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Audio: Inforadio | 13.04.2021 | Regierender Bürgermeister Michael Müller | Quelle: dpa/Christophe Gateau

Neues Infektionsschutzgesetz

Müller fordert bei Corona-Maßnahmen Spielraum für Länder

Die Bundesregierung will mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes strenge, bundesweit einheitliche Eindämmungsmaßnahmen auf den Weg bringen. Doch in den Ländern gibt es Widerstand: Berlin fordert mehr regionale Flexibilität.

Vor einer möglichen bundesweiten Verschärfung der Regeln gegen die Corona-Pandemie hat der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) Bewegungsspielraum für die Regionen gefordert.

In der rbb-Abendschau kritisierte Müller am Montag, dass im Bundestag Regelungen beschlossen werden sollen, die sehr pauschal formuliert seien und einen Teil der wissenschaftlichen Beratung nicht hinreichend würdigten. Zudem dürfe man bei den Corona-Beschränkungen nicht über das Ziel hinausschießen, wie etwa bei einer möglichen Ausgangssperre.

Die 100er-Inzidenz als Richtwert für die Notbremse sei wichtig und sollte von allen Bundesländern beachtet werden, so Müller. Es müsse aber möglich sein, die Infektionsschutzmaßnahmen regional anzupassen.

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Das Bundeskabinett will am Dienstag bundesweit einheitliche Einschränkungen beschließen, um die immer stärkere dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen. Dazu soll voraussichtlich das Infektionsschutzgesetz geändert werden. In einem neuen Paragrafen 28b soll festgelegt werden, was zu tun ist, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über 100 liegt, also binnen einer Woche mehr als 100 Neuinfizierte auf 100.000 Einwohner kommen.

In den vorausgehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern war für diesen Fall vorgesehen worden, dass der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung von 21:00 bis 05:00 Uhr bis auf Ausnahmen untersagt wird. Zuvor war stundenlang unter Hochdruck über die Regelungen verhandelt worden. Mehrere Beteiligte gingen davon aus, dass es nach stundenlangen Verhandlungen am Montag ein Einvernehmen geben würde, das eine Verabschiedung in der Ministerrunde am Dienstag möglich macht. Möglichst in einem beschleunigten Verfahren sollten die Regeln dann vom Bundestag beschlossen werden und den Bundesrat passieren.

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Neben der Novelle des Infektionsschutzgesetzes sollte dem Kabinett auch eine geänderte Arbeitsschutzverordnung mit einer Pflicht für Testangebote in Unternehmen vorgelegt werden. Der Entwurf der Verordnung sieht vor, dass die Unternehmen verpflichtend und in der Regel einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen.

Die überarbeiteten Lockdown- und Testregeln sollen die Zahl der Infizierten, Covid-19-Kranken und Todesfälle so gering wie möglich halten, bis durch fortschreitende Impfungen ein Rückgang des allgemeinen Infektionsgeschehens erreicht ist.

Sendung: Abendschau, 12.04.2021, 19:30 Uhr

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