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Audio: Inforadio | 09.05.2021 | Tobias Schmutzler | Quelle: dpa/Z. Scheurer

Kritik an Berliner Verfahren

Vergabekammer stoppt Ausschreibung für Corona-Testzentren

Bei der millionenschweren Ausschreibung für Testzentren in Berlin soll ein Privatunternehmen in das Vergabeverfahren involviert gewesen sein. Diese Kritik steht schon seit Wochen im Raum. Nun zieht die Vergabekammer Konsequenzen.

Die Berliner Vergabekammer hat die Ausschreibung für die landeseigenen Corona-Testzentren vorerst gestoppt. Das geht aus einem Schreiben der Vergabekammer an die Senatsverwaltung für Gesundheit hervor, die dem rbb vorliegt. Demnach untersagt die Vergabekammer der Gesundheitsverwaltung aktuell, einen Zuschlag für den Betrieb der Testzentren zu erteilen.

Mit der Entscheidung vom 7. Mai reagiert die Vergabekammer auf Kritik von Unternehmen, die sich im Rahmen der Ausschreibung beworben, von der Gesundheitsverwaltung aber nicht den Zuschlag erhalten hatten. Die betroffenen Unternehmen kritisieren, das Verfahren sei unfair abgelaufen.

Hintergrund

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Privatunternehmen offenbar in Auftragsvergabe des Senats involviert

Ausschreibung seit Wochen in der Kritik

Aktuell betreibt das Münchner Privatunternehmen "21DX" die Testzentren im Auftrag des Landes Berlin. Schon Anfang April hatten rbb-Recherchen ergeben, dass "21DX" offenbar direkt in die Erstellung von Ausschreibungsdokumenten einbezogen war. So hatte offenbar die Geschäftsführerin von "21DX" ein zentrales Dokument, nämlich die Leistungsbeschreibung des gesamten Auftrags, mitverfasst.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit entgegnete auf die Vorwürfe Anfang April: "Das laufende Ausschreibungsverfahren richtet sich in vollem Umfang nach den geltenden Bestimmungen des Vergaberechts."

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Ausschreibung mit Volumen von 84 Millionen Euro

Mit einem Volumen von mehr als 84 Millionen Euro umfasst die Ausschreibung den Betrieb der landeseigenen Corona-Testzentren, der dazugehörigen Online-Plattformen und einer Telefon-Hotline. Die Frist der Ausschreibung ist bereits zwei Mal verlängert worden – nun liegt das Verfahren erstmal auf Eis.

In ihrem aktuellen Schreiben fordert die Vergabekammer die Gesundheitsverwaltung auf, die Vergabeakten sofort zur Verfügung zu stellen. Jetzt steht ein Nachprüfungsverfahren im Raum. Die Gesundheitsverwaltung hat bis zum 18. Mai Zeit, Stellung zur Entscheidung der Vergabekammer zu nehmen.

Sendung: Inforadio, 09.05.2021, 13 Uhr

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