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Quelle: dpa/Fabian Sommer

Weg frei für schärfere Corona-Regeln

Berliner Abgeordnetenhaus beschließt epidemische Lage

Nach Brandenburg hat auch Berlin die epidemische Corona-Notlage ausgerufen. Dadurch können weitere Corona-Maßnahmen wie zum Beispiel Ausgangssperren und Auflagen für Veranstaltungen beschlossen werden.

Als gesetzliche Grundlage für weitere Corona-Maßnahmen hat das Berliner Abgeordnetenhaus eine epidemische Lage beschlossen. Für einen entsprechenden Antrag des Senats stimmten am Dienstag die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und Linken sowie die CDU. Die AfD votierte dagegen, die FDP enthielt sich. Der Senat kann nun zum Beispiel neue Beschränkungen beschließen, falls die Infektionslage das erfordert.

Landtag erklärt "epidemische Notlage"

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Der Brandenburger Landtag hat den Weg für schärfere Corona-Regeln frei gemacht. Der Beschluss der "epidemischen Notlage" ermöglicht unter anderem Ausgangssperren und Auflagen für Veranstaltungen. Aber nicht alle Bereiche darf die Regierung antasten. Von Torsten Sydow

Die neue Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) hatte zuvor im Plenum deutlich gemacht, dass damit wegen der Omikron-Variante des Coronavirus durchaus zu rechnen ist - womöglich noch vor Weihnachten. "Omikron verändert fast alles, was wir über die Pandemie bisher gehört haben", sagte sie.

Neue Eingriffsmöglichkeiten

Für Verschärfung der Maßnahmen wie zum Beispiel weitere Kontaktbeschränkungen oder auch Ausgangssperren ist ein landesgesetzlicher Rahmen erforderlich, weil bestimmte bundesweite Bestimmungen dazu weggefallen sind. Für den Senat gehe es darum, sagte Müller am vergangenen Mittwoch beim Beschluss für die Vorlage, Entscheidungs- und Eingriffsmöglichkeiten zu haben, sollte sich die Corona-Lage erneut zuspitzen.

Mit §28a des Infektionsschutzgesetzes und nach dem Beschluss könnte die Landesregierung zudem ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verfügen, Sport-, Freizeit- und Kulturveranstaltungen untersagen oder beschränken sowie das Betreten von beispielweise Krankenhäusern neu regeln.

Nicht möglich sind die Anordnung genereller Ausgangsbeschränkungen, die Untersagung der Sportausübung, eine Versammlungs- und Ansammlungsuntersagung, ein Verbot von religiösen Zusammenkünften, die Schließung von Gaststätten und Hotels. Eine generelle Schließung von Kindertagesstätten und Schulen ist nach den Bestimmungen von §28a ebenfalls nicht zulässig.

Vor MPK am Dienstag

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Vor dem Bund-Länder-Treffen am Nachmittag hat das RKI sofortige maximale Maßnahmen gegen die aufkommende Omikron-Welle gefordert. Darunter: Kontaktbeschränkungen, mehr Tempo beim Impfen und die Reduktion von Reisen.

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Sendung: Inforadio, 21.12.2021, 15:20 Uhr

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