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Audio: Inforadio | 08.12.2021 | Jonas Pospesch | Quelle: dpa/C. Soeder

Für Ungeimpfte, Weihnachtsmärkte und Clubs

In Berlin gelten jetzt schärfere Corona-Beschränkungen

2G plus Maske auf allen Weihnachtsmärkten, starke Kontaktbeschränkungen für Treffen mit Ungeimpften und höchstens 5.000 Personen bei Großveranstaltungen im Freien: Diese und weitere Corona-Regeln müssen die Menschen in Berlin ab Mittwoch beachten.

In Berlin gelten von Mittwoch an schärfere Corona-Regeln. Mit Maßnahmen wie strengeren Obergrenzen bei Veranstaltungen, Kontaktbeschränkungen bei privaten Treffen oder einem Tanzverbot in Clubs und Diskotheken will der Senat die Zahl der Neuinfektionen eindämmen.

Neu ist auch, dass nun generell auf Weihnachtsmärkten die 2G-Regel gilt - plus Maskenpflicht. Manche Veranstalter haben bereits von Anfang an auf die schärferen Kontrollen gesetzt, andere hatten sich an der 3G-Regelung für Wochenmärkte orientiert. Wegen der Verschärfung der Corona-Regeln ist der Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz jetzt umzäunt und die Besucher werden an den fünf Ein- und Ausgängen kontrolliert. Bislang war der Weihnachtsmarkt offen zugänglich, es herrscht Maskenpflicht.

Senat verschärft Regeln für den Sport

Hertha und Union ab Mittwoch noch vor maximal 5.000 Zuschauern

Der Senat hat die Corona-Regeln im Berliner Sport verschärft. Hertha und Union Berlin dürfen noch bis zu 5.000 Zuschauer empfangen. Das Freitagabend-Spiel der Unioner gegen Leipzig ist noch nicht betroffen. Für den Breitensport gibt es eine weitere Einschränkung.

Starke Einschränkungen für Treffen mit Ungeimpften

Private Treffen, an denen mindestens eine Person teilnimmt, die weder geimpft noch genesen ist, sind in Berlin künftig auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre. Das entspricht der Regelung, wie Bund und Länder sie in der vergangenen Woche verabredet hatten.

Bei den Regeln für Großveranstaltungen wie beispielsweise Fußballbundesligaspiele geht Berlin über die Vorgaben von Bund und Ländern hinaus. Der Senat beschloss eine Obergrenze von 5.000 Personen draußen und 2.500 in geschlossenen Räumen. Für andere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 zeitgleich Anwesenden im Freien und 200 in geschlossenen Räumen.

Neue Corona-Regeln auch für Großveranstaltungen

Berliner Senat verbietet Tanzen in Clubs

Die Berliner Clubs dürfen vorerst geöffnet bleiben - allerdings ist das Tanzen dort ab Mittwoch untersagt. Dann sollen in der Hauptstadt die neuen Corona-Regeln von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dazu gehören auch neue Beschränkungen von Veranstaltungen.

3G gilt jetzt auf Bahnsteigen, BVG plant Zugangskontrollen

Fahrgäste von U- und S-Bahn müssen darüberhinaus ab Mittwoch schon auf den Bahnsteigen mit 3G-Kontrollen rechnen. Bislang galten die Regeln, nach denen die Fahrgäste geimpft, genesen oder getestet sein müssen, nur für die Fahrzeuge. Die Kontrollen sollen nach wie vor stichprobenhaft erfolgen. Laut Senat gilt die 3G-Pflicht nur an den Bahnsteigen von S- und U-Bahnen, nicht jedoch in den übrigen Teilen der Bahnhöfe und auch nicht an Bus- und Tramstationen.

Für die Kontrollen sind bei der Berliner S-Bahn das Sicherheitspersonal sowie speziell geschulte Kontrolleure zuständig. Auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) müssen die 3G-Kontrollen bei den U-Bahnen nun stichprobenartig auf die Bahnsteige ausweiten. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen mit Zusammenarbeit der Polizei werde es auch Zugangskontrollen zu den Bahnsteigen geben, teilte ein BVG-Sprecher mit. Bei Kontrollen in den vergangenen zwei Wochen habe laut BVG aber nur ein geringer Teil der Fahrgäste keinen 3G-Nachweis vorweisen können.

In den Regional- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn kontrollieren ab Mittwoch auch das Zugpersonal die 3G-Nachweise.

Tanzverbot in Clubs

Ab Mittwoch darf in Berliner Clubs und Diskotheken nicht mehr getanzt werden. Vorerst werden sie aber nicht geschlossen. Bund und Länder hatten vereinbart, Clubs bei Inzidenzwerten über 350 zu schließen, Berlin liegt aktuell knapp darunter. Allerdings, so die Kritik der Berliner Clubcommission, werde es sich für viele Clubs unter diesen Bedingungen nicht lohnen zu öffnen.

Öffentliche Gebäude, zum Beispiel Bürgerämter, dürften nur noch unter 3G-Regeln betreten werden, also von Geimpften, Genesenen und Getesteten. Bisher galt das nur für Mitarbeiter.

Für Sport im Freien, bei dem der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten wird, gilt nun die 3G-Regel.

Der Berliner Senat hatte sich auf diese Maßnahmen am vergangenen Freitag verständigt und damit die Vereinbarungen von Bund und Ländern weitgehend umgesetzt. Einige Regeln galten in Berlin bereits, etwas die generelle Maskenpflicht an Schulen und 2G im Handel.

Sendung: Abendschau, 08.12.2021, 19:30 Uhr

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