Ab Mittwoch - Auch Zugpersonal der Deutschen Bahn kontrolliert die 3G-Regel im Nahverkehr

Di 07.12.21 | 14:21 Uhr
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Ein Reisender mit Mund- und Nasenschutz sitzt in einem Zug der Deutschen Bahn (Quelle: dpa/Sebastian Gollnow)
Video: Abendschau | 08.12.2021 | A. Deutschmann | Bild: dpa/Sebastian Gollnow

Seit nunmehr zwei Wochen gilt die 3G-Regel im Nahverkehr. Bislang kontrollierten nur das DB-Sicherheitspersonal und Personal von Partnerfirmen. Jetzt übernimmt auch das Zugpersonal der Deutschen Bahn diese Aufgabe.

Das Zugpersonal in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn (DB) wird ab Mittwoch stichprobenartig die Einhaltung der 3G-Regel kontrollieren. Das bestätigte ein Bahn-Sprecher rbb|24 am Dienstag auf Nachfrage.

Demnach laufen derzeit die letzten Schulungen für das Personal. Das Vorgehen sei mit den Betriebsräten vereinbart worden und gelte in RE- und RB-Zügen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) darüber berichtet.

"Sicherheitspersonal wird das Zugpersonal unterstützen", erklärte der Sprecher. "Wir setzen stets zwei Mitarbeitende bei der Kontrolle ein, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten." In der Dienstanweisung an das Zugpersonal steht laut RND ausdrücklich, dass der Eigenschutz "immer Vorrang" habe.

Zugpersonal soll notfalls polizeiliche Hilfe anfordern

Sofern sich Reisende im Rahmen der Kontrollen "aggressiv und unkooperativ" verhalten, solle das Personal sich zurückziehen und polizeiliche Hilfe anfordern, heißt es demnach weiter in der Anweisung.

Die 3G-Regel im Nahverkehr gilt bereits seit zwei Wochen, bisher führte nur das DB-Sicherheitspersonal und Personal von Partnerfirmen die Kontrollen stichprobenartig in S-Bahnen und Regionalverkehrszügen durch. Diese bleiben parallel zum Zugpersonal auch weiterhin im Einsatz.

3G-Kontrollen auch im Fernverkehr

Auch im Fernverkehr wird die 3G-Regel kontrolliert. Die DB zog in der Vorwoche eine erste Bilanz: Seit dem 24. November seien in den Fernverkehrszüge rund 150.000 Menschen stichprobenartig kontrolliert worden, erklärte die Bahn. Dabei hätten lediglich gut 200 Fahrgäste keinen 3G-Nachweis vorlegen können; bei Feststellung der Verstöße habe zudem ein Großteil "sehr einsichtig" reagiert. Der Anteil der Fahrgäste ohne 3G-Nachweis lag somit im "Promillebereich", erklärte die Bahn.

Sendung: Inforadio, 07.12.2021, 12 Uhr

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22 Kommentare

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  1. 22.

    Sie irren. Die Kontrolle der Gesundheitsdaten fällt unter das Hausrecht. Außerdem gibt es für die Kontrolle eine Ermächtigung durch ein Bundesgesetz.
    In Deutschland gilt Lex Speciales. Das GG ist außerdem keine Anspruchsgrundlage.

  2. 21.

    Es mag ja richtig sein das man diese Kontrollen macht, aber ein bissel makaber ist es trotzdem, sich von Leuten überprüfen zu lassen die zum Teil selber nicht geimpft sind. Da dies für die Arbeit nicht verpflichtend ist.

  3. 20.

    Ja aber nur wenn die Zeitkarte personalisiert ist. Bei einer übertragbaren Umweltmonatskarte z.B. hat mal leider Pech und zahlt die vollen 60 Euro. Ist ja auch eigentlich einleuchtend. Denn ein richtiger Schwarzfahrer könnte sich ja dann für die Nachreiche auch eine übertragbare ausborgen.

  4. 19.

    Bedanken Sie sich bitte bei den Mitbürgern in unserer Gesellschaft, die sich nicht an den Corona-Schutz halten wollen. Diese Leute sind dafür verantwortlich, dass sich die Pandemie in die Länge zieht und jetzt Impfausweise kontrolliert werden müssen.

  5. 18.

    Bei vergessener Zeitkarte sind es aber nur 10€ "Erziehungsgeld". Sie müssen die Karte m. W. innerhalb einer Woche bei der entsprechenden Stelle vorlegen.

  6. 17.

    Zitat:

    "Ein Zugbegleiter ist nicht dazu da das Hausrecht durchzusetzen."

    Verbreiten Sie hier bitte keine Falschinformationen.

    Ein Zugbegleiter gehört zum weisungsberechtigten Bahnpersonal. Und das hat Grundsätzlich das Hausrecht jeden, der sich gesetz- bzw. regelwidrig verhält, von der Weiterbeförderung auszuschließen. Notfalls unter Zuhilfenahme der Sicherheitsorgane.

  7. 16.

    Ein Zugbegleiter ist Mitarbeiter der Deutschen Bahn und vertritt den Inhaber des Hausrechts. Wenn ein Fahrgast gegen das Hausrecht verstößt, dann ist die Durchsetzung der Maßnahmen am Ende Sache der Polizei. Das ist auch bei anderen Straftaten und Verstößen genau so. Wenn eine fremde Person zum Beispiel unbefugt auf Ihrem Grundstück herum läuft und sich ganz frech nicht an Ihre Anweisungen hält, dann ist das Hausrecht gebrochen. Die Durchsetzung des Hausrechts macht dann im Zweifel die Polizei, die diese Person festsetzt und die Personalien notiert. Der Staat (Polizei) hat das Gewaltmonopol. Der Inhaber des Hausrechtes hat aber das sogenannte "Jedermannsrecht" und kann Täter gegen ihren Willen festhalten, bis die Sicherheitskräfte da sind. Das macht natürlich kaum ein Schaffner irgendwo in der Pampa, solange er auf sich selbst gestellt ist. Es entsteht mangels Polizei ein rechtsfreier Raum - und das ist nicht gut.

  8. 15.

    Natürlich, Anweisungen des Personals ist folge zu leisten. Das Personal ist befugt das Hausrecht durchzusetzen. Wer keine Fahrkarte besitzt und keine Mittel hat wird auch beim nächsten Halt vor die Tür gesetzt. Das Problem ist nur ob dem auch folge geleistet wird. Genau hier gibt es in unserer Gesellschaft immer wieder Probleme. Da braucht man eben immer einen Sicherheitsdienst oder eben die Polizei. Die Verkehrsunternehmen müssen die Verordnungen oder Gesetze umsetzen. Wie ist ihre Sache. Auf den kosten bleiben diese Verkehrsunternehmen sitzen. Deswegen ist dieses 3G Modell im ÖPNV auch fraglich. Da hier politische Ziele im Vordergrund stehen. Wie ich schon sagte eine FFP2 Masken Pflicht wäre viel effektiver und provoziert weniger Konflikte. Sobald die Bundespolizei ins spiel kommt, ist mit Verzögerungen im Betriebsablauf zu rechnen. Der Rest sitzt dann im gleichen Boot und der Tag ist im Eimer.

  9. 14.

    Doch, die Bahn hat das Hausrecht in ihren Zügen und kann die Mitfahrt entsprechend an Bedingungen knüpfen. Wem das nicht passt, der kann ja gerne zu Fuß gehen. Niemand wird gezwungen, mit der Bahn zu fahren.

  10. 13.

    Ein Zugbegleiter ist nicht dazu da das Hausrecht durchzusetzen. Das obliegt der Bundespolizei. Selbst die DB Sicherheit darf nur in wenigen Situationen Platzverweise erteilen oder Leute aus dem Zug verweisen. Aber Sie können sich ja bei der Trapo bewerben, kennen Sie ja wahrscheinlich noch gut.

  11. 12.

    Das ist doch wieder mal eine Regel, die sich in der Praxis gar nicht durchsetzen lässt. Beispiel: Ein Zug fährt von Berlin aus stundenlang durch die Brandenburger Provinz, zum Beispiel von Südkreuz nach Elsterwerda oder Falkenberg. Unterwegs steigen im Dorf X mehrere renitente Corona-Leugner ein, die sich nicht an die Maskenpflicht halten. Was soll dann die arme Schaffnerin bitte machen? Die Polizei ist auf dem Land weit weg.

    Der nächste Knotenbahnhof kommt vielleicht in einer Dreiviertelstunde und ist die Endstation der Linie. Dann haben die Maskenverweigerer auf voller Linie gewonnen und lachen die Deutsche Bahn aus. Vielleicht steigen sie sogar vorher in Dorf Y wieder aus und entkommen völlig unerkannt. Alles schon als Pendler miterlebt. Gerade in ländlichen Gegenden wird auf solchen Strecken völlig dreist von einigen Leuten die Maskenpflicht ignoriert. Die Bahn kann mangels Polizeiunterstützung nichts machen und weiß das auch.

  12. 11.

    Hatte heute meine Umweltkarte vergessen und musste zähneknirschen 60 EUR zahlen. Nebenbei wurde ich gefragt, ob ich geimpft bin. Als ich das bejahte, wurde das nicht weiter kontrolliert...

  13. 10.

    Die 3G-Regel ist absolut unverhältnismäßig. Warum muss ich als Gesunder meine "Unschuld" beweisen? Ich finde die Entwicklung unserer Gesellschaft gefährlich und intolerant. So kann es nicht weitergehen!

  14. 8.

    Das ist doch nur wieder so eine Androhung ohne ernsten Hintergrund. Schon jetzt finden kaum noch Fahrkartenkontrollen statt. Die Kundenbetreuer verkrümeln sich und Masken oder jetzt auch solche Nachweise werden schon gar nicht kontrolliert. Wenn dann hält das 1 Woche an und dann ist wieder Ruhe. Ich sehe auch ehrlich gesagt keine Notwendigkeit dieser 3G Regel. Die Politik soll aufhören mit solchen Maßnahmen ihre Fehler kaschieren. Eine FFP2 Maskenpflicht völlig ausreichend und viel effektiver als geimpft, genesen oder getestet. Schon wieder ist von der FFP2 Maskenpflicht nicht nur im ÖPNV nichts zu hören. Obwohl dies mit eines der Wirksamsten Mittel ist !

  15. 7.

    Wieso sollten sich die Arbeitnehmervertreter dagegen wehren? Sie haben doch genauso wie fast alle ein starkes Interesse an der Bekämpfung der Pandemie. Fast überall in Europa ist es üblich, dass die Tickets und der Impfstatus zusammen kontrolliert werden. Das Bahnpersonal hat meine volle Sympathie, Impfleugner haben in der Bahn nichts verloren.

  16. 6.

    Mal naïv nachgefragt: Dürfen die das rechtlich überhaupt.
    Juristisch fällt das nicht unters Hausrecht.
    Der Gesundheitsstatus ist Privatangelegenheit.
    Ich bin aber offen für Informationen, wo GG und BGB durch das Infektionsschutzgesetz aufgehoben werden.

  17. 5.

    Wer Tickets kontrollieren kann, der kann auch im gleichen Arbeitsgang 3G und Maske kontrollieren.
    Übrigens kennt man im Verwaltungsrecht den Beliehenen. Es ist möglich, Schaffner zu Beliehenen zu machen. Da hat beim Personalrat ein Mitspracherecht.

  18. 4.

    Zitat:

    "Ernsthaft jetzt? Der kleine Mitarbeiter soll „Hilfspolizei“ spielen…"

    Falsch! ! ! Der "kleine" Mitarbeiter soll im Rahmen seiner Tätigkeit das Hausrecht durchsetzen. Notfalls mit Hilfe der Bundespolizei. Und das bedeutet, daß Maskenverweigerer und Impfmuffel genauso von der Beförderung ausgeschlossen werden, wie z.B. Schwarzfahrer, Randalierer oder sonstige Zeitgenossen, welche gemäß den Beförderungsbestimmungen den ordnungsgemäßen Betriebsablauf stören bzw. die Sicherheit gefährden.

    Genau das gehört zur Aufgabe des "kleinen" Mitarbeiters, der unter anderem auch von mir bezahlt wird, meine Sicherheit zu gewährleisten. Wenn er bzw. das Unternehmen damit überfordert sind, dann haben sie eben für entsprechend begleitendes Sicherheitspersonal zu sorgen. Klappt ja auch wunderbar, wenn einer nicht bezahlen aber trotzdem befördert werden möchte. Also wenn es um die finanziellen Begehrlichkeiten der Unternehmen geht. Also sollen die auch aufhören rumzuflennen.

  19. 3.

    Echt jetzt? Es wird kontrolliert? Gar nicht bemerkt …

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