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Video: Brandenburg Aktuell | 14.12.2021 | H. Christ | Quelle: dpa/S. Stache

Corona-Verordnung

Brandenburg verschärft Corona-Regeln auch für Geimpfte und Genesene

Brandenburg hat die geltenden Corona-Beschränkungen verschärft. So sollen Clubs und Diskotheken geschlossen, Demonstrationen nur noch bis 1.000 Besucher zugelassen werden. Auch private Feiern von Geimpften und Genesenen werden begrenzt.

In Brandenburg gelten ab Mittwoch zum Teil strengere Corona-Beschränkungen als von Bund und Ländern beschlossen. Dazu hat die Landesregierung am Dienstag die geltenden Corona-Beschränkungen in Teilen verschärft. Das Kabinett entschied, dass Clubs und Discos unabhängig von der Zahl neuer Infektionszahlen geschlossen werden. Für private Treffen mit 2G-Regel gelten Obergrenzen unabhängig von den Sieben-Tage-Inzidenzen.

Landtag erklärt "epidemische Notlage"

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Der Brandenburger Landtag hat den Weg für schärfere Corona-Regeln frei gemacht. Der Beschluss der "epidemischen Notlage" ermöglicht unter anderem Ausgangssperren und Auflagen für Veranstaltungen. Aber nicht alle Bereiche darf die Regierung antasten. Von Torsten Sydow

Personen-Ansammlungen auf Plätzen und Feuerwerk verboten

Silvester und Neujahr sind Personen-Ansammlungen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte. Für ein Verkaufsverbot von Feuerwerk ist eine Regelung des Bundes vorgesehen.

Bei Veranstaltungen mit 2G-Regelung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Zutritt, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

Die 2G-Regel mit Zutritt für Geimpfte und Genesene im Einzelhandel, in Gaststätten, Theatern und Kinos gilt weiter. Eine Maske muss auch in Bahnhöfen und Flughäfen getragen werden.

Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum, an denen ausschließlich geimpfte Personen und genesene Personen teilnehmen, sind unter freiem Himmel mit bis zu 200 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Teilnehmern zulässig, Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Bei Verstößen drohen Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro. Die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen wird verlängert. Die neuen Regeln sind zunächst bis 11. Januar in Kraft.

Demonstrationen mit 1.000 Teilnehmer Obergrenze

Auch Demonstrationen werden wegen der hohen Corona-Infektionszahlen mit einer Obergrenze von 1.000 Teilnehmern begrenzt. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte den Schritt. "Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität", so Stübgen am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Brandenburger Corona-Eindämmungsverordnung in der Staatskanzlei. "Massenansammlungen über 1.000 Personen sind nicht verantwortbar." In Cottbus hatten nach Angaben der Polizei am vergangenen Samstag 3.500 Menschen zu einer Anti-Corona-Demo teilgenommen.

Stübgen erklärte zudem, dass ab sofort schon bei Anmeldung einer Versammlung die Auflage erteilt werde, dass nur bis zu 1.000 Teilnehmer zugelassen seien. Da werde streng darauf geachtet. "Es ist beispielsweise auch möglich, zwei Veranstaltungen an unterschiedlichen Orten zur selben Zeit durchzuführen. Wichtig ist, dass wir den Schutz der Bevölkerung und den Infektionsschutz in Einklang bringen möchten mit dem fundamentalen Versammlungsrecht, was wir in unserer Verfassung haben", sagte Stübgen Brandenburg aktuell vom rbb.

Auch Demos mit Maske und Abstand

Bei den Demonstrationen müssen auch Masken getragen und der Mindestabstand eingehalten werden, anderenfalls droht ein Bußgeld bis zu 500 Euro. Damit werde das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht außer Kraft gesetzt, betonte der Innenminister. Allerdings müssten Versammlungen rechtzeitig bei der Polizei angemeldet werden, auch damit diese einen sicheren Verlauf gewährleisten könne.

Die Hälfte der bisher in Brandenburg stattgefunden Anti-Corona-Demos waren nicht angemeldet, sagte Stübgen. Diese könnten aber nicht so einfach aufgelöst werden, solange keine konkrete Gefahr von diesen Demos ausgehe. Die sei höchstrichterlich entschieden. Bei sogenannten Spontandemons sei laut Stübgen die Polizei zunächst verpflichtet, die Teilnehmer einer solchen Veranstaltung aufzufordern, dass sie einen Versammlungsleiter benennen. Gesche dies und komme es zu Deeskalations- und oder Kooperationsgesprächen mit diesem sei die Versammlung legal, so der Innenminister.

KVBB veröffentlicht Liste

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Das Kinderimpfen steht in Brandenburg in den Startlöchern. Nachdem der entsprechende Impfstoff im Land angekommen ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung jetzt eine Liste mit mehr als 100 Arztpraxen in ganz Brandenburg veröffentlicht.

Veranstalter von Unterhaltungsangeboten könne sich freiwillig für die 2G+-Regel entscheiden. Dann müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen.

Wegen möglicher Fälschungen reicht der gelbe Impfpass für den Nachweis des Impfstatus nicht mehr aus, Impf- und auch Genesenen-Nachweise müssen als digitales Covid-Zertifikat der Europäischen Union in elektronischer oder gedruckter Form vorgezeigt werden.

Woidke appelliert an Verantwortung der Bürger

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) appellierte an die Verantwortung aller Bürger, den Menschen auf den Intensivstationen beizustehen, die um ihr Leben kämpfende Patienten helfen. "Ich persönlich fürchte, dass diese Herausforderungen in den kommenden Tagen und Wochen noch deutlich größer werden."

Woidke forderte auch Impfgegner und Corona-Kritiker auf, sich genau zu überlegen, mit wem sie auf die Straße gehen. Es sei berechtigt und legitim Kritik zu üben. "Aber Menschen zu drohen, die sich beispielsweise für eine Impfkampagne engagieren, Ärzten zu drohen, die eine Impfung durchführen, das ist eine Grenze, die nicht überschritten werden darf", so der Brandenburger Ministerpräsident auf der Pressekonferenz zu den Maßnahmen.

Woidke sagte laut einer vorab veröffentlichten Pressemitteilung, es sei nicht hinzunehmen, dass täglich mehrere hundert Menschen an Covid-19 sterben. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betonte demzufolge, sie sehe die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante mit großer Sorge. Die nächsten Wochen würden für die Krankenhäuser zu einer extremen Belastungsprobe. Auch Gesundheitsämter und Testlabore arbeiteten bereits am Limit.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am Mittwoch, 15. Dezember in Kraft.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.12.2021, 8:00 Uhr

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