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Video: Brandenburg aktuell | 08.02.2022 | Carsten Krippahl | Quelle: imago images/Joko

Kabinettsbeschluss

2G-Regel im Einzelhandel gilt in Brandenburg ab Mittwoch nicht mehr

Die Brandenburger Landesregierung hat das Aus für die 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen. Ab Mittwoch gilt stattdessen eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften. Auch nächtliche Ausgangssperren werden abgeschafft.

Die 2G-Regelung im Brandenburger Einzelhandel wird abgeschafft. Das hat das Kabinett in Potsdam am Dienstag beschlossen. Anstelle der Zugangsbeschränkung auf Geimpfte und Genesene tritt ab Mittwoch eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften, wie Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mitteilte.

Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und das Personal in den Geschäften, sofern es keinen direkten Kundenkontakt gibt oder wenn Personal und Kundschaft beispielsweise durch Plexiglas-Scheiben getrennt sind.

Weitere Ausnahmen gelten für gehörlose oder schwerhörige Personen und deren Begleitpersonen und für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.

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Ende der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen

"Wir reagieren damit auf Veränderungen, die sich in der Pandemie ergeben haben", sagte Woidke zu den Kabinettsbeschlüssen. Zugleich warnte er: "Wir sind mit der Omikron-Welle nicht durch." Es gebe nach wie vor eine hohe Belastung des Gesundheitssystems.

In Brandenburg werden ab Mittwoch außerdem die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte in Hotspots aufgehoben, wie Woidke ankündigte. Die Kontaktverfolgung wird auf den Gesundheits- und Sozialbereich konzentriert, die Anwesenheitsdokumentation beispielsweise in Gaststätten, beim Friseur oder bei Veranstaltungen entfällt.

In der Gastronomie gilt weiterhin 2G plus - beim Sport unter freiem Himmel wird ab Mittwoch aus 2G eine 3G-Regel. Für Individualsport im Freien gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr.

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Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen (Großveranstaltungen) bleiben im Land Brandenburg weiterhin untersagt.

Auch die Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen: Private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen sind mit maximal zehn Personen erlaubt (Ungeimpfte: eigener Haushalt plus zwei Personen eines anderen Haushalts).

Bei den körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.) entfällt zwar die Anwesenheitsdokumentation, es bleibt aber bei 2G und der Verpflichtung zur medizinischen Maske - es sei denn, die jeweilige Dienstleistung lässt kein Masketragen zu.

Bund und Länder sollen über Öffnungen beraten

"Es ist noch nicht die Zeit für große Öffnungsschritte", sagte Woidke nach der Kabinettssitzung. Die Experten hätten den Peak der Omikron-Welle für Mitte Februar vorausgesagt, daher sei die Geltungsdauer der neuen Verordnung auf den 23. Februar begrenzt worden.

Für den 16. Februar ist das nächste Bund-Länder-Treffen angesetzt. Dabei sollten in Anbetracht der aktuellen Entwicklung auch mögliche Öffnungsszenarien beraten werden, so Woidke.

Quelle: rbb|24

Sendung: Brandenburg aktuell, 08.02.2022, 19:30 Uhr

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