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Quelle: imago images/D. Haria

Neue bundesweite Regelung

Entschädigung für Verdienstausfall in Quarantäne nur noch für Geboosterte

Seit Freitag haben nur noch Personen mit Auffrischungsimpfung einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne müssen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium hin. Gleiches gilt auch in Berlin, denn es handelt sich hierbei um eine bundesweit einheitliche Regelung.

Impfpflicht im Gesundheitswesen

Mitarbeiter an Berliner Krankenhäusern noch nicht flächendeckend geimpft

Seit Kurzem müssen Mitarbeiter an Krankenhäuser und Pflegeheimen gegen Covid-19 geimpft sein. Zwar ist die Impfquote dort hoch, aber noch nicht vollumfänglich. Mit weiteren Angeboten versuchen Kliniken ihre Mitarbeiter von Impfungen zu überzeugen.

Bundesweit einheitliche Regelung

Zwei Corona-Impfungen reichen dann nicht mehr. Die Regelung geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Ende März zurück.

Zur Begründung heißt es, Bürger und Bürgerinnen hätten im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Erkrankung oder Isolation durch einen Booster hätte vermieden werden können. Ausgenommen von dieser Regelung allerdings sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bestätigt durch ein ärztliches Attest.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.04.2022, 14:00 Uhr

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