Neue bundesweite Regelung - Entschädigung für Verdienstausfall in Quarantäne nur noch für Geboosterte

Fr 15.04.22 | 19:17 Uhr
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Symbolbild: Ein Mann erhält eine Impfung. (Quelle: imago images/D. Haria)
Bild: imago images/D. Haria

Seit Freitag haben nur noch Personen mit Auffrischungsimpfung einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne müssen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium hin. Gleiches gilt auch in Berlin, denn es handelt sich hierbei um eine bundesweit einheitliche Regelung.

Bundesweit einheitliche Regelung

Zwei Corona-Impfungen reichen dann nicht mehr. Die Regelung geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Ende März zurück.

Zur Begründung heißt es, Bürger und Bürgerinnen hätten im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Erkrankung oder Isolation durch einen Booster hätte vermieden werden können. Ausgenommen von dieser Regelung allerdings sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bestätigt durch ein ärztliches Attest.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.04.2022, 14:00 Uhr

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33 Kommentare

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  1. 33.

    Ist der 1. April nicht schon vorbei?

  2. 31.

    Nun, es ist kaum nachvollziehbar, dass drei-, viermal Geimpfte besser gestellt werden, als die Ungeimpften.
    Für den Ungeimpftern ist es wohl kaum nachvollziehbar !
    obwohl sich beide Gruppen genauso anstecken können und den Virus weiter tragen können.
    Ja, aber die Krankheitsverläufe sind da anders als beim Geimpften.

  3. 30.

    Es sollten doch nahezu alle solche Regeln aufgehoben werden und auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung gesetzt werden? Ja genau. Die Ungeimpften sind alle Opfer dieser Maßnahmen. Die armen Leute. Spaß beiseite. Ich wurde u.a. auch schon Geboostert , aber eine 4. Impfung werde ich mit Sicherheit nicht mehr mitmachen. Und ich werde auch weiterhin nur mit Maske einkaufen gehen. Am ende geht es den Verantwortlichen eh nur wieder um Stimmen. Da setzt die
    Vernunft leider aus.

  4. 29.

    Keine Impfpflicht - aber auch kein Geld, wenn man nicht mindestens 3x geimpft ist.

    Und mit diesem (sich selbst erklärenden ) Schwachsinn, müssen dann wieder Gerichte bemüht werden, um unsere Politiker an Logik und ans Grundgesetz zu erinnern.

    Es ist zum Haare raufen.


  5. 28.

    Die Aussage "Infektion durch Blooster hätte vermieden werden können" ist so zynisch! In meinem Kitateam haben alle eine 3. Impfung im Novemver/Dezember erhalten. Und bis auf eine Kollegin alle Corona durchgemacht. Drei Kolleginnen mittlerweile sogar zweimal. Also ein Booster schützt definitiv und erwiesenermaßen nicht vor Ansteckung. Des weiteren wurde sogar mehrfach in den Medien die Aussage wiedergegeben das sich jeder, ausnahmslos, mit Corona infizieren wird. Übrigens greift bei einer Arbeitsunfähigkeit dieses "Gesetz" nicht.

  6. 27.

    Ein völlig sinnloses Gesetz. Denn wer es kennt und nicht geboostert ist, wird im Falle eines Falles zu seinem Hausarzt gehen und sich von dem krankschreiben lassen, wegen Erkältung, Bauchschmerzen oder Migräneanfall oder, oder. Damit ist die Lohnfortzahlung gesichert und Corona wird zu Hause auskuriert.

  7. 26.

    Ich arbeite im sozialen Bereich und habe immer mit vollem für Einsatz gearbeitet, während etliche Kollegen und Kolleginnen trotz geimpft/ geboostert teilweise mehrfach erkrankten und wochenweise arbeitsunfähig waren.
    Einigen waren wahrscheinlich " nur" positiv im Test, dennoch volle 14 Tage in Quarantäne.
    Ich, seit Beginn der Pandemie immer schön am Start!
    Nun soll ich keinen Lohn bekommen,falls....???
    Dankeschön!!!( Bin keine Impfgegnerin, sondern nur doppelt geimpft!)

  8. 25.

    Egal ob krank oder Quarantäne… der AG muss die Lohn zahlen. Diesen Ausfall bekommt er dann bei Krankheit von der KK und bei Quarantäne vom Senat erstattet.
    Der Senat weigert sich, also müsste der AG die Lohn kürzen.
    Jeder AN der in einer Gewerkschaft ist, ist automatisch Rechtsschutz versichert.
    Egal wie, der AG ist der Dumme… entweder hat er eine Klage mit dem AN an der Backe oder klagt selbst gegen den Senat.
    Da es ja bereits seit November 2021 die Regel gibt (da 2fach geimpft) gibt es bestimmt Erfahrungen, wie oft davon Gebrauch gemacht wurde. Ich habe da noch von keinem Fall gehört.

  9. 24.

    Eine Maßnahme die mir wenig durchdacht erscheint. Auf die Um- und Durchsetzung bin ich schon heute gespannt.

  10. 23.

    Irgendwie typisch… was ist mit den frisch 2fach geimpften? Was können die dann dafür"
    Tja, was können die dann dafür?
    Seit 2 Jahren liegt man vor diesen Leuten auf den Knien und bettelt darum, das sie sich impfen lassen mögen.
    Evtl. hätten sie uU vielleicht doch schon früher?
    Man weiß es nicht.

  11. 22.

    Ich würde mal sagen das die 2fach geimpften ein bisschen spät dran sind und sich selbst in diese Lage gebracht haben.
    Wenn erkrankt ist bekommt man vom Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung! Da bekommt man auch Lohnfortzahlung.

  12. 21.

    Das wird vermutlich schon so in der jetztigen Fassung drinnen stehen. Man darf nicht vergessen, dass in den vergangenen 4 Wochen immer nur darüber debattiert wurde, ob der Wegfall der Maskenpflicht richtig oder falsch ist. Über anderre Änderungen oder Beschlüsse hat man sich nicht gescheert.

  13. 20.

    Na?
    Merken wir was?
    Wir werden immer weiter veräppelt.
    Dem demnächst heißt es nur noch 4fach geimpfte bekommen Lohnfortzahlung in der Quarantäne.
    Und so weiter.
    Also wer das noch mitmachen will?

  14. 19.

    Es geht doch nicht darum, ob man sich trotz Impfung anstecken kann oder nicht? Wer keine Booster-Impfung nachweisen kann, bekommt halt während der Quarantäne keine Lohnfortzahlung. Wo ist das Problem?

  15. 18.

    Einer Beweisführung bedarf es nicht. Wer keine Booster-Impfung nachweisen kann, bekommt im Fall des Falles keine Lohnfortzahlung. Gute Regelung. Niemand wird gezwungen

  16. 17.

    Aus meiner Sicht fehlt hierfür die Rechtsgrundlage. Es gibt keinen Impfzwang.Die Rechtsanwälte werden die Gewinner dieser Scharade sein .

  17. 16.

    Also ich möchte meinen Anspruch auf Verdienstausfall nicht einlösen :-)

    Mal im Ernst: Liest jemand auch mal, was hier so geschrieben wird? Es geht doch wahrscheinlich um die Entschädigung für Verdienstausfall.
    Und da hab' ich so meine Zweifel, ob dieser Schnellschuss Bestand hat.
    Zumindest müsste man nach meinem Rechtsempfinden dieses Vorgehen in einer angemessenen Frist ankündigen, damit der Bürger reagieren kann: Also Erst- und Zweitimpfung und dann die Dritte - da vergehen locker vier Monate. Wenn dann noch eine Infektion dazwischen kommt, kann man nicht geimpft werden - stand damals jedenfalls auf den Formularen, die ich vor der Impfung unterschrieben habe.
    Außerdem: Ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht eine Tarifangelegenheit und entzieht sich dadurch dem staatlichen Eingriff?

  18. 14.

    Demnächst gibt es dann bei Krankheit durch Impfnebenwirkungen auch keinen Anspruch auf Entschädigung.
    Denn die Krankheit hätte durch Nichtimpfen ja vermieden werden können... oh man.

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