Neue bundesweite Regelung -

Seit Freitag haben nur noch Personen mit Auffrischungsimpfung einen Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne müssen. Darauf weist das Brandenburger Gesundheitsministerium hin. Gleiches gilt auch in Berlin, denn es handelt sich hierbei um eine bundesweit einheitliche Regelung.
Bundesweit einheitliche Regelung
Zwei Corona-Impfungen reichen dann nicht mehr. Die Regelung geht auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz von Ende März zurück.
Zur Begründung heißt es, Bürger und Bürgerinnen hätten im Quarantänefall keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Erkrankung oder Isolation durch einen Booster hätte vermieden werden können. Ausgenommen von dieser Regelung allerdings sind Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, bestätigt durch ein ärztliches Attest.
Sendung: rbb24 Inforadio, 15.04.2022, 14:00 Uhr
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