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Audio: Antenne Brandenburg | 11.08.2022 | Dilek Üsük | Quelle: dpa/P. Pleul

Infektionsschutz in Brandenburg

Kabinett verlängert Corona-Maßnahmen - Schutzwoche für Schulen

Die bestehenden Corona-Regeln in Brandenburg gelten bis Mitte September, hat die Landesregierung beschlossen - mit einer Besonderheit: Auf bestimmte Schüler und Lehrer kommen nach den Sommerferien mehrere Corona-Tests zu.

Die Brandenburger Landesregierung hat die aktuell geltenden Corona-Basisschutzmaßnahmen um weitere vier Wochen verlängert. Sie gilt damit bis einschließlich 12. September, wie die Staatskanzlei am Donnerstag nach der entsprechenden Kabinettsitzung mitteilte.

Damit gelten in Brandenburg auch weiterhin die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und im öffentlichen Personennahverkehr sowie die Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens.

Auch BVG betroffen

Hoher Krankenstand: Mehrere Regio-Verbindungen müssen eingestellt werden

Ab sofort fallen mehrere Regionallinien aus, die zum Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gehören. Der Grund: Viele Zugführer fallen wegen Corona aus. Auch die BVG muss ihr Bus-Angebot mit Beginn der Schule leicht einschränken.

"Schutzwoche" ab dem 22. August

Neu aufgenommen in die Corona-Verordnung ist die bereits angekündigte "Schutzwoche" in Schulen. Konkret müssen damit alle nicht-immunisierten Schüler sowie Lehrkräfte am 22., 24. und 26. August 2022 einen Corona-Selbsttest durchführen. Diese dreimalige Testpflicht gilt auch für das sonstige Schulpersonal.

Vollständig geimpfte und genesene Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests wurden bereits vor Beginn der Sommerferien ausgegeben, heißt es in der Mitteilung der Staatskanzlei.

Steigende Corona-Infektionszahlen

Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Regeln im Gesundheitsbereich und ÖPNV gelten weiter

Noch bis zum 12. September bleibt es in Brandenburg bei der täglichen Corona-Testpflicht für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Dazu zählen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Unterbringungen für Asylsuchende und Geflüchtete, ambulante Pflegedienste sowie Maßregelvollzugseinrichtungen. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen.

In all diesen Bereichen gilt auch weiterhin Maskenpflicht – auch in Arztpraxen, Therapiepraxen, Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken und Rettungsdiensten sowie Obdachlosenunterkünften. Beschäftigte und Besucher dieser Einrichtungen müssen eine FFP2-Maske tragen, bei Patienten körpernaher Dienstleistungen wie einer Physiotherapie genügt eine OP-Maske.

Im öffentlichen Personennahverkehr müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen, ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen.

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Hospitalisierungsampel steht auf Rot

Die Corona-Lage in Brandenburg hat sich in den zurückliegenden Sommerwochen nicht entspannt. Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz lag am Donnerstag bei 7,31, damit steht diese Corona-Ampel in Brandenburg auf Rot. Vor vier Wochen stand sie mit 5,22 noch auf Gelb. Der Anteil der intensivpflichtigen Corona-Patienten hat zuletzt ebenfalls leicht zugenommen, liegt aber noch im grünen Bereich.

Derzeit werden 514 Personen mit einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon liegen 36 auf Intensivstationen. Vor vier Wochen lagen diese beiden Werte bei 397 beziehungsweise 31.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 11. August 2022, 19:30 Uhr

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