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Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Bundesgesundheitsministerium kündigt an

Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft Ende des Jahres aus

Seit März gilt für das Personal im Gesundheitsbereich bundesweit eine Corona-Impfpflicht. Die Maßnahme wird nicht verlängert, wie am Dienstag bekannt wurde. In Berlin und Brandenburg dürfte dieser Schritt begrüßt werden.

Das Bundesgesundheitsministerium sieht keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. "Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden", sagte ein Sprecher am Dienstag in Berlin.

Die Impfungen verhinderten dann zwar immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung", erklärte der Sprecher.

Gesetz soll Ende 2022 auslaufen

Senatorin Gote will keine Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitsbereich

Lauterbach ließ Thema zuletzt offen

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt offengelassen, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich zum Jahresende ausläuft oder verlängert wird. "Wir werden von dem Verlauf der Herbst- und Winterwelle abhängig machen, wie wir mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht umgehen", hatte er im Oktober bei der Regierungsbefragung im Bundestag auf die Frage gesagt, ob er das Gesetz auslaufen lassen oder verlängern wolle.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mitte März. Die Gesundheitsämter können Tätigkeits- oder Betretungsverbote für Beschäftigte von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen aussprechen, wenn diese auch nach Aufforderung keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder kein Attest haben, das sie von einer Corona-Impfung befreit. Die gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht läuft zum Jahresende aus.

Gesundheitswesen in Brandenburg

Von 10.000 Beschäftigten fehlt der Corona-Impfnachweis

Gote und Nonnemacher gegen Verlängerung der Impfpflicht

An der Regelung hatte es immer wieder Kritik gegeben, unter anderem wegen des Aufwands bei der Durchsetzung der Impfpflicht. Auch aus Berlin und Brandenburg waren Forderungen nach einem Ende laut geworden. Die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) argumentierte zuletzt, eine Verlängerung sei nicht notwendig, da rund 95 Prozent der Mitarbeitenden von Einrichtungen, die unter die Impfpflicht fallen, geimpft seien.

In Berlin arbeiteten Mitte August knapp 8.900 ungeimpfte Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt. Betretungs- und Tätigkeitsverbote für Ungeimpfte sind, bis auf einen Fall in Lichtenberg, aber nicht verhängt worden. Das ergab eine Nachfrage bei den Gesundheitsämtern der Bezirke.

Auch die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) betrachtete eine Verlängerung der Impfpflicht im Gesundheitswesen über den Jahreswechsel hinaus skeptisch. Verstöße gegen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht hatten auch in Brandenburg kaum Konsequenzen: Nur der Landkreis Oder-Spree habe in zwei Fällen Betretungsverbote ausgesprochen, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse. Das heißt, dass die Mitarbeiter die Einrichtungen nicht mehr betreten dürfen, aber anderweitig eingesetzt werden können.

Sendung: rbb24 Brandenburg aktuell, 22. November 2022, 19:30 Uhr

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