Kommunalwahlen 2024 - Brandenburg wählt mehr als 10.000 Kommunalpolitiker und -politikerinnen

Mi 03.04.24 | 16:00 Uhr
Collage: Mühlenhof in Straupitz; Kunstwerk "Birne von Ribbeck"; Kirche am Dorfanger im Ortsteil Lindena; Das Denkmal für Prinzessin Louise Henriette von Oranien auf dem Schloßplatz; Das Schloss in der Stadt Bad Freienwalde; Die geschlossene Maria-Magdalenen-Kirche. (Quelle: dpa/Stache/Pleul/Kalaene/Zinken/Wiedl)
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Kreistage, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen: Im Super-Wahljahr in Brandenburg wird eine Vielzahl politischer Ämter der Brandenburger Kommunalpolitik neu vergeben. Ein Überblick.

Das Super-Wahljahr in Brandenburg beginnt nicht nur mit der Abstimmung über die märkischen Vertreter:innen im Europaparlament: Zu Wahl stehen am 9. Juni auch so gut wie alle politischen Ämter der Brandenburger Kommunalpolitik, vom Sitz im Kreistag bis zum Posten des Ortsvorstehers. Gesucht werden mehr als 10.000 ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker.

Was und wer wird gewählt?

Folgende Ämter und Parlamente werden laut Landeszentrale für politische Bildung und Landeswahlleiter am 9. Juni in Brandenburg gewählt:

  • die Kreistage der 14 Landkreistage, insgesamt 744 Sitze
  • die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte Potsdam, Frankfurt (Oder), Cottbus und Brandenburg/Havel
  • 409 Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte
  • hauptamtliche Bürgermeister in Mittenwalde (Dahme-Spreewald), Tauche (Oder-Spree), Groß Pankow und Gumtow (Prignitz), sowie Angermünde, Boitzenburger Land, Lychen und der Gemeinde Uckerland (alle Uckermark)
  • 271 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
  • 1.317 Ortsbeiräte
  • 344 Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
  • Zudem könnte es eine Stichwahl bei der Landratswahl im Havelland geben, falls kein Kandidat bei der Hauptwahl am 26. Mai die Mehrheit bekommt.

Parteien

Der Landeswahlausschuss Brandenburg hat insgesamt 25 Parteien für die Kommunalwahlen in diesem Jahr zugelassen. Wie der stellvertretende Landeswahlleiter Thomas Nobbe mitteilte, gehören dazu alle 23 Parteien, die an den letzten Bundes- und Landtagswahlen teilgenommen haben.

Neu hinzu kommt das "Bündnis Deutschland", das konservative Positionen vertritt, sowie die rechtsextreme Partei "Der dritte Weg". Die Parteiprogramme durfte der Landeswahlausschuss nach eigenen Angaben für seine Entscheidung nicht bewerten.

Das "Bündnis Sahra Wagenknecht" wird als Partei noch nicht antreten. Dazu fehle bisher unter anderem ein formell gegründeter Landesverband, heißt es.

Kreistage und Landräte

Kommunalwahlen finden in Brandenburg alle fünf Jahre statt. Der Fokus liegt dann oft auf den 14 Kreistagen: Sie sind die Volksvertretungen in den jeweiligen Landkreisen, eine Ebene unter dem Landtag. Zum Kreistag gehören auch die Landräte, die für acht Jahre direkt gewählt sind.

Der große Unterschied zum Landtag ist jedoch, dass Kreistage keine Gesetze machen. Ähnlich wie in Berlin die Bezirksverordnetenversammlungen sind Kreistage in Brandenburg Teil der (Selbst-)Verwaltung - und die Landräte, ähnlich wie Bezirksbürgermeister, die Chefs der Verwaltung des Landkreises.

Kreistage sind zwar wie Parlamente organisiert, es gibt also zum Beispiel Fraktionen und Ausschüsse, aber letztlich setzen sie Gesetze um, als Teil der Exekutive. In den Kreistagen werden zum Beispiel die Haushaltsplanungen beschlossen, oder die wichtige Kreisumlage festgelegt, mit der reichere Kommunen weniger reiche finanziell unterstützen.

Ganz nah dran: Gemeindevertetung und Ortsbeirat

Am nächsten dran an den Bürgerinnen und Bürgern sind die Gemeindevertretungen beziehungsweise Stadtverordnetenversammlungen. Sie kontrollieren die lokale Verwaltung und die lokalen Eigenbetriebe, stellen den Haushalt ihrer Kommune auf, und sind maßgeblich entscheidend für Flächennutzungs- und Bebauungspläne. Die Volksvertreter:innen arbeiten in der Regel ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung.

Die Ortsbeiräte sind die Interessensvertretungen der Ortsteile und haben ein Mitspracherecht bei vielen Entscheidungen der jeweiligen Gemeinde. Wo soll gebaut werden? Welche Straßen müssen erneuert werden? Wo soll die Gemeinde investieren? Bei all dem dürfen und sollen die Ortsbeiräte mitreden und eigene Vorschläge machen. Auch beim wichtigen Thema des Gemeindehaushalts sind sie involviert. Wo es keine Ortsbeiräte gibt, vertritt ein Ortsvorsteher oder eine Ortsvorsteherin den Ortsteil alleinverantwortlich in der jeweiligen Gemeindevertretung.

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