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Video: Brandenburg aktuell | 09.12.2019 | Sascha Erler | Quelle: rbb/Florian Ludwig

Landgericht Cottbus

Angeklagter gesteht Messerangriff in Jobcenter

Knapp sechs Monate nach einem Messerangriff auf eine Mitarbeiterin des Cottbuser Jobcenters hat am Montag der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Der erste Verhandlungstag war schnell vorbei.

Im Landgericht Cottbus hat am Montag ein Prozess wegen versuchten Mordes begonnen. Angeklagt ist ein zur Tatzeit 38-Jähriger. Er soll im Juni im Jobcenter Cottbus seine Arbeitsvermittlerin mit einem Messer angegriffen haben.

Zum Prozessauftakt gab der Verteidiger eine Erklärung des Angeklagten ab. Darin räumte dieser die Tat ein, bestritt aber eine Tötungsabsicht.  Zuvor war die Anklageschrift verlesen worden. Der erste Verhandlungstag war nach einer halben Stunde beendet.

Die Frau soll bei dem Angriff am Hals verletzt worden sein, allerdings nicht lebensbedrohlich. Als Motiv habe der mutmaßliche Täter laut Staatsanwaltschaft angegeben, dass er mit der Bearbeitung seines Falles unzufrieden gewesen sei.

Mutmaßliches Opfer noch immer in Behandlung

Die Mitarbeiterin des Jobcenters, die bei dem Angriff verletzt wurde, sei noch immer krank geschrieben, sagte Behördenleiter Sven Mochmann rbb|24. Nach Aussage ihrer Anwältin, leide die 36-Jährige unter Panikattacken und Angstzuständen und sei weiter in psychologischer Behandlung.  

Für die Arbeitsagentur und das Jobcenter wurden nach dem Angriff die Sicherheitsvorkehrungen deutlich erhöht. Der Sicherheitsdienst wurde personell aufgestockt. Außerdem wurde der Zugang durch die Tiefgarage gesperrt, so Behördenleiter Sven Mochmann.

Für die Mitarbeiter gebe es zudem regelmäßige Schulungen, wie sie in kritischen Situationen richtig reagieren. Diese Schulungen seien für die Mitarbeiter nach Aussage des Behördenleiters verpflichtend.

Urteil voraussichtlich Ende Januar

Für den Prozess im Landgericht Cottbus sind vorerst fünf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte am 21. Januar 2020 gesprochen werden.

Sollte der mutmaßliche Täter wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen werden, drohen ihm mindestens fünf Jahre Gefängnis.

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