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Quelle: picture alliance / HMB Media/ Heiko Becker

Neue Bußgeldverordnung

Landkreise müssen Tausende Bußgeldbescheide korrigieren

Weil Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die Länder aufgefordert hat, den alten Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung wieder anzuwenden, kommt auf die Bußgeldstellen in Brandenburg viel Arbeit zu. Im Spree-Neiße-Kreis beispielsweise müssten nun rund 2.000 Bescheide korrigiert werden, heißt es vom Landkreis.

"Wir haben die Bußgeldbescheide, die noch nicht rausgeschickt wurden, sofort wieder zurückgenommen", sagte Ellen Herzog von der Kreisverwaltung, dem rbb. Das System sei wieder auf den Stand vom 27. April umgestellt worden. Die Mitarbeiter seien nun angehalten, bevorzugt die "falschen" Bußgeldbescheide zu bearbeiten, um den Bürgern die Rechtssicherheit zurückzugeben. Betroffen seien vor allem Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 21 Kilometer pro Stunde innerorts.

Unklar ist demnach aber immer noch, wie mit den Bescheiden verfahren wird, die nach jetzigem Stand zu Unrecht bezahlt wurden. Der Kreis wartet dabei eine Entscheidung des zuständigen Landesministeriums ab.

Ähnliche Lage im Elbe-Elster-Kreis

Im Landkreis Elbe-Elster sieht die Lage ähnlich aus. "Beim Landkreis Elbe-Elster sind davon rund 3.000 Fälle betroffen, die ausschließlich im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitung stattgefunden haben", sagte Stefan Wagenmann vom Straßenverkehrsamt dem rbb. "Den Betroffenen, die von einem Fahrverbot betroffen waren, haben wir schon die Führerscheine zurückgeschickt, wenn sie diese abgeben haben", erklärt er.

Die weiteren Fälle sollen in den kommenden Tagen bearbeitet und korrigiert werden.

Neue Verordnung wegen Formfehler außer Kraft

Die neuen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung (STVO) waren am 28. April in Kraft getreten. Innerorts waren schon ab Geschwindigkeitsübertretungen von 21 Kilometern pro Stunde und außerorts von 26 Kilometern pro Stunde Fahrverbote vorgesehen. Allerdings wurde der umstrittene neue Bußgeldkatalog inzwischen in Berlin und Brandenburg außer Kraft gesetzt. Grund dafür ist ein Formfehler. Laufende Bußgeldverfahren werden nun vorerst nach dem alten Recht behandelt.

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.07.2020, 10:30 Uhr

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