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Quelle: dpa/Patrick Pleul

Corona-Hotspot

Landkreis Elbe-Elster verbietet Feuerwerk in der Öffentlichkeit

Wegen der akuten Corona-Lage im Kreis hat der Landrat von Elbe-Elster ein generelles Feuerwerks-Verbot in der Öffentlichkeit ausgesprochen. "Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zum Jahreswechsel ist auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen untersagt", heißt es in einer Allgemeinverfügung vom Montag.

Die Landesregierung hatte bereits ein Böller-Verkaufsverbot erlassen und das Feuerwerken "auf belebten Straßen und Plätzen" untersagt.

Der Landkreis sei verpflichtet, weitere Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn die 7-Tage-Inzidenz über 200 liege, erklärte Landrat Christian Heinrich-Jaschinski. Am Montag lag der Inzidenzwert bei 508,7, Elbe-Elster verzeichnet damit den zweithöchsten Wert aller Landkreise in Brandenburg.

Die neue Allgemeinverfügung schränkt auch Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter ein. Diese sind ab zehn Personen sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel untersagt. Die Maßnahmen gelten vom 22. Dezember bis zum 10. Januar. Für Verstöße wird ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro angedroht.

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