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Quelle: Robert Schwaß/ rbb

Wegen geschlechterspezifischer Gewalt

Europaparlament fordert Ende des Abtreibungsverbots in Polen

Nach dem jüngsten Todesfall einer Schwangeren in Polen hat das EU-Parlament die Regierung in Warschau dazu aufgefordert, das seit rund einem Jahr geltende Abtreibungsverbot aufzuheben.

"Das Europäische Parlament besteht darauf, dass die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs nicht in irgendeiner Form oder Art und Weise in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden sollte, da dies eine abschreckende Wirkung auf Ärzte hat (...)" heißt es in einer am Donnerstag mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution. Polinnen soll es zudem ermöglicht werden, in anderen EU-Staaten kostenlos und sicher abzutreiben.

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Die Lage der Geflüchteten zwischen Polen und Belarus bleibt angespannt. Erneut soll es einen Durchbruch-Versuch gegeben haben. Der Brandenburger Innenminster erklärt, eine Schließung der Grenze von Deutschland zu Polen würde nicht helfen.

Verbot als geschlechterspezifische Gewalt

Das polnische Verfassungsgericht hatte am 22. Oktober 2020 Schwangerschaftsabbrüche aufgrund schwerer Fehlbildungen für verfassungswidrig erklärt. Dies kommt de facto einem Abtreibungsverbot gleich. Denn ohnehin gehört das polnische Abtreibungsrecht schon zu den strengsten in Europa. An den landesweiten Protesten beteiligten sich damals auch 500 Menschen in der Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Slubice. In Berlin kam es unter anderem vor der Villa des polnischen Botschafters zu Demonstrationen.

Nach dem Tod einer Schwangeren hatten zuletzt Zehntausende in Polen gegen die restriktiven Gesetze demonstriert. Nach Angaben der Anwältin Jolanta Budzowska hatten die Krankenhausärzte nicht gewagt, das Leben der 30 Jahre alten Frau durch einen Schwangerschaftsabbruch zu retten. Sie machte das strenge Abtreibungsverbot Polens für den Tod der Frau verantwortlich.

Die Resolution des Parlaments kritisiert den in Polen erschwerten Zugang zu Verhütungsmitteln und die unzureichende Möglichkeit, sich während Schwangerschaft über den Zustand des Fötus zu informieren. Das sei eine Menschenrechtsverletzung. Diskriminiert sehen die Parlamentarier nicht nur Frauen. Auch Menschen aus der LGBTI-Gemeinschaft würden in Polen stark unterdrückt. Das sind lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen.

In zehn Monaten haben nur 300 Frauen Abtreibungen in polnischen Krankenhäusern aufgrund einer Gefahr für ihr Leben und ihre Gesundheit in Anspruch genommen.

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