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Quelle: imago images/Manngold

Überblick

Was, wann, wo: Alles über den Berliner Mietendeckel

Rot-Rot-Grün will die Mieten für Wohnungen, die vor 2014 gebaut wurden, fünf Jahre lang einfrieren. Bei Neuvermietungen sollen Obergrenzen gelten. Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

Der aktuelle Stand:  

- Gesetzentwurf für Mietendeckel vom Senat schon beschlossen

- Erste Lesung im Abgeordnetenhaus am 16. Januar. Abstimmung voraussichtlich am 30. Januar

- Spätestens März soll der Mietendeckel in Kraft treten. Gelten soll er rückwirkend zum 18.6.2019

- Betroffen sind die Nettokaltmieten von 1,5 Millionen vor 2014 in Berlin gebauten Wohnungen/Häuser

- Mieten sollen dort für fünf Jahre auf Stand von Mitte 2019 eingefroren werden

- Senkung von Miete möglich, wenn Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten

- Berliner sollen insgesamt um etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet werden

- Opposition und Wirtschaft kritisieren die Pläne und haben Klagen angekündigt

Das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin

Mietendeckel

Wohnen in Berlin soll für alle bezahlbar bleiben. Mit dem entsprechenden Gesetz zum sogenannten Mietendeckel will die rot-rot-grüne Koalition die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einfrieren. Bei Neuvermietungen sollen Obergrenzen gelten. Das Gesetz gilt auch für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Aktueller Stand

Nachdem der Berliner Senat den Gesetzentwurf beschlossen hat, muss ihn jetzt noch das Abgeordentenhaus diskutieren und schließlich beschließen. Am 16. Januar wird dort in erster Lesung über den Mietendeckel beraten. Voraussichtlich am 30. Januar will das Abgeordnetenhaus über das Gesetz zum Mietendeckel abstimmen.

Spätestens im März soll der Mietendeckel dann in Kraft treten. Gelten soll er rückwirkend zum 18. Juni 2019 - an dem Tag hatte sich der Senat auf erste Eckpunkte verständigt. Die Möglichkeit, überhöhte Mieten absenken zu lassen, soll neun Monate später kommen, also voraussichtlich Ende 2020.

Dass der Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird, gilt als sicher. Denn Bundestagsabgeordnete von CDU/CSU und FDP wollen zügig ein Normenkontrollverfahren in Gang bringen.

Inhalt

Rot-Rot-Grün will die Nettokaltmieten für 1,5 Millionen vor 2014 gebaute Wohnungen fünf Jahre lang auf dem Stand von Mitte 2019 einfrieren und für Neuvermietungen Obergrenzen je nach Alter und Ausstattung der Wohnung festlegen. Wenn die Obergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten sind, soll die Senkung von Bestandsmieten möglich sein.

Nach Darstellung des Senats werden die Berliner durch das Gesamtpaket um geschätzt 2,5 Milliarden Euro in fünf Jahren entlastet.

Das Gesetz liegt derzeit nur im Entwurf vor. Bis es vom Abgeordnetenhaus beschlossen ist, kann es jederzeit geändert werden.

Kritikpunkte

Wirtschaft und Opposition kritisieren das Vorhaben. So warnt die CDU vor rechtlichen Risiken. Die FDP kritisiert, es werde den Neubau bremsen.

Scharfe Kritik am Mietendeckel-Gesetz üben auch Verbände, Organisationen und Unternehmen aus der Berliner Bau- und Immobilienbranche. Unter anderem in einem offenen Brief [lifepr.de] an den Senat. Zwei Dutzend Unterzeichner vom Architekten- und Ingenieur-Verein über die Glaser-Innung bis zur Berliner Volksbank warnten darin vor weitreichenden negativen Auswirkungen. Sie fürchten unter anderem, dass der dringend nötige Wohnungsneubau abgewürgt wird und Geld für die Modernisierung von Wohnungsbeständen fehlt.

Zudem gehen diverse Verbände ebenso wie die Opposition im Abgeordnetenhaus davon aus, dass der bundesweit bislang einmalige Eingriff in Eigentumsrechte verfassungswidrig ist.

Aufwand

Bei Verstößen gegen den Mietendeckel kann eine Geldbuße von bis zu 500.000 Euro verhängt werden.

Die Stadt braucht zur Umsetzung allerdings bis zu 250 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bislang sieht der Mietendeckel vor, dass sich Mieter bei ihrem Bezirksamt melden, wenn sie nach Einführung des Mietendeckels eine zu hohe Miete zahlen. Bei Verstößen sollen die Bezirke aktiv werden.

Doch die Bezirkschefs wollen keinerlei Verwaltungsaufgaben rund um den Mietdeckel übernehmen.  

Im Doppelhaushalt Berlins für 2020/2021 sind knapp 30 Millionen Euro für die Umsetzung des Mietendeckels eingeplant.

Hintergrund

Hintergrund für das bundesweit bisher einmalige Vorgehen sind die Wohnkosten in der Hauptstadt, die in den vergangenen Jahren stärker als anderswo in Deutschland gestiegen sind. Insbesondere, wer neu nach Berlin zieht oder innerhalb der Stadt umziehen will oder muss, muss fürs Wohnen tief in die Tasche greifen.

2009 betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete in der Hauptstadt noch 4,83 Euro. Seither ist dieser Wert um 39,1 Prozent angestiegen. (Stand Mai 2019). Die Neubau-Mieten liegen sogar höher als im wohlhabenden Hamburg - nur in München, Frankfurt und Stuttgart sind sie laut empirica noch höher.

Sendung:  Inforadio, 16.01.2020, 11 Uhr

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