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Audio: Inforadio | 16.11.2020 | Amelie Ernst | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Teil-Lockdown

Novemberhilfe des Bundes startet voraussichtlich am 27.11.

Die sogenannten Novemberhilfen des Bundes, die Umsatzeinbußen während des Teil-Lockdowns ausgleichen sollen, können voraussichtlich ab Ende kommender Woche beantragt werden.

Das sagte der Brandenburger Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) am Montag im Wirtschaftsausschuss des Landtags. Er gehe davon aus, dass das entsprechende Internet-Portal dazu am 27. oder 28. November freigeschaltet werde, so Steinbach.

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Der Bund hatte die Novemberhilfen zuletzt auf insgesamt 14 Milliarden Euro aufgestockt. Profitieren sollen die Betriebe, die von den coronabedingten Schließungen im November direkt oder indirekt betroffen sind. Das gilt beispielsweise auch für Pensionen, Jugendherbergen, Konzerthallen und andere Veranstaltungsstätten.

Auch Unternehmen und Selbstständige, die mittelbar vom Teil-Lockdown betroffen sind, sollen ab Ende der kommenden Woche Anträge stellen können. Voraussetzung ist, dass sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen. Das könne beispielsweise Tontechnikern, Messebauern, Beleuchtern und Wäschereien helfen, sagte Steinbach. Anders als die Soforthilfe im Frühjahr richte sich die Novemberhilfe aber nicht pauschal an alle Solo-Selbstständigen in allen Branchen.

Linke und Freie Wähler kritisierten im Wirtschaftsausschuss, dass das Land parallel zum Bundesgeld kein eigenes Hilfsprogramm für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige auflegt. Die Kenia-Koalition will zunächst abwarten, inwieweit die Novemberhilfen abgerufen werden.

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