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Quelle: dpa/Christoph Schmidt

Mindestens ein Test pro Woche

Unternehmen müssen Mitarbeitern jetzt Schnelltests anbieten

Unternehmen müssen seit Dienstag Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche anbieten. Besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben Anspruch auf zwei Tests pro Woche.

Seit Dienstag müssen alle Arbeitgeber in Deutschland ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anbieten.

Für alle Beschäftigten, die nicht im Home-Office arbeiten, muss es einmal pro Woche ein Test-Angebot geben; für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zwei Mal pro Woche. Das sieht die Anordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zwei Mal wöchentlich ein Testangebot erhalten.

Kosten der Tests tragen die Arbeitgeber

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte die Verordnung in der vergangenen Woche vom Kabinett absegnen lassen, womit sie nun nach fünf Tagen und damit ab Dienstag (20. April 2021) nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt.

Die Art der Tests ist dabei nicht vorgeschrieben - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten dieser Tests tragen dabei die Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist das Testen freiwillig. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Juni.

Sendung: Radioeins, 20.04.2021, 7.30 Uhr

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