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Audio: rbb 88.8 | Natascha Gutschmidt | 20.07.2022 | Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf

Würdigung kinderreicher Familien

Bundespräsident Steinmeier übernimmt Patenschaft für Bushidos Drillinge

Prominenter Pate für die neugeborenen Drillinge von Rapper Bushido und seiner Frau: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die Ehrenpatenschaft übernommen. Diese kann jeder beantragen - Voraussetzung dafür ist allerdings ein kinderreicher Haushalt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist Ehrenpate der im November geborenen Drillingstöchter von Bushido und seiner Frau Anna-Maria. Das machte der Berliner Rapper am Dienstag auf Instagram öffentlich.

"Heute hat der Bundespräsident die Ehrenpartnerschaft unserer Drillinge übernommen. Vielen Dank an die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin für den netten Empfang", schrieb Bushido. Das dazugehörige Foto zeigt die junge Familie mit Cerstin Richter-Kotowski (CDU) vom Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf.

Bushidos Ex-Anwesen

Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt nach Zwangsversteigerung

Bei der Zwangsversteigerung des früheren Bushido-Anwesens in Kleinmachnow war der Zuschlag für 7,4 Millionen Euro an den Sohn von Clanchef Arafat Abou-Chaker gegangen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Ehrenpatenschaft ab dem siebten Kind

Der Bundespräsident übernimmt Patenschaften ab dem siebten Kind, wenn die Eltern dies beantragen. "Das gilt für jeden, da haben wir keine Extrabehandlung bekommen", sagte Bushidos Ehefrau Anna-Maria in ihrer Instagram-Story. Das mit der Patenschaft verbundene Geldgeschenk von 1.500 Euro - 500 Euro pro Kind - habe man an einen Verein für Kinder gespendet.

Der Musiker, der mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi heißt, und seine Frau haben sieben gemeinsame Kinder. Anna-Maria Ferchichi hat zudem einen Sohn aus erster Ehe.

Laut Bundespräsidialamt bringt der Bundespräsident mit der Ehrenpatenschaft "die besondere Verpflichtung des Staates für kinderreiche Familien zum Ausdruck". Demnach wurden seit 1949 über 82.000 Ehrenpatenschaften übernommen, im vergangenen Jahr waren es 414.

Voraussetzungen für eine Patenschaft sind:

- einschließlich des Patenkinds müssen sieben lebende Kinder vorhanden sein

- alle müssen vom selben Vater und der Mutter abstammen

- das Patenkind muss die deutsche Staatsangehörigkeit haben

- die Ehrenpatenschaft wird nur einmal pro Familie vergeben (bei Mehrlingsgeburten wird sie für alle Kinder übernommen)

- es gibt ein Geldgeschenk (derzeit 500 Euro pro Kind)

- der Pate geht keine weiteren Verpflichtungen ein

Der Antrag auf eine Patenschaft durch den Bundespräsidenten muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Einen Online-Antrag gibt es hier [bundespraesident.de].

Sendung: Fritz, 20.07.2022, 12:30

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