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Audio: rbb24 Inforadio | Di 13.09.22 | Quelle: dpa/Moritz Vennemann

Berliner Arbeitsgericht

Impfung mit Holocaust verglichen: Kündigung von Lehrer war rechtens

Der wegen seiner diffamierenden Aussagen gekündigte Berliner Berufsschullehrer und Corona-Leugner Rüdiger Borrmann wird nicht in den Klassenraum zurückkehren. Das Berliner Arbeitsgericht hat die Klage des 62-Jährigen gegen seine fristlose Kündigung abgewiesen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Politiker als "Neo-Faschisten" bezeichnet - Impfung mit Holocaust verglichen

Borrmann hatte auf seinem Youtube-Kanal Deutschland als "Diktatur" bezeichnet und Regierungspolitiker zu "Neo-Faschisten" erklärt. Nachdem seine damalige Dienstherrin, die Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), angekündigt hatte, Schülern an Oberschulen ein Impfangebot zu machen, stellte der damalige Lehrer ein Video mit einer Fotomontage ins Netz. In Anlehnung an die Nazi-Formulierung "Arbeit macht frei" an Toren von Konzentrationslagern hieß es in Borrmanns Video über einem entsprechendem Bild: "Impfung macht frei".

In diesem Video habe der das staatliche Werben um Impfbereitschaft mit der Unrechtsherrschaft und dem System der Konzentrationslager gleichgesetzt, so das Gericht. "Damit verharmlose er die Unrechtstaten der Nationalsozialisten und missachte die Opfer."

Berliner Berufsschule

Corona-leugnender Lehrer vergleicht Impfung mit Holocaust

Ein Berliner Berufsschullehrer wettert auf seinem Youtube-Kanal gegen Covid-19-Impfungen und scheut auch vor NS-Symbolik nicht zurück. Sein Fall erinnert an den sogenannten Volkslehrer Nikolai Nerling. Von René Althammer, Tina Friedrich und Olaf Sundermeyer

Gericht: Weitere Beschäftigung unzumutbar

Nach Angaben des Gerichts hatte das Land Berlin dem Lehrer unter anderem wegen der Veröffentlichung dieses Videos fristlos, hilfsweise fristgemäß gekündigt. Dieser habe in dem Video keinen Grund für die Kündigung gesehen, es sei durch das Grundrecht auf Meinungsäußerung und Kunstfreiheit gedeckt, argumentierte der frühere Lehrer.

Das Gericht hingegen ist der Ansicht, dass der Lehrer durch den Vergleich des Bildes mit dem Text "Impfung macht frei" das Maß der zulässigen Kritik überschritten habe. Es stelle eine unzulässige Verharmlosung des Holocausts dar. Eine Weiterbeschäftigung des Lehrers sei aus diesem Grund unzumutbar.

Der 62-Jährige war Lehrer für die Fächer Kommunikations-, Informations- und Medientechnik. Er positionierte sich seit Beginn der Corona-Pandemie regelmäßig öffentlich als Gegner des Infektionsschutzes.

Sendung: rbb24 Abendschau, 13.09.2022, 19:30 Uhr

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