rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Audio: rbb 88,8 | 02.06.2023 | Natascha Gutschmidt | Quelle: dpa/Julian Rettig

Urteil von 2021 bestätigt

Lebenslange Haft wegen Mordes an 15-Jähriger in Berlin rechtskräftig

Knapp drei Jahre nach dem Mord an einer 15-Jährigen an der Berliner Rummelsburger Bucht ist die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte mit einem am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss das entsprechende Strafurteil des Landgerichts Berlin vom Oktober. (Az: 5 StR 189/23)

Schüsse in Berlin-Wedding

Vater und Sohn nach tödlicher Familienfehde zu lebenslanger Haft verurteilt

Eine seit 2005 schwelende Familienfehde im Wedding mündete Ende 2021 in tödliche Gewalt. Jetzt ist am Berliner Landgericht der Mordprozess zu Ende gegangen. Von einer "Hinrichtung" ist in der Urteilsbegründung die Rede.

Gutachter prüfte Zurechnungsfähigkeit des Täters

Der heute 44-jährige Bekim H. und die Schülerin waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 zufällig auf dem S-Bahnhof Ostkreuz im Berliner Stadtteil Friedrichshain begegnet. Laut Gericht kamen sie dort überein, gemeinsam die Droge Speed zu nehmen. Dazu hätten sie sich einen ruhigen Platz gesucht. Auf dem nahen Brachgelände an der Rummelsburger Bucht vergewaltige und erwürgte H. dann die 15-Jährige.

Das Landgericht Berlin verurteilte H. deswegen bereits im März 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies hob der BGH im September 2021 auf, weil ein Gutachter eine hirnorganische Störung des Täters festgestellt hatte.

Maßregelvollzug in Psychiatrie

Ein im zweiten Durchlauf vor dem Landgericht eingeholtes Gutachten bestätigte dies aber nicht. Vielmehr stellte der Gutachter eine Chromosomen-Anomalie und eine Schädigung durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft fest. Beides habe die "Hemmungsfähigkeit" des Angeklagten aber nicht beeinflusst.

Daher hielt das Landgericht an seinem Strafurteil fest und lehnte auch das Ziel der Verteidigung ab, H. zur Verbüßung seiner Strafe in den Maßregelvollzug einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Dies bestätigte der BGH nun. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Sendung: rbb 88,8, 02.06.2023, 12:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen