Urteil von 2021 bestätigt - Lebenslange Haft wegen Mordes an 15-Jähriger in Berlin rechtskräftig

Fr 02.06.23 | 13:48 Uhr
  6
Symbolbild: Dienststelle des Bundesgerichtshof in der Rintheimer Querallee. (Quelle: dpa/Julian Rettig)
Audio: rbb 88,8 | 02.06.2023 | Natascha Gutschmidt | Bild: dpa/Julian Rettig

Knapp drei Jahre nach dem Mord an einer 15-Jährigen an der Berliner Rummelsburger Bucht ist die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte mit einem am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss das entsprechende Strafurteil des Landgerichts Berlin vom Oktober. (Az: 5 StR 189/23)

Gutachter prüfte Zurechnungsfähigkeit des Täters

Der heute 44-jährige Bekim H. und die Schülerin waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 zufällig auf dem S-Bahnhof Ostkreuz im Berliner Stadtteil Friedrichshain begegnet. Laut Gericht kamen sie dort überein, gemeinsam die Droge Speed zu nehmen. Dazu hätten sie sich einen ruhigen Platz gesucht. Auf dem nahen Brachgelände an der Rummelsburger Bucht vergewaltige und erwürgte H. dann die 15-Jährige.

Das Landgericht Berlin verurteilte H. deswegen bereits im März 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies hob der BGH im September 2021 auf, weil ein Gutachter eine hirnorganische Störung des Täters festgestellt hatte.

Maßregelvollzug in Psychiatrie

Ein im zweiten Durchlauf vor dem Landgericht eingeholtes Gutachten bestätigte dies aber nicht. Vielmehr stellte der Gutachter eine Chromosomen-Anomalie und eine Schädigung durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft fest. Beides habe die "Hemmungsfähigkeit" des Angeklagten aber nicht beeinflusst.

Daher hielt das Landgericht an seinem Strafurteil fest und lehnte auch das Ziel der Verteidigung ab, H. zur Verbüßung seiner Strafe in den Maßregelvollzug einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Dies bestätigte der BGH nun. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Sendung: rbb 88,8, 02.06.2023, 12:30 Uhr

6 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 6.

    Na das würde ich aber nochmal nachrechnen.
    Es sind 153€ pro Häftling pro Tag. Allerdings inklusive aller Investitionen, wie An und Umbauten am Gefängnis etc.

    Das macht bei 20 Jahren 1.117.665€.
    Wie du auf über 17 Mio kommst ist mir schleierhaft.

  2. 5.

    Die Frage müsste lauten: Was bekommen denn die Angehörigen des Opfers ? Warme Worte und geheuchelte Anteilnahme ?
    Müssen sie die Beerdigung selbst bezahlen und was bekommet man als Hilfe ?

  3. 3.

    "Lebenslange Freiheitsstrafe" ??
    heißt mindestens 15 Jahre Haft!!

    Das ist doch keine richtige Strafe - schließlich ist ein Mädchen TOT

    "Lebenslang" hieße für mich bis zum

    wirklichen E N D E eines Lebens


  4. 2.

    Hier wurde jemand getötet und es geht Ihnen um die Kosten? Was bezahlen denn die Hinterbliebenen?

  5. 1.

    Kann man ungefähr schätzen, was die Haft und alles weitere zusammen kosten werden, bzw. schon gekostet haben? Bei 20 Jahren Haft, und angenommen Kosten von 200 € pro Tag, kommen über 17.500.000 € zusammen. Ist das unrealsitisch ?

Nächster Artikel