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Audio: rbb24 Inforadio | 26.06.2023 | Tatjana Brasching | Quelle: dpa/A.Riedl

Für alle bis 18 Jahre

"Super-Ferien-Pass" in Berlin ab Montag erhältlich

Der sogenannte "Super-Ferien-Pass" ist in Berlin ab Montag erhältlich. Kinder und Jugendliche bis zur Volendung des 18. Lebensjahrs können ihn kaufen.

Der Pass kostet neun Euro. Mit dem Pass gibt es beispielsweise freien Eintritt in den Zoo, den Tierpark, das Naturkundemuseum, die Gärten der Welt und den Britzer Garten.

Für 9 Euro beliebig oft ins Schwimmbad, Zoo und Tierpark - 180 Verlosungen

Außerdem haben Kinder mit dem Pass in allen Schulferien von den Sommerferien bis zu den Osterferien 2024 freien Eintritt für die Schwimmbäder der Berliner Bäder-Betriebe. Hinzu kommen noch weitere rund 230 Ermäßigungen - etwa für Museumsbesuche, Schiffstouren oder Sportangebote.

Zusätzlich werden beim "Super-Ferien-Pass" in allen Ferien bis einschließlich Ostern 2024 in über 180 Verlosungen zahlreiche Freikarten zu Shows und Events und Plätze zu Ausflügen, Tagesfahrten, Schnupperkursen und Workshops verlost.

Interview | Soziologin Natasha A. Kelly

"Wir schaffen keine Safer Spaces um Menschen zu ärgern, sondern um unsere Kinder zu schützen"

Eigentlich brauchen alle einen "Safe Space". Einen wertungsfreien Rückzugsort. Doch Gruppen mit Ausgrenzungserfahrungen brauchen den besonders dringend, sagt die Berliner Soziologin Natasha A. Kelly. Sie thematisiert auch, wer draußen bleiben sollte.

Finanzierung für Familien mit geringen Einkommen

Der Super-Ferien-Pass ist beim JugendKulturService, in Rewe-Märkten, im Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide (FEZ), in den Bürgerämtern und in vielen weiteren Verkaufsstellen erhältlich.

Außerdem kann der Super-Ferien-Pass im Online Shop des JugendKulturService bestellt werden [www.jugendkulturservice.de].

Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen können den Pass gratis bekommen. Voraussetzung ist, dass die Familien Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Zuständig sind die jeweiligen Leistungsstellen (Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten oder Wohngeldstelle).

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.06.23, 7:40 Uhr

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