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Quelle: dpa/Paul Zinken

Nach "erheblichen Verstößen"

Neukölln verbietet Gebetsruf der Dar as-Salam Moschee

Die Dar as-Salam Moschee in Berlin-Neukölln darf keine öffentlichen Gebetsrufe mehr durchführen. Der Gesundheitsstadtrat des Bezirks, Falko Liecke (CDU), begründet das Verbot in einer Mitteilung am Montag mit den "erheblichen Verstößen" gegen die Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie: "Es ist der Öffentlichkeit nicht zumutbar, das weiter hinzunehmen und auf Besserung zu hoffen".

Am Freitag hatten sich vor der Moschee nach Polizeiangaben 300 Menschen versammelt - nach einem sogenannten Adhan. Dem Imam, dem Ordnungsamt und der Polizei sei es nur zum Teil gelungen, die Menschen dazu zu bewegen, den vorgeschriebenen Abstand zu halten.

Der Auslöser

Trotz Kontaktverbot

Bis zu 300 Menschen versammeln sich vor Berliner Moschee

Das Gebet wurde im Einvernehmen mit dem Imam vorzeitig beendet, hieß es. Die Verantwortlichen der Moschee sicherten der Polizei zu, erneut darauf hinzuweisen, dass Gebetsrufen nicht durch persönliches Erscheinen gefolgt werden müsse. Dem kam Liecke jetzt aber zuvor: "Ich habe der vom Verfassungsschutz beobachteten Dar as-Salam Moschee heute untersagt, den Gebetsruf öffentlich durchzuführen", schrieb er am Montag auf Twitter.

Rechtsgrundlage Infektionsschutzgesetz

Das Verbot gilt nun zunächst bis zum Ablauf der Ausgangsbeschränkungen. Soweit es erforderlich sei, werde es aber über den 19. April hinaus verlängert. Rechtsgrundlage ist das Infektionsschutzgesetz, das infolge der Corona-Krise verschärft wurde. Darin ist auch das Verbot von Versammlungen, wie Konzerte oder Demonstrationen, festgeschrieben. Aufrufe oder Werbung dafür sind ebenfalls nicht erlaubt - so auch der Gebetsruf.

In einer weiteren Mitteilung des Neuköllner Gesundheitsstadtrats heißt es dazu: Die Maßnahme sei angemessen, weil sie das Leben und die Unversehrtheit von Menschen schütze, obwohl sie das Grundrecht der Religionsausübung einschränke.

Integrationsbeauftragte will mit muslimischen Verbänden sprechen

Unterdessen betonte auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, dass es in Zeiten der Corona-Beschränkungen auch für gemeinsame Gebete vor Ort keine Ausnahme geben dürfe. Das sagte die CDU-Politikerin der Zeitung "Welt". Gesundheit gehe vor. "Jetzt kommt es auf Jede und Jeden an." Dem Bericht zufolge will Widmann-Mauz am Dienstag mit muslimischen Verbänden darüber sprechen, was ab dem Ramadan-Beginn am 23. April zu beachten sei, sollten die Kontaktbeschränkungen dann noch andauern.

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Mazyek: Unversehrtheit der Menschen oberste Bürgerpflicht

Der Zentralrat der Muslime geht davon aus, dass die Moscheen in Deutschland zumindest zu Beginn des islamischen Fastenmonats geschlossen bleiben werden.

Der Vorstandvorsitzende Aiman Mazyek sagte der Funke Mediengruppe: "Die Unversehrtheit der Menschen ist dabei nicht nur Bürgerpflicht, sondern steht im vollkommenen Einklang mit unseren Glaubensbestimmungen". Der Zentralrat stimme sich mit dem Corona-Kabinett und dem Bundesinnenministerium ab, was gesundheitlich erforderlich sei.

Sendung: Inforadio, 06.04.2020, 18:00 Uhr

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