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Audio: rbb 88,8 | 28.12.2020 | Weber | Quelle: imago images/Photopress Müller

Einladung oder Callcenter

So erhalten Menschen in Berlin und Brandenburg ihren Impftermin

Seit dem 27. Dezember wird in Berlin und Brandenburg gegen Covid-19 geimpft. Zunächst wird die Impfung Menschen über 80, Bewohnern von Pflegeheimen und pflegendem und medizinischem Personal angeboten. Doch wie kommen Menschen zu ihren Impfungen?

Dieser Beitrag wird seit dem Jahreswechsel nicht mehr aktualisiert. Alle aktuellen Fragen und Antworten zu Impfungen in Berlin und Brandenburg finden Sie hier.

In Berlin und Brandenburg werden seit dem 27. Dezember die Impfungen gegen Covid-19 durchgeführt.

Gemäß der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erlassenen Prioritätenliste wird die Impfung in beiden Bundesländern zunächst hauptsächlich Menschen im Alter von mehr als 80 Jahren sowie Personal in der Pflege oder in Krankenhäusern angeboten.

Während Pflegeheime oder pflegebedürftige Menschen in Betreutem bzw. Service-Wohnen von mobilen Impfteams besucht werden, müssen in Berlin andere Menschen aus der ersten Prioritätsgruppe, die geimpft werden möchten, zunächst das Impfzentrum in der Arena in Berlin-Treptow besuchen - vorab ist eine Online-Terminbuchung nötig. Wegen Impfstoff-Mangel hat das Zentrum allerdings bis inklusive 3. Januar geschlossen.

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Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, sollen weitere Impfzentren in Berlin öffnen. Wann es soweit sein wird, ist laut Gesundheitssenatorin Kalayci aber noch unklar. In Brandenburg sollen die Impfzentren am 5. Januar in Betrieb genommen werden. Geimpft wird in beiden Bundesländern nur mit Termin - bei der Vergabe dieser Termine gehen Berlin und Brandenburg unterschiedliche Wege.

Berlin lädt schriftlich ein

Wer in Berlin lebt, impfberechtigt ist und nicht in einem Pflegeheim lebt, wird per Brief der Gesundheitsverwaltung zur Impfung eingeladen. Diese Schreiben soll laut Senat alle wichtigen Informationen zur freiwilligen Terminbuchung enthalten.

Die Gesundheitsverwaltung weist darauf hin, dass sich aktuell ausschließlich Menschen impfen lassen können, die eine Einladung erhalten haben. Diese Einladung sei beispielsweise nicht auf Verwandte übertragbar.

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Brandenburg setzt auf ein Callcenter

Anders als in Berlin erfolgt die Einladung für die Terminvereinbarungen zur Impfung in Brandenburg nicht automatisch. Auch in Brandenburg werden derzeit nur Personen über 80, Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen sowie das Personal in der Altenpflege und in medizinischen Einrichtungen geimpft.

Anders als in Berlin erfolgt die Einladung für die Terminvereinbarungen zur Impfung in Brandenburg nicht automatisch. Stattdessen ist seit dem 4. Januar ein Callcenter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur telefonischen Terminvergabe an den Start gegangen. Es ist über die kostenfreie Patientenservice-Rufnummer 116 117 erreichbar - täglich von 8 bis 20 Uhr.

In dem eigens für die Impftermin-Vergabe eingerichteten Callcenter könnten 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 40.000 Anrufe pro Woche entgegennehmen, heißt es von der KV. Vorab können sich Impf-Interessierte auf der Website brandenburg-impft.de über den Impfstoff, die Terminvergabe und den Ablauf der Impfungen informieren.

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Am Telefon soll dann die Impfberechtigung der Anrufer abgefragt werden. Ist der Anrufende über 80 Jahre alt, werden Zeit und Ort für die beiden Impftermine vereinbart. Der einzige derzeit zugelassene Impfstoff der Firma Biontech muss zweimal geimpft werden, um wirksam zu werden - im Abstand von drei bis vier Wochen. Deshalb müssen beide Termine zusammen gebucht werden. Eine schriftliche Bestätigung der Termine erfolgt im Anschluss an das Telefonat per E-Mail oder Post.

Mit dem Verfahren will die Brandenburger Landesregierung eventuellen Missbrauch einer Online-Terminvergabe vermeiden. Erst im Laufe des kommenden Jahres wolle man auch online Terminbuchungen ermöglichen.

Auch Angehörige dürfen für Über-80-Jährige anrufen

Impf-Interessierte über 80 Jahre müssen nicht unbedingt selbst bei der 116 117 anrufen. Auch nahe Angehörige können für sie Termine vereinbaren. Dabei bittet das Gesundheitsministerium zu beachten, dass personenbezogene Daten des Impflings wie Name, Adresse und E-Mail bereitgehalten werden müssen und dass die vereinbarten Termine verbindlich einzuhalten sind.

Zum Impftermin mitzubringen sind:

Darüber hinaus sei die Krankenversichertenkarte hilfreich, "um die persönlichen Daten schnell und einfach zu erfassen", teilt das Gesundheitsministerium mit. Eine Abrechnung mit der Krankenkasse erfolge aber nicht.

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