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Quelle: dpa / Annette Riedl

Tests, Quarantäne, elektronische Anmeldung

Welche Regeln bei Einreise aus Corona-Risikogebieten nun gelten

Hochinzidenz, Virusvariante? Risikogebiet ist nicht mehr gleich Risikogebiet, für die Einreise nach Deutschland gelten inzwischen kompliziertere Corona-Regeln - kaum eine Region ist nicht davon betroffen: Das müssen Reisende nun beachten.

Die beste Reise ist in diesen Corona-Zeiten die, die man gar nicht erst antritt - dass das Virus sich derart rasant verbreiten konnte, verdankt es den Verkehrsströmen der globalisierten Welt. Aber was, wenn der Verwandtenbesuch im Ausland, die Dienstreise, der lange gebuchte Urlaub doch nicht warten können?

Wer sich bis zu zehn Tage vor seinem geplanten Trip nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss seine Einreise vorab online anmelden. Die Registrierung via einreiseanmeldung.de ersetzt das frühere System der sogenannten Aussteigerkarten. An "normale" Risikogebiete hat man sich nach einem Jahr Pandemie schon gewöhnt, wegen der neu entdeckten Sars-CoV-2-Mutationen gibt es seit Sonntag aber noch zwei strengere Einstufungen für Einreisende.

Für insgesamt fast 30 Länder mit besonders hohen Infektionszahlen oder besonders gefährlichen Virusvarianten gilt seit Sonntag eine Testpflicht schon vor der Einreise nach Deutschland. Als sogenannte Hochinzidenzgebiete zählen laut Robert-Koch-Institut Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 registrierten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner [rki.de]. Das sind zum Beispiel Tschechien, Albanien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Portugal, Spanien und die USA.

Die zweite Kategorie sind sogenannte Virusvarianten-Gebiete - vier Regionen, in denen deutlich ansteckendere Mutationen bereits verbreitet sind: Großbritannien, Irland, Brasilien und Südafrika. Diese Liste könnte in den nächsten Tagen und Wochen länger werden, weil das Tempo der Ausbreitung von Varianten wie B117 momentan in mehreren Ländern beschleunigt. In Berlin steht das Humboldt-Klinikum wegen eines B117-Ausbruchs unter Quarantäne.

Negatives Testergebnis muss vorliegen

Wer aus Ländern dieser beiden Kategorien nach Deutschland einreisen möchte, muss schon vorab nachweisen, dass er nicht infiziert ist. Er oder sie muss das entsprechende negative Testergebnis zum Beispiel beim Einchecken für einen Flug vorlegen. Der Test muss höchstens 48 Stunden vor Reiseantritt gemacht worden sein, entscheidend ist der Zeitpunkt des Tests selber, nicht der Zeitpunkt, an dem man das Ergebnis bekommen hat.

Auch die Bundespolizei kann diesen Nachweis bei der Einreise verlangen. Kann man ihn nicht vorzeigen, kommt man nicht weiter. Die jeweilige Fluggesellschaft kann aber auch noch strengere Regeln anwenden, beispielsweise braucht man bei der Fluglinie KLM einen Antigentest, der erst vier Stunden vor Abflug durchgeführt werden darf. Deshalb ist es wichtig, sich vor Abreise bei seinem Beförderungsunternehmen zu erkundigen, was verlangt wird. Die Vorab-Testpflicht gilt auch für Berufspendler.

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Bundespolizei kontrolliert stichprobenartig

Neben der Bundespolizei würden auch die Polizeien der Länder Kontrollen vornehmen. "Die Bundespolizei ist gebeten worden, insbesondere bei den Virusvarianten- und Hochinzidenzgebieten von den eingeräumten Kontrollbefugnissen der Coronavirus-Einreiseverordnung umfassend Gebrauch zu machen", sagte ein Bundespolizei-Sprecher am Sonntag der dpa.

Die Tests werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums an den Flug- und Seehäfen systematisch kontrolliert. In den Grenzgebieten zu den EU-Nachbarstaaten und der Schweiz werden Einreisende stichprobenartig überprüft - das nennt man Schleierfahndung. Zur Wahrheit gehört auch: Flächendeckende Kontrollen von Pkw, Lastern, Transportern, Zügen auf die Corona-Einreisebestimmungen hin lassen sich nicht umsetzen - die Bundespolizei kann das neben ihren anderen Aufgaben nicht leisten."Wir führen unsere Binnengrenzfahndung auf den Straßen im Bereich zu Polen, aber auch in Zügen und an Bahnhöfen wie gewohnt durch. Wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass jemand aus einem Risikogebiet oder Hochrisikogebiet kommt, können die Kollegen ihn kontrollieren", sagte eine Sprecherin der Bundespolizei für Berlin und Brandenburg am Montag rbb|24. Wer ohne aktuelles negatives Testergebnis erwischt wird, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 3.000 Euro rechnen.

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Etwas weniger streng sind die Regeln bei den herkömmlichen Risikogebieten, wie sie bereits seit mehreren Monaten gelten: Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Weltweit zählen mehr als 130 Staaten komplett oder teilweise zu dieser Kategorie.

Reist man aus einem dieser Gebiete ein, genügt ein Testergebnis bis 48 Stunden nach Einreise. Das Gesundheitsamt kann dieses Testergebnis verlangen. Kann man keines vorweisen oder wird man beim Verstoß gegen die Quarantäne erwischt, kann auch das zwischen 500 und 3.000 Euro Bußgeld kosten. Ausnahmen von der Testpflicht gelten bei herkömmlichen Risikogebieten weiterhin für Berufspendler, Schüler und für Besuche bei engen Verwandten oder Lebenspartnern, zum Beispiel im benachbarten Polen. Güter- und Warenverkehr muss sich auch nicht vorab elektronisch anmelden.

Wer am Flughafen BER landet, kann sich direkt dort testen lassen, falls er keine Symptome zeigt. Es gibt auch eine Reihe von Berliner Arztpraxen, die Einreisende aus Risikogebieten auf Sars-CoV-2 testen, eine vollständige Liste hat die Kassenärztliche Vereinigung hier veröffentlicht [kvberlin.de].

Auch bei einem negativen Testergebnis oder ohne Testpflicht gilt: Wer aus einem Risikogebiet einreist, egal ob Virusvarianten-, Hochinzidenz- oder herkömmliches Risikogebiet, muss danach zehn Tage in Quarantäne. Auch in Berlin [berlin.de] und Brandenburg [kkm.brandenburg.de] kann man diese Quarantäne vorzeitig nach frühestens fünf Tagen beenden, falls man ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Wer zwar negativ getestet worden ist, aber binnen zehn Tagen Covid-typische Symptome wie beispielsweise Husten, Verlust von Geruchs- oder Geschmacksinn bemerkt, muss sofort das Gesundheitsamt kontaktieren.

All diese Regeln gelten vorerst bis 14. Februar. Am einfachsten haben es Einreisende aus Nicht-Risikogebieten – sie müssen nichts besonderes beachten. Dazu zählen laut RKI momentan nur etwas mehr als 30 komplette Länder weltweit.

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