Neben zehntägiger Quarantäne - Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt in Brandenburg ab sofort Test-Pflicht

Di 12.01.21 | 22:25 Uhr
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Bei einem Mann wird ein Abstrich für einen Corona-Test genommen. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Bild: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

In Brandenburg ist bei der Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten neben einer zehntägigen Quarantäne künftig auch ein Corona-Test vorgeschrieben. Diese Änderung der Quarantäneverordnung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die neue Verordnung legt fest, dass sich Reisende höchstens 48 Stunden nach oder unmittelbar vor ihrer Wieder-Einreise nach Brandenburg auf das Coronavirus testen lassen müssen. Von der Regelung ist auch das Nachbarland Polen betroffen.

Ausnahmen für Berufspendler und Verwandtenbesuche

Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis Ende Januar. Ausnahmen gelten weiterhin für Berufspendler, Schüler und für Besuche bei engen Verwandten oder Lebenspartnern.

Des Weiteren gilt in allen Brandenburger kreisfreien Städten und Landkreisen außer in Oberhavel die 15-Kilometer-Regel für Sport, Bewegung an der frischen Luft und tagestouristische Ausflüge. Das heißt, Menschen aus den Städten und Kreisen dürfen private Aktivitäten nur bis maximal 15 Kilometer außerhalb ihrer Stadt beziehungsweise ihres Landkreises ausüben.

Die Brandenburger Krankenhäuser sind nun zudem angewiesen, 30 Prozent ihrer Intensivbetten mit Beatmungsgeräten und 20 Prozent ihrer normalen stationären Betten für Covid-19-Patienten vorzuhalten.

Sendung: Brandenburg aktuell, 12.01.2021, 19:30 Uhr

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12 Kommentare

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  1. 12.

    Wer mal ausreist darf im nächsten halben Jahr nicht zurück kommen... Wäre die bessere Lösung

  2. 11.

    Die Definition der Risikogebiete über die 7-Tage-Inzidenz kann problematisch sein, da das nicht über das Ansteckungsrisiko aussagen muß. Extremes Negativbeispiel: Ein Gebiet wo im Prinzip alle angesteckt sind, 7-Tage-Inzidenz geht dann gegen Null, aber im Prinzip wird trotzdem jeder noch nicht Infizierte über einen gewissen Zeitraum dorch ein sehr hohes Infektionsrisiko haben. Ähnliche Probleme gibt es, wenn die 7-Tage-Inzidenz gerade hauptsächlich von einem isolierten Cluster (Altenheim etc.) stammt und außerhalb des schon isolierten Clusters die Ansteckungswahrscheinlichkeit eigentlich Null wäre. Es muß bessere Maßzahlen geben als die 7-Tage-Inzidenzen.

  3. 10.

    Oh man hat man schon ausgeschlafen in Corona Test. Wieso aber erst jetzt und nicht schon viel früher diese Frage sollte sich mal die Landesregierung stellen. Außerdem frage ich mich wieso diese Maßnahme nicht einheitlich in ganz Deutschland durchgeführt.

  4. 9.

    Weil die neue Verordnung genauso eine Luftnummer wie die vorherige ist, da weder Personal noch technische Voraussetzungen für permanente Kontrollen und Testungen vor Ort sind.
    Scheinbar lebt man in Potsdamer Ministerium in einer Art Elfenbeinturm oder einer Wahrnehmungsblase, die mit der Realität nur wenig gemein hat.

  5. 8.

    "... angewiesen, 30 Prozent ihrer Intensivbetten mit Beatmungsgeräten und 20 Prozent ihrer normalen stationären Betten für Covid-19-Patienten vorzuhalten." Anweisung heißt dann auch Entschädigung bei Nichtbelegung?

  6. 7.

    Bei den Ausnahmen, dürften die Berufspendler recht personenstark sein. Warum kann man die Ausnahmen nicht wenigstens einem Schnelltest beim Grenzübertritt verpflichtend unterziehen? Verwandtenbesuche ist ja eher einmal hin und einmal zurück, Berufspendler etc. sind dagegen ein täglicher Personenstrom in beide Richtungen - das würde ich persönlich gefährlicher in punkto Einschleppung erachten, wenn das vermieden werden soll damit.

  7. 6.

    Na hoffentlich steht auch wirklich jemand an der polnischen Grenze, wenn Hunderte Berliner Kennzeichen vom Zigarettenkauf zurückkehren der das wirklich mal ernsthafter Weise kontrolliert!!

  8. 5.

    .... weil unsere Bundeskanzlerin der Meinung ist, dass sich Grenzen nicht schützen lassen. So einfach ist das.
    Und deswegen sind an unseren Grenzübergangstellen zu Polen auch weit und breit keine die Einreiseverordnung überwachenden Behördenvertreter zu sehen, von Absperrungen und Teststationen schon gar nicht zu sprechen.
    Wie man Grenzen schützt haben uns die polnischen Nachbarn gezeigt, die pünktlich ab Gültigkeit ihrer Grenzschließungsverodnung im letzten Frühjahr ab 0:00 Uhr die Kontrollen begannnen, nachdem sie Barrieren errichtet und mobile Teststationen aufgebaut hatten.

  9. 4.

    Warum kann man den immer noch in Risiko Gebiete fahren? Einzelhandel schließen Existenzen vernichten aber zum BER fahren und munter rum fliegen! Und nun kommt die große Idee der Brandenburger Landesregierung! „Wer aus Risiko Gebieten einreist muss sich testen lassen und in Quarantäne! Das ist doch alles ein Witz was hier in diesem Land passiert und die Politiker wundern sich warum sie keiner ernst nimmt !

  10. 3.

    Warum sollen denn 20% der normalen stationären Betten für Covid-Patienten frei gehalten werden? Es handelt sich doch um eine hoch ansteckende Viruserkrankung? Also ich möchte nicht mit lauter Covid-Patienten auf einer Station liegen, wenn ich krank bin.

  11. 2.

    Welche Möglichkeiten gibt es denn sich testen zu lassen, wenn man in Quarantäne ist ohne die Quarantäne-Regeln zu verletzen?

  12. 1.

    Ich finde, das klingt immer alles so gut. Aber wenn ich hier so lese, wie einige immer wieder gerne Regelungen umschiffen ("Ich treffe meine Enkel trotzdem" "Waren heute in Polen Böller kaufen"), wird auch dies ein typischer Fall von "Wo kein Kläger, da kein Richter" bleiben. Wie soll das denn umgesetzt werden? An der Grenze zu Sachsen Kennzeichenerfassung einbauen und allen Fahrzeugführern hinterhertelefonieren? Man kann höchstens am Flughafen BER, wo ja auch ein Abrtichzentrum ist, alle Ankommenden aus Risikogebieten durchtesten. Aber wer mit der Bahn oder dem Auto fährt, ist nicht fassbar für die Behörden. Somit glaube ich nicht, dass diese Festlegung helfen wird. Es wird nicht gemacht- und keiner merkts. Darauf wird es hinauslaufen.

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