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Quelle: dpa/Christoph Soeder

Eindämmungsmaßnahmen

BVG verhängt mehr als 10.000 Mal Bußgelder gegen Maskenverweigerer

99 Prozent der Menschen im Berliner ÖPNV tragen laut BVG in Zügen, Trams und Bussen die verpflichtende Mund-Nasen-Bedeckung. Maskenverweigerer gibt es trotzdem: Bisher wurden in mehr als 10.000 Fällen Bußgelder verhängt.

Verstöße gegen die seit Juli 2020 geltende Maskenpflicht in Bussen und Bahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben seitdem in 10.455 Fällen ein Bußgeld von 50 Euro zur Folge gehabt. Fast 170.000 Mal seien BVG-Kunden darauf hingewiesen worden, eine Maske aufzusetzen, berichtete der "Tagesspiegel" [tagesspiegel.de] am Freitag unter Berufung auf einen BVG-Sprecher.

Maskenverweigerer sind verschwindend geringe Minderheit

In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Bußgelder demnach nicht gestiegen. Im April kam es 533 Mal dazu, im Mai 1.156, im Juni 554 und im Juli bisher 225 Mal. Ein Grund für den Ausreißer nach oben im Mai könnte die Einführung der FFP2-Maskenpflicht im Monat davor gewesen sein.

Ein Nachlassen der Disziplin bei den Passagieren habe die BVG nicht beobachtet: Nach deren Angaben tragen weiterhin zwischen 97 und 99 Prozent der Passagiere wie vorgeschrieben eine Maske. Für die Kontrollen seien rund 200 Mitarbeiter im Einsatz.

Interview | Immunologin über Delta

"Wir brauchen die Masken unbedingt weiterhin"

Wie stark wird die Delta-Variante die Corona-Fallzahlen ansteigen lassen? "Es hängt alles davon ab, wie wir uns verhalten", sagt Immunologin Christine Falk im Interview. Deshalb müsse die Maskenpflicht bleiben - und Kinder ab zwölf sollten geimpft werden.

Maskenpflicht seit Anfang Juli gelockert

Anfang Juli hatte der Senat die Corona-Maßnahmen weiter gelockert und auch die Maskenpflicht in vielen Bereichen beendet. So müssen FFP2-Masken nur noch im öffentlichen Nahverkehr und bei körpernahen Dienstleistungen getragen werden. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können in diesen beiden Fällen auch medizinische Masken tragen.

Im öffentlichen Raum gilt die Maskenpflicht nur noch dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einzuhalten ist, etwa in Warteschlangen. Zumindest eine medizinischen Maske ist weiterhin verpflichtend in Supermärkten und anderen Geschäften, Arztpraxen und Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und kulturellen Einrichtungen. Die Maßnahme gilt jeweils nur für Besucher:innen bzw. Kund:innen, nicht für Mitarbeiter:innen. Eine vollständige Liste der Bereiche mit Maskenpflicht finden Sie hier.

Sendung: Inforadio, Nachrichten, 23.07.2021, 9 Uhr


Die Kommentarfunktion wurde am 24.07.2021 um 14:44 Uhr geschlossen

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