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Quelle: dpa/Franziska Gabbert

Corona-Maßnahmen zu Silvester

Pyrotechnik-Verband will gegen Böllerverbot klagen

Der Branchenverband der Feuerwerksindustrie geht gerichtlich gegen das Böllerverbot zu Silvester vor. Sobald das am Freitag vom Bundesrat bestätigte Verbot rechtskräftig ist, will der Bundesverband Pyrotechnik dagegen im Eilverfahren Klage einlegen, wie Vorstand Ingo Schubert bereits am Samstag ankündigte. Branchenvertreter sehen eine existenzgefährdende Lage.

Hintergrund des Verbots ist die aktuelle Belastung der Kliniken mit Covid-19-Fällen. Der Gesetzgeber argumentiert, es müssten Krankenhaus-Kapazitäten geschont werden, weswegen Unfälle durch unsachgemäßen Gebrauch der Feuerwerkskörper vermieden werden sollten.

Der Pyrotechnik-Verband widerspricht: "Noch immer fehlen valide Daten, mit denen sich plausibilisieren ließe, dass ein signifikanter Teil der Verletzungen in der Silvesternacht durch zugelassenes Feuerwerk entsteht", erklärte er. "Für den deutschen Markt zugelassenes Silvesterfeuerwerk unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, wodurch ernsthafte Verletzungen praktisch auszuschließen sind."

Entscheidung des Bundesrats

Was das Böller-Verkaufsverbot für die Feuerwerksbranche bedeutet - und die Kliniken

Auch in diesem Jahr dürfen zu Silvester keine Böller verkauft werden. Die Pyrotechnik-Branche trifft es zum zweiten Mal hart. Doch das letzte Jahr zeigte: Das Verbot hatte auch einen positiven Effekt. Von Naomi Donath

Berlin und Brandenburg richten Verbotszonen ein

Begleitend zum Verkaufsverbot von Feuerwerk gelten sowohl in Berlin als auch in Brandenburg Verbotszonen für das Abfackeln von Pyrotechnik. In Berlin stehen schon zwei fest, wie die Innenverwaltung Anfang Dezember mitgeteilt hat. Ein Behördensprecher nannte den Steinmetzkiez in Schöneberg und den Alexanderplatz in Mitte. Weitere Verbotszonen würden noch hinzukommen. Im vergangenen Jahr hatte der Berliner Senat 54 Verbotszonen auf großen Plätzen, Straßen und in Parks eingerichtet, in denen Feuerwerk und auch der Aufenthalt untersagt waren.

Auch in Brandenburg soll es wie im letzten Jahr zu Silvester ein Ansammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf bestimmten belebten Plätzen geben. Details regeln die Kreise und kreisfreien Städte. Hinzu kommen Kontaktbeschränkungen, die schon jetzt in Brandenburg gelten: Bei privaten Treffen dürfen nur 50 Menschen drinnen und 200 Menschen draußen zusammenkommen - jeweils nur geimpft oder genesen, unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz. Wenn Ungeimpfte dabei sind, darf man sich nur mit höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Für Ungeimpfte gibt es in Hotspot-Regionen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Sendung: Radio Fritz, 18.12.2021, 18 Uhr

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