rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Audio: Inforadio | 08.01.2022 | J. Poppendieck | Quelle: dpa/K. Hoffmann

Berlin

Senat zählt mehr als 5.000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Corona-Pandemie

Seit Beginn der Pandemie hat es in Berlin mehr als 5.000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Corona-Maßnahmen gegeben. Das teilte die Senatsverwaltung für Justiz in einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Berliner Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg an das Abgeordnetenhaus mit, wie am Samstag bekannt wurde.

Demnnach wurden 2.521 Strafverfahren im ersten Pandemie-Jahr sowie weitere 2.716 bis Mitte Dezember 2021 erfasst. Insgesamt 3.322 Verfahren wurden inzwischen erledigt, 386 Mal wurde den Daten zufolge ein Strafbefehl erlassen, einmal mit Freiheitsstrafe auf Bewährung, ansonsten ohne Freiheitsstrafen. Geldstrafen wurden in Höhe von insgesamt 121.850 Euro verhängt sowie 152.732 Euro Geldbußen.

Beschluss der Bund-Länder-Runde

Zugangsregel für Gastronomie wird verschärft - Quarantänedauer wird verkürzt

Vorfahrt für Geboosterte: Dreifach Geimpfte dürfen weiterhin ohne Testergebnis in Restaurants, zugleich können sie auf eine Quarantäne verzichten. Die Bund-Länder-Runde hat am Freitag entsprechende Regelungen beschlossen.

61.947 Ordnungswidrigkeitsverfahren

Außerdem gab es im Zusammenhang mit Verstößen gegen Corona-Regeln im genannten Zeitraum von März 2020 bis Mitte Dezember 2021 insgesamt 61.947 Ordnungswidrigkeitsverfahren, die durch die Polizei oder durch Mitarbeiter der Ordnungsämter festgestellt wurden. Davon sind inzwischen mehr als 42.000 abgeschlossen.

Mit Abstand die meisten Verfahren verzeichnet die Statistik für den Bezirk Mitte (14.269), gefolgt von Neukölln (8.190), Charlottenburg-Wilmersdorf (6.714) und Friedrichshain-Kreuzberg (6.200). Mit Abstand am niedrigsten ist die Zahl in Steglitz-Zehlendorf (1.974).

Bei den Verfahren wurden Bußgelder von insgesamt 2.718.545 Euro verhängt - dabei ist der Bezirk Steglitz-Zehlendorf nicht berücksichtigt, der keine Angaben dazu gemacht hat. Häufige Gründe für solche Bußgeldverfahren waren zum Beispiel Verstöße gegen die Maskenpflicht, gegen das Abstandsgebot, gegen Einreisebestimmungen oder gegen die Quarantänepflicht.

Sendung: radioeins, 08.01.2022, 9 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen