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Audio: Inforadio | 30.03.2022 | Sebastian Schöbel | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Testverordnung läuft aus

Elf senatsbeauftragte Teststellen müssen am Donnerstag schließen

Die elf landeseigenen Corona-Teststellen in Berlin müssen bis 31. März schließen. Dann läuft die aktuelle Testverordnung des Bundes aus. PCR-Testungen sind jedoch weiterhin in Arztpraxen und Apotheken möglich.

Die elf senatsbeauftragten Corona-Teststellen müssen knapp ein Jahr nach der Auftragsvergabe zum 31. März 2022 schließen. Grund für die Schließung sei die Ende März auslaufende aktuelle Testverordnung des Bundes, die eine Kündigung der Verträge mit den durch den Senat beauftragten Teststellen "aufgrund fehlender Rechtsgrundlage und haushalterischer Vorsicht notwendig gemacht hat", teilte die Senatsverwaltung für Gesundheit am Mittwoch mit.

Der Anspruch auf kostenlose PCR-Testung für Personen, die ein positives Testergebnis durch einen Antigen-Schnelltest oder -Selbsttest erhalten haben oder Covid-spezifische Symptome aufweisen, bleibe aber bestehen.

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Berliner Auftrag für Corona-Teststellen an 21DX für rechtswidrig erklärt

Die Vergabe des Großauftrags zum Betrieb der 12 landeseigenen Corona-Teststellen in Berlin ist unzulässig. Nur ein Unternehmen wurde angefragt. Das Verfahren muss nun laut Vergabekammer wiederholt werden.Von Sebastian Schöbel

PCR-Tests bei Ärzten udn Apotheken

Personen mit positivem Schnelltest-Ergebnis, die symptomfrei sind, können sich in zahlreichen Apotheken in der Stadt PCR-nachtesten lassen. Menschen mit Symptomen können bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten einen kostenfreien PCR-Test bekommen, auch ohne Vorliegen eines positiven Antigen-Schnelltests.

Eine Pflicht zur PCR-Bestätigung eines positiven Antigen-Schnelltest-Ergebnisses besteht lediglich für Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe tätig sind. Auch zur Beendigung der Quarantäne reicht mittlerweile ein negativer Antigen-Schnelltest.

Berliner Auftrag für Corona-Teststellen für rechtswidrig erklärt

Die Vergabe des Großauftrags zum Betrieb der elf landeseigenen Corona-Teststellen in Berlin hatte schon im März vergangenen Jahres für Kritik gesorgt. So waren mehrere Anbieter abgelehnt worden, weil sie aus Sicht der Gesundheitsverwaltung nicht die nötigen Referenzen hatten. Nur ein Unternehmen wurde angefragt - erhalten hatte den Zuschlag die Münchner Firma 21DX. Nach rbb-Informationen geht es um ein Vertragsvolumen von rund 13,4 Millionen Euro.

Die Gesundheitsverwaltung verlängerte den Auftrag an 21DX derweil interimsmäßig und zwar mehrfach, zuletzt im November, kurz vor dem Regierungswechsel nach der Berlin-Wahl. Wieder kam nur 21DX zum Zuge. Dagegen legte die Berliner Vergabekammer im Januar Veto ein - die Auftragsverlängerung sei rechtswidrig gewesen.

Sendung: Inforadio, 30.03.2022, 18:25 Uhr

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