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Video: Abendschau | 27.04.2021 | Ulli Zelle | Studiogespräch mit Dilek Kalayci | Quelle: imago images/Florian Gaertner

Corona-Lockdown

Berlin weicht bei privaten Treffen und Home-Office von Bundes-Notbremse ab

Nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene hat der Senat am Dienstag Anpassungen für Berlin beschlossen. Die Bundes-Notbremse wurde nur in Teilen übernommen - es gibt weiter Besonderheiten.

Die Corona-Notbremse des Bundes ist seit einigen Tagen in Kraft - nun hat auch der Berliner Senat nachgezogen und die Infektionsschutzverordnung des Landes in einigen Teilen an die Bundes-Notbremse angepasst.

Mit Inkrafttreten der Bundes-Notbremse galten die neuen und einheitlichen Regelungen grundsätzlich auch in Berlin. In der Hauptstadt gingen die landeseigenen Regelungen zur Bekämpfung der Pandemie jedoch teilweise noch weiter - oder der Bund machte keine genauen Vorgaben.

Beide Ansätze müssten nun in Einklang gebracht werden, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) am Dienstag nach Beratungen der rot-rot-grünen Regierungskoalition. Die Berliner Rechtsverordnung sei daher ergänzt worden. Im rbb verteidigte Kalayci am Dienstag das Vorgehen der Senatsverwaltung, Verschärfungen in den Corona-Maßnahmen am Berliner Inzidenzwert zu orientieren. "Es reicht nicht zu schauen, wie viele Intensivbetten frei sind. Unser Ziel ist es, jede neue Infektion zu verhindern", so die Senatorin. In dem Berliner Ampelmodell, bleibe die Inzidenz neben der Auslastung der Intensivbetten und dem R-Wert daher ein wichtiger Faktor.

Es reicht nicht nur zu schauen, haben wir Intensivbetten frei

Es ist immer noch Ziel, jede neue Infektion zu vermeiden

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KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN (SONDERWEG)

Bei privaten Treffen im Freien sind in Berlin auch künftig maximal fünf Personen aus zwei Haushalten plus Kinder bis 14 Jahren erlaubt.

Nach der neuen Regelung auf Bundesebene darf sich drinnen wie draußen ein Haushalt mit einer Person treffen, plus Kinder unter 14 Jahren. Eine Obergrenze für die Zahl der Anwesenden gilt hier jedoch nicht. Der Senat hat an dieser Stelle seine Regel nicht an die des Bundes angepasst.

Die Maximalzahl bleibe, sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. "Das heißt, die Obergrenze ist tatsächlich ein Beispiel dafür, dass wir landesrechtlich über die Bundesregelung hinausgehen."

Für Trauerfeiern gibt es in Berlin auch eigene Regel. Das Bundesgesetz sieht vor, dass an Bestattungen bis 30 Personen teilnehmen dürfen. In Berlin gilt zusätzlich, dass in geschlossenen Räumen maximal 20 Menschen zu Trauerfeiern und Beerdigungen zusammenkommen dürfen.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN (WIE BUND)

Die Bundes-Notbremse sieht eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr vor, solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 liegt. In der Zeit dürfen Wohnung oder Grundstück nicht mehr verlassen werden - von Ausnahmen abgesehen. Diese Regelung gilt nun auch in Berlin.

Bislang war in Berlin vorgeschrieben, dass sich zwischen 21 und 5 Uhr Menschen nur allein oder zu zweit im Freien aufhalten dürfen. Die Regelung wurde angepasst. Sie gilt fortan ab 22 Uhr - sofern die Inzidenz über 100 liegt. Auch die Berliner Gastronomie muss sich analog zur nächtlichen Ausgangssperre einschränken: "Click & Collect" ist zwischen 22 und 5 Uhr nicht mehr möglich.

HOME-OFFICE (SONDERWEG)

Berlin behält darüber hinaus die Regel bei, dass höchstens 50 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro sein dürfen. Das Bundesgesetz sieht keine 50-Prozent-Schwelle vor. Arbeitgeber müssen lediglich begründen, wenn sie Home-Office nicht anbieten.

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TEST-BEFREIFUNG FÜR GENESENE (EIGENE REGELUNG)

Die Bundesregierung hat angekündigt, Erleichterungen für genesene und bereits geimpfte Menschen in einer Rechtsverordnung zu beschließen, für die die Zustimmung des Bundestages und Bundesrates Ausnahmen notwendig sind. Solange diese Verordnung aber noch nicht beschlossene Sache ist, können die Länder in Eigenregie definieren, was für Menschen gestattet sein soll, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Der Berliner Senat hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass Menschen vor dem Einkaufen oder dem Friseurbesuch keinen Corona-Test mehr vorlegen müssen, wenn sie schon einmal infiziert waren und inzwischen genesen sind. Schon seit Mitte April galt, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz die gleichen Rechte hatten wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Das betraf aber nicht früher an Corona Erkrankte. "Wir stellen auch die Personen gleich, die genesen sind", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Dienstag nach der Sitzung des Senats.

Es gehe um "genesene Personen, die einen PCR-Testnachweis haben, dass sie positiv waren in der Vergangenheit", erklärte Kalayci. "Nach dem 28. Tag, bis sechs Monate vorbei sind, gilt diese Person als immun und damit gleichstellt", so die Senatorin. Bei Personen, die genesen seien, die Infektion aber mehr als sechs Monate zurückliege, müsse eine einfache Impfung vorliegen. "Dann gibt es eine Befreiung von der Testpflicht." Von der Testpflicht befreit sind dementsprechend Personen, die vollständig geimpft sind, deren zweite Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

SCHULEN (SONDERWEG BEI TESTS, AUSNAHMEN BEI SCHULSCHLIESSUNGEN)

Auch an den Schulen gehen die Corona-Regeln in Berlin über die Bestimmungen auf Bundesebene hinaus. Die vom Bund eingeführte Testpflicht für Lehrkräfte wird in Berlin auf das gesamte Schulpersonal ausgeweitet, wie ein Sprecher der Senatsbildungsverwaltung am Dienstag mitteilte. Ausschlaggebend sei, dass das Personal Kontakt zu Schülern habe. Die Testpflicht gilt demnach auch für in der Notbetreuung eingesetzte Mitarbeiter. Die Tests sollen künftig zweimal wöchentlich durchgeführt werden, entweder in der Schule oder zu Hause mit anschließender Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung bei der Schulleitung.

Der Bund hatte Schulschließungen ab einer Inzidenz von 165 ebenfalls in der Notbremse festgeschrieben und es den Ländern freigestellt, Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zu definieren.

In Berlin gilt diese Regel auch, sobald die 7-Tage-Inzidenz für die gesamte Hauptstadt die Marke von 165 überschreitet. Es wird dann eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 angeboten, die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen ohne andere Möglichkeit der Betreuung sowie Kinder von Alleinerziehenden nutzen können.

Zugleich macht Berlin aber von der Möglichkeit Gebrauch, Ausnahmen von den Schulschließungen festzulegen. Die Jahrgangsstufe 6 oder die Jahrgangsstufen, die mit einem Abschluss (9 und 10 an ISS/GemS, 10 an Gymnasien) enden, werden in Berlin auch bei einer Inzidenz von mehr als 165 nicht komplett nach Hause geschickt. Die entsprechenden Jahrgangsstufen bleiben im Wechselunterricht an den Schulen. Ausnahmen gelten auch für Förderschulen und für die Abschlussjahrgänge der beruflichen Schulen.

Prüfungen werden von der Senatsverwaltung für Bildung nicht als Unterricht definiert und finden deshalb weiterhin statt. Anders sieht es aus bei Klassenarbeiten und Klausuren, die ab einer Inzidenz von 165 nur noch für Übertritts- und Abschlussklassen zulässig sind.

Sendung: Abendschau, 27.04.2021, 19:30 Uhr

Korrektur: In einer früheren Version dieses Beitrags hatten wir geschrieben, dass Schulschließungen in Abhängigkeit von der Inzidenz in den Bezirken vorgenommen werden. Das ist nicht korrekt. Entscheidend ist der Inzidenzwert für ganz Berlin.

Die Kommentarfunktion wurde am 27.04.2021 um 20:31 Uhr geschlossen

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