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Audio: Inforadio | 05.10.2021 | M. Schneider | Quelle: imago images/B. Meyer

Corona-Verordnung

Berliner Senat lockert 2G-Ausnahmen für Ungeimpfte

Wer sich nicht impfen lassen kann, aus medizinischen Gründen, kann künftig trotzdem Angebote unter 2G-Bedingungen wahrnehmen. Das hat der Berliner Senat nun geändert. Einen negativen Test braucht man dennoch - und die sind bald nicht mehr kostenlos.

Wer aus medizinischen Gründen keine Corona-Schutzimpfung bekommen kann, darf künftig nicht durch 2G-Zugangsregelungen ausgeschlossen werden. Das hat der Berliner Senat am Dienstag beschlossen.

Um dann zum Beispiel ein Restaurant oder eine private Veranstaltung zu besuchen, reicht demnach ein ärztlicher Nachweis, dass eine Impfung nicht möglich ist, sowie ein negativer PCR-Test. "Das ist neben der Impfung das sicherste Instrument, das wir haben", sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) am Dienstag. Die Verordnung soll am kommenden Sonntag in Kraft treten und zunächst bis zum 6. November gelten.

2G für weitere Einrichtungen möglich

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren reicht laut Kollatz auch künftig ein normaler Corona-Schnelltest. Die bleiben für Kinder und Jugendliche zunächst bis Ende des Jahres kostenfrei.

Zudem wird die 2G-Option für Hotels, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und ähnliche Einrichtungen und ferner für Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie Bibliotheken und Archive eröffnet. Personal in diesen Einrichtungen, die nur geimpfte oder genesene Personen einlassen, muss selbst geimpft oder genesen sein, wenn es mit Kundinnen und Kunden in unmittelbaren Kontakt kommt. Mitarbeitende, die nicht mit Kunden Kontakt haben, sind davon laut Kollatz ausgenommen.

Das 2G-Optionsmodell besagt, dass nur Geimpfte oder Genesene zu einer Veranstaltung Zutritt haben. Nur Kinder unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen, sie dürfen auch ohne Impfung an 2G-Veranstaltungen teilnehmen, weil es für sie noch gar keine zugelassene Impfung gibt. Veranstalter können sich entscheiden, ob sie ihre Türen nach dem 2G- oder 3G-Modell öffnen. Wählen sie die Option 2G, entfällt die Maskenpflicht, müssen auch die Mindestabstände nicht mehr eingehalten werden und auch die Personenobergrenze entfällt.

Lederer empfiehlt noch 3G-Regel

Veranstaltungen in Clubs und Diskotheken sowie alle anderen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen nur noch unter 2G-Bedingungen stattfinden. Das gleiche gilt für Saunen, Thermen und Dampfbäder.

Kultursenator Klaus Lederer (Linke) betonte nach der Senatssitzung, dass die 2G-Regel weiterhin optional und nur für Tanzveranstaltungen vorgeschrieben sei. "Die seit Juli geltende 3G-Regel ermöglicht bei maschineller Belüftung bereits vollbelegte Häuser ohne Maske am festen Platz", so Lederer. Er empfehle, "beim derzeitigen Infektionsgeschehen weitgehend bei der 3G-Regel zu bleiben", um vor allem Kindern und Jugendlichen, die nicht vollständig geimpft sind, eine kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.

Für Veranstaltungem, die unter 2G-Bedingungen stattfinden, gilt künftig keine Obergrenze bei der Personenzahl. "Wenn man also im Olympiastadion eine Veranstaltung machen würde unter 2G-Bedingungen, würde dort nicht mehr die Obergrenze von 25.000 gelten."

Corona-Verordnung verlängert

Brandenburg lockert Testpflicht - und erhöht Schwellenwert auf 35

Die Pflicht, einen negativen Corona-Test vorzulegen, gilt in Brandenburg künftig erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35. Das hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.

Keine kostenlosen Tests ab 11. Oktober

Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) wies am Dienstag darauf hin, dass ab 11. Oktober Corona-Tests wieder kostenpflichtig sein werden. Kalayci rief deswegen dazu auf, die Impfangebote wahrzunehmen. "Es ist gut, dass wir allen Berlinerinnen und Berlinern ein Impfangebot machen können", so Kalayci, "in unseren Impfzentren, durch unsere Mobilen Impfteams sowie bei den Haus- und Betriebsärzt:innen."

Lediglich Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren, für die in Deutschland bisher noch kein Impfstoff zugelassen wurde, können sich weiter kostenlos testen lassen. Auch Jugendliche bis 18 Jahre, Schwangere und Studierende aus dem Ausland können sich noch bis 31. Dezember kostenlos testen lassen. Das gilt auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Virus geimpft werden können. Kostenlos bleiben auch die Testungen zur Beendigung einer Quarantäne – allerdings nur für Menschen, die nachweislich an Covid-19 erkrankt sind. Symptomfreie Reiserückkehrer, die eine Quarantäne beenden wollen, müssen demnach für Tests zahlen.

Sendung: Inforadio, 05.10.2021, 14:00 Uhr

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