rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Abendschau | 10.12.2021 | Dorit Knieling, Carla Spangenberg | Studiogast Sylvia Bühler | Quelle: dpa/Sina Schuldt

Regelung greift ab Mitte März

Bundestag und Bundesrat beschließen Impfpflicht in Pflegeberufen

Mitarbeitende von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern müssen ab März nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Impfen sollen nun auch Apotheker und Fachärzte.

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie ist eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal beschlossene Sache. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat dem Gesetz der Ampel-Koalition von SPD, Grünen und FDP zugestimmt. In der Sondersitzung der Länderkammer fiel das Votum einstimmig aus.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hatte erst kurz zuvor den Bundestag passiert. Dort stimmten 571 Abgeordnete dafür. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich.

Konkret sollen Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis 15. März 2022 Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen müssen. Neben Ärzten sollen künftig befristet auch Apotheken, Zahnärzte und Tierärzte mitimpfen können. Ergänzt und verlängert werden sollen Möglichkeiten für die Länder zu regional härteren Corona-Beschränkungen.

Fragen und Antworten

Das bedeutet die Impfpflicht in Gesundheitseinrichtungen

Der deutsche Bundestag hat am Freitag eine Impfpflicht für Menschen beschlossen, die in Kliniken, Praxen oder Pflegeheimen arbeiten. Die Pflicht soll ab Frühjahr gelten. Eine Übersicht, was das für Beschäftigte in Berlin und Brandenburg bedeutet.

Ein Überblick über die Maßnahmen:

Corona-Impfpflicht
: Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen müssen bis 15. März 2022 Nachweise über vollen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder eine Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Neue Beschäftigte brauchen das ab 16. März von vornherein. Zu Beginn des kommenden Jahres will der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht debattieren.

Mehr Impfungen: Über Ärzte hinaus dürfen befristet auch Apotheker, Tier- und Zahnärzte Menschen ab zwölf Jahren impfen. Voraussetzungen sind eine Schulung und geeignete Räumlichkeiten oder die Einbindung in mobile Impfteams.

Regionale Maßnahmen: Bei sehr kritischer Lage können die Länder ohnehin schon härtere Vorgaben für Freizeit oder Sport anordnen. Nun wird präzisiert, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt werden können, die keine geschützten Demonstrationen sind - besonders im Sport mit größerem Publikum. Schließungen etwa in der Gastronomie sind möglich, aber nicht von Fitnesscentern und Schwimmhallen. Und: Einzelne Länder hatten kurz vor Auslaufen der "epidemische Lage von nationaler Tragweite" am 25. November noch auf dieser alten Rechtsgrundlage härtere Maßnahmen beschlossen. Diese können nun bis zum 19. März verlängert werden.

Testpflichten: Für Beschäftigte und Besucher in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeheimen wurden schon Testpflichten festgelegt. Nun wird präzisiert, dass Patienten und "Begleitpersonen, die die Einrichtung oder das Unternehmen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten" nicht als Besucher gelten. Das gilt zum Beispiel für Eltern beim Kinderarzt oder Helfer bei Menschen mit Behinderung.

Kliniken: Der von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Krankenhäuser einen finanziellen Ausgleich erhalten, wenn sie negative finanzielle Folgen etwa wegen ausgefallener Operationen haben. Einen Bonus für Pflegekräfte sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Darüber soll zu Jahresbeginn entschieden werden, versicherte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Kurzarbeitergeld
: Es wird ermöglicht, das schon bis Ende März verlängerte Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Bezugsmonat werden 70 Prozent der Nettoentgeltdifferenz gezahlt - wenn ein Kind im Haushalt lebt, 77 Prozent. Ab dem siebten Bezugsmonat sind 80 und mit Kind 87 Prozent geplant. Dies gilt für Beschäftigte, die bis Ende März 2021 während der Pandemie einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld hatten.

Masern-Impfpflicht: Teil des Gesetzes ist auch eine Änderung bei der Masern-Impfpflicht, die seit März 2020 für Neuaufnahmen in Kitas und Schulen gilt. Die Frist zur Vorlage von Impfnachweisen für Kinder, die davor schon in den Einrichtungen waren, wird nun bis Ende Juli 2022 verlängert.

FAQ | Eltern und Betreuende

Wer für wen über die Corona-Impfung entscheidet

Viele Eltern sowie Betreuungspersonen von geistig eingeschränkten Menschen fragen sich: Wer darf oder muss entscheiden, ob sie gegen Corona geimpft werden? Das Stichwort ist die "Einwilligungsfähigkeit". Von Sabine Prieß und Frank Preiss

Tanzverbot gilt bereits in Berliner Clubs

In Berlin darf schon seit vergangenem Mittwoch in Clubs und Diskotheken nicht mehr getanzt werden. Vorerst werden sie aber nicht geschlossen, da Berlin noch unter der von Bund und Ländern festgeschriebenen Inzidenz von 350 liegt. Für Großveranstaltungen wie Fußball-Bundesligaspiele gilt in Berlin eine Obergrenze von 5.000 Personen draußen und 2.500 in geschlossenen Räumen. Für andere Veranstaltungen gilt eine Obergrenze von 1000 zeitgleich Anwesenden im Freien und 200 in geschlossenen Räumen.

In Brandenburg sollen Clubs und Diskotheken grundsätzlich geschlossen werden, falls der Landtag eine epidemische Notlage erklären sollte. Die entsprechende Sitzung ist für kommenden Montag (13. Dezember) geplant. Voraussichtlich am nächsten Dienstag (14. Dezember) wird die Landesregierung dann eine aktualisierte Verordnung beschließen, die dann einen Tag später in Kraft tritt. Die neue Verordnung soll dann auch neue Obergrenzen für Großveranstaltungen festlegen.

"Instrument, was notwendig ist, die Delta-Welle zu brechen"

Die Impfpflicht für bestimmte Berufe ist umstritten, da unter anderem befürchtet wird, dass Impf-Unwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder diese gar nicht erst anstreben werden. Mit Blick auf die hohe Zahl von Todesfällen im Zusammenhang mit dem Coronavirus gerade in Pflegeheimen verteidigte der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aber die Pflicht: "Das können wir nicht hinnehmen."

In seiner ersten Bundestagsrede als Gesundheitsminister sagte Karl Lauterbach, die Ampel-Koalition habe sich Vieles vorgenommen. "Aber das oberste Ziel ist für uns der Schutz der Bevölkerung in dieser Gesundheitskrise. Wir werden daher alles tun, um diese Krise so schnell wie möglich zu beenden." Dafür werde die Regierung eng mit den "konstruktiv gewählten Teilen der Opposition" zusammenarbeiten. "Diese Pandemie ist eine Aufgabe für uns alle. Das ist keine Gelegenheit für Parteipolitik."

Lauterbach sagte mit Blick auf die neuen Maßnahmen: "Wir geben das Instrument, was notwendig ist, lokal, aber auch bundesweit, die Delta-Welle zu brechen und die Omikron-Welle so gut, wie wir können, zu verhindern." Der Gesundheitsminister betonte: "Bei der Inzidenz, die wir derzeit haben, ist die einzige Alternative zur Schließung von Restaurants und kulturellen Einrichtungen oft die, dass Ungeimpfte dort nicht hineinkommen." Bis Weihnachten müsse die Delta-Welle so weit wie möglich zurückgedrängt werden. Familientreffen müssten nicht nur stattfinden können, "sondern sicher stattfinden können".

Für Ungeimpfte, Weihnachtsmärkte und Clubs

In Berlin gelten jetzt schärfere Corona-Beschränkungen

2G plus Maske auf allen Weihnachtsmärkten, starke Kontaktbeschränkungen für Treffen mit Ungeimpften und höchstens 5.000 Personen bei Großveranstaltungen im Freien: Diese und weitere Corona-Regeln müssen die Menschen in Berlin ab Mittwoch beachten.

Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen forderte die Länder auf, die Maßnahmen auch konsequent umzusetzen. "Der Staat darf sich nicht lächerlich machen. Es muss durchgesetzt werden, was beschlossen wird, ansonsten wird Politik und der Staat als Ganzes unglaubwürdig."

Die Unionsseite kritisierte, dass es keine Rückkehr zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite gebe, die bis vor kurzem noch die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit weitreichender Corona-Maßnahmen war. Die Länder erhielten wieder nicht alle nötigen Befugnisse, sagte der CDU-Abgeordnete Volker Ullrich. "Wir brauchen jetzt die volle Handlungsfähigkeit des Staates."

Für die Linke kritisierte Susanne Ferschl, dass es für die unter starkem Druck stehenden Pflegekräfte nicht einmal ein "minimales Dankeschön" gebe. "Die neue Bundesregierung bringt innerhalb von vier Tagen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg, kann sich aber nicht auf eine Prämie für Pflegekräfte verständigen."

Sendung: Inforadio, 10.12.2021, 14:40 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen