rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: dpa/Wolfgang Kumm

Urteil Verwaltungsgericht Berlin

Klägerin gilt auch mit einmal Johnson & Johnson als vollständig geimpft

Die Impfung von Johnson & Johnson wird nur einmal verabreicht. Damit sind bisher mit diesem Vakzin Geimpfte vom vollständigen Impfstatus ausgeschlossen worden. Dagegen hat eine Frau geklagt - mit Erfolg.

Der Ausschluss von mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpften Menschen vom vollständigen Impfstatus ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag entschieden. Geklagt hatte eine Frau im Eilverfahren. Die Antragstellerin hatte sich im Oktober 2021 mit Johnson & Johnson einmal gegen das Coronavirus impfen lassen. Andere Schutzimpfungen gegen das Coronavirus hat sie nicht erhalten.

Nach den aktualisierten Impfempfehlungen des Paul-Ehrlich-Instituts gelten nur einmal mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpfte nicht mehr als vollständig geimpft und sind deshalb von Erleichterungen und Ausnahmen von infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen ausgeschlossen. Hierdurch hat sich die Antragsstellerin in ihren Rechten verletzt gesehen.

Mehr zum Thema

Nonnemacher verkündet Details

So soll die Impfpflicht in der Pflege in Brandenburg umgesetzt werden

Ab 15. März gilt bundesweit eine Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen. In Brandenburg wird sie voraussichtlich ab Mitte Mai zu Konsequenzen führen. Vorher soll es ein mehrstufiges Verfahren geben.

Urteil gilt nur für Klägerin

Das Verwaltungsgericht Berlin hat ihrem Eilantrag stattgegeben. Die Antragsstellerin gelte somit nach der früheren Rechtslage bis auf Weiteres als vollständig geimpft, wenn auch nicht als geboostert.

In der Begründung heißt es, dass über den Immunisierungsstatus (auch infolge von Schutzimpfungen) die Bundesregierung selbst zu entscheiden habe. "Die Übertragung dieser Entscheidung auf das Paul-Ehrlich-Institut überschreitet die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung", so das Verwaltungsgericht.

Der Beschluss gilt nur für die Klägerin und nicht für andere Menschen. Allerdings sei "mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen", dass sich der Ausschluss auch im Hauptsacheverfahren als rechtswidrig erweisen würde. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Abendschau, 18.02.2022, 19:30 Uhr

 

Die Kommentarfunktion wurde am 19.02.2022 um 07:29 Uhr geschlossen. Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Artikel im mobilen Angebot lesen