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Video: Abendschau | 15.03.2022 | Studiogast Amtsarzt Patrick Larscheid | Quelle: dpa/S. Simon

Nach kurzer Verlängerung

Berliner Senat will fast alle Corona-Maßnahmen ab 1. April aufheben

Ein "Freedom Day" ist in Berlin noch nicht in Sicht, gleichwohl werden ab April die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben. Dann soll etwa Einkaufen ohne Maske wieder möglich sein. Bis dahin werden allerdings die bestehenden Regelungen verlängert.

Der Berliner Senat bereitet sich darauf vor, fast alle Corona-Einschränkungen zum Monatsende aufzuheben. Lediglich Maßnahmen des "Basisschutzes" sollen ab 1. April in Kraft bleiben, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD).

Dazu zählt die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Pflegeheimen und Krankenhäusern. In den Schulen soll weiter getestet werden. Schülerinnen und Schüler müssen aber keine Masken mehr tragen.

Ab 1. April ist der Zugang zu Restaurants und Cafés wieder ohne Test- und Impfnachweis möglich. Auch Großveranstaltungen dürfen wieder ohne Auflagen stattfinden. Beim Einkaufen muss kein Mund-Nasenschutz getragen werden.

Noch keine konkrete Ausgestaltung

Brandenburg verlängert bestimmte Corona-Regeln bis 2. April

Die aktuellen Corona-Regeln gelten in Brandenburg nur noch bis zum 19. März. Dass es danach auch weiter Beschränkungen geben wird, das hat ein Regierungssprecher am Dienstag verkündet. Wie diese genau aussehen werden, ist aber noch nicht beschlossen.

Aktuelle Regelungen bis Ende März verlängert

Giffey sagte, sie habe aus zahlreichen Bundesländern von Mecklenburg-Vorpommern bis Baden-Württemberg die Information, dass die Möglichkeit für eine Übergangsfrist dort genutzt werden solle. Auch Berlin habe sich dafür entschieden. Der Bund werde aller Voraussicht nach eine Übergangszeit bis zum 2. April ermöglichen. In Berlin sei das nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Abgeordnetenhauses allerdings nur bis zum 31. März möglich.

Bis einschließlich 31. März gelte daher die laufende Berliner Corona-Verordnung weiter. "Von einem Freedom Day sind wir noch entfernt", sagte Giffey zur kurzfristigen Verlängerung der Verordnung.

Die Entscheidung zum Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen soll formal letztlich am Samstag auf einer Sondersitzung des Senats getroffen werden. Dies ist erst dann möglich, da zuvor am Freitag der Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz verabschieden muss. Erst wenn dies geschehen ist, kann das Land Berlin die Corona-Maßnahmen verlängern.

Beschränkungen wegen Corona

Was in Berlin derzeit erlaubt ist - und was nicht

In Berlin gelten weiterhin die sogenannten Basis-Schutzmaßnahmen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das beispielsweise die FFP2-Maskenpflicht, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Test- und Maskenpflicht. Ein Überblick, was sonst aktuell noch gilt.

Gratis-Tests entfallen ab April

Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben. Danach können die Bundesländer per Parlamentsbeschluss strengere Regeln einführen, sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen. "Diese Hotspot-Regelung hat enge Voraussetzungen, die in Berlin im Moment nicht gegeben sind", sagte Giffey. "Dafür müsste eine gravierende Infektionslage vorliegen mit größerer Überlastung der kritischen Infrastruktur." Das sei in Berlin aber nicht so.

Berlin ist aktuell nach Hamburg das Bundesland mit der niedrigsten Sieben-Tage-Inzidenz. Nach Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Dienstag liegt der Wert in der Hauptstadt bei 871,8.

Auch die bisher üblichen kostenlosen Corona-Schnelltests werde es dann nicht mehr geben. "Wenn die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes wegfallen und die Testverordnung damit endet, dann fällt auch der kostenlose Bürger-Tests weg", sagte Giffey. Sie gehe davon aus, dass die vielen Teststellen, die die Finanzierung der Corona-Tests durch den Bund nutzten, nicht mehr aufrechtzuerhalten seien, wenn die Finanzierung wegfalle. "Man kann sich darauf einstellen, dass wir nicht mehr so viele Teststellen sehen werden in der Stadt."

Infektionszahlen

Corona-Inzidenz in Berlin bundesweit am geringsten

Kitas ab 19. März wieder im Regelbetrieb

Zu den Tests in den Schulen sagte Giffey, gerade nach den Osterferien sei es wichtig, die Corona-Tests aufrechtzuerhalten. Wie oft und wie lange getestet werden soll, werde noch festgelegt. Mit Blick auf den jetzigen Verhandlungsstand auf Bundesebene, so Giffey gebe es für eine Maskenpflicht an Schulen nach dem 1. April aber keine Grundlage mehr.

Für die Kitas beschloss der Senat, ab dem 19. März den "Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen" wieder aufzunehmen, wie die Senatsfamilienverwaltung mitteilte. Dann würden wieder die regulären Öffnungszeiten gelten und die Maßgabe der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfallen. Die verpflichtenden Testungen der Kita-Kinder an drei Tagen in der Woche werde zunächst fortgesetzt. Nach derzeitiger Planung soll ab 1. April dann weiter gelockert und in den regulären Regelbetrieb gewechselt werden.

Ankündigung von Senatorin Gote

Sommersemester in Berlin soll im Präsenzbetrieb laufen

Larscheid: "Ich stehe staunend daneben"

Kritik an der Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen ab April kommt vom Reinickendorfer Amtsarzt Patrick Larscheid. Die Pandemie werde "per Dekret für beendet erklärt", obwohl es sie weiterhin gebe, sagte er am Dienstag in der rbb-Abendschau.

Es sei grundsätzlich "schwierig, den Überblick zu behalten, was jetzt eigentlich los ist. Jetzt ist die Stringenz in den Maßnahmen endgültig verloren gegangen. Ich stehe staunend daneben", so Larscheid. Natürlich könne man einiges auch anders machen, "aber so ein bisschen Resignation ist schon dabei", so Larscheid weiter.

Auch in Brandenburg werden Regeln wohl länger gelten

Auch in Brandenburg sollen viele Corona-Maßnahmen auch über den 20. März hinaus gelten. Das kündigte Regierungssprecher Florian Engels am Dienstag an. Mit der konkreten Ausgestaltung werde sich das Kabinett am Donnerstag befassen.

Einem Entwurf zufolge könnte das Abstandsgebot bestehen bleiben, genau wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden kann. Das könnte weiterhin in Innenräumen gelten, auch bei religiösen Veranstaltungen. Laut Entwurf der Verordnung soll die FFP2-Masken-Pflicht auch weiter in Bussen und Bahnen gelten, genau wie in Ladengeschäften und Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen demnach weiterhin nur mit FFP2-Maske und einem aktuellen Negativ-Test betreten werden können.

Für Brandenburg wird die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag mit 1.566,9 angegeben.

Sendung: Brandenburg aktuell, 14. März 2022, 19:30 Uhr

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