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Video: Brandenburg Aktuell | 17.03.2022 | Ismahan Alboga | Quelle: imago images/Noe Sorge

Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert

Brandenburg streicht 3G für Hotels und Friseure - Maskenpflicht in Schulen bleibt

Die Infektionszahlen sind in Brandenburg weiter hoch. Daher wurde nun entschieden, den Großteil der Corona-Regeln bis zum 2. April zu verlängern. Es wurde lange gerungen. Einen Kompromiss gibt es nun für Hotels und Friseure.

Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. Das entschied das Kabinett am Donnerstag in einer digitalen Sondersitzung.

Demnach wird die 3G-Regel ab Freitag in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr aufgehoben. Sie entfällt auch für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter.

Die 3G-Regel gilt aber weiterhin im öffentlichen Nahverkehr, für Gaststätten, Theater, Kinos und Großveranstaltungen - dort haben also weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete Zutritt. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt ab Freitag 2G (vollständig geimpft oder nachweislich genesen) statt 2G-Plus.

Beschränkungen wegen Corona

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Die coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind derzeit gut überschaubar in Brandenburg. Nur einige Basis-Schutzmaßnahmen gelten noch. Ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Darüber hinaus wird es ab Freitag keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum geben, auch nicht für ungeimpfte Personen. Für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kitas und Krippen müssen Kinder ab einem Jahr weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.

Die Maskenpflicht gilt auch künftig an vielen Orten: Mindestens eine medizinische Maske muss bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne Unterhaltungscharakter (u.a. Bestattungen) getragen werden - auch bei körpernahen Dienstleistungen, in Gaststätten und in Beherbergungsstätten.

Eine FFP2-Maske ist weiter im Einzelhandel, bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen, in Museen, Freizeitparks, Tierparks sowie im Theater, in Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Pflicht.

Noch keine konkrete Ausgestaltung

Brandenburg verlängert bestimmte Corona-Regeln bis 2. April

Die aktuellen Corona-Regeln gelten in Brandenburg nur noch bis zum 19. März. Dass es danach auch weiter Beschränkungen geben wird, das hat ein Regierungssprecher am Dienstag verkündet. Wie diese genau aussehen werden, ist aber noch nicht beschlossen.

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Damit hat sich die rot-schwarz-grüne Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die CDU hatte gefordert, die Maskenpflicht in Schulen und die 3G-Regel in Gaststätten und Hotels zu kippen, mit der Gäste nur geimpft, genesen oder mit negativem Corona-Test Zutritt haben. Die Grünen hatten dagegen die bisherigen Beschränkungen beibehalten wollen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) verwies am Donnerstag auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und eine angespannte Lage in den Krankenhäusern. "In einer solchen Situation brauchen wir selbstverständlich weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen", sagte sie. "Ich halte ganz besonders das Tragen von Masken auch in den kommenden Wochen in allen Bereichen, wo sich viele Menschen in Innenräumen begegnen, für dringend geboten."

CDU-Fraktionschef Jan Redmann begrüßte die Einigung, machte aber auch deutlich: "Es ist kein Geheimnis, dass wir uns mehr gewünscht hätten. Für uns ist jetzt der Punkt für mehr Eigenverantwortung erreicht. Trotzdem hat sich die Landesregierung auf einen guten Kompromiss verständigt, schließlich werden schon zum 2. April die meisten übrigen Regeln fallen."

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Lage in den Krankenhäusern entspannte sich zuletzt

Die Landesärztekammer und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) forderten zuletzt, die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie über den 20. März hinaus aufrechtzuerhalten. "Angesichts der in den letzten Tagen ständig weiter steigenden Fallzahlen auf neue Höchstwerte gibt es überhaupt keinen Anlass, ausgerechnet jetzt die Schutzmaßnahmen abzuschaffen", sagte der Präsident der Landesärztekammer, Frank-Ullrich Schulz.

Der Vorsitzende der LKB, Detlef Troppens, verwies darauf, dass in den Krankenhäusern Brandenburgs jeden Tag 800 Patienten mit Covid-19 behandelt würden und es noch immer viel zu viele Todesfälle gebe. Daher sei es nicht sinnvoll, auf geeignete Schutzmaßnahmen zu verzichten.

Die Lage in den Krankenhäusern entspannte sich laut Statistik zuletzt aber leicht. Die Zahl neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 je 100.000 Einwohner in einer Woche lag am Donnerstag bei 6,72 - nach 7,70 am Dienstag. Aktuell werden 795 Menschen mit einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelt - 79 von ihnen auf Intensivstationen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 17.03.2022, 19:30 Uhr

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