Corona-Regeln bis zum 2. April verlängert - Brandenburg streicht 3G für Hotels und Friseure - Maskenpflicht in Schulen bleibt

Do 17.03.22 | 13:43 Uhr
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Ein Mann lässt sich von einem Friseur die Haare schneiden (Bild: imago iamges/Noe Sorge)
Video: Brandenburg Aktuell | 17.03.2022 | Ismahan Alboga | Bild: imago images/Noe Sorge

Die Infektionszahlen sind in Brandenburg weiter hoch. Daher wurde nun entschieden, den Großteil der Corona-Regeln bis zum 2. April zu verlängern. Es wurde lange gerungen. Einen Kompromiss gibt es nun für Hotels und Friseure.

Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April, lockert aber auch einige Beschränkungen. Das entschied das Kabinett am Donnerstag in einer digitalen Sondersitzung.

Demnach wird die 3G-Regel ab Freitag in Friseurläden und Kosmetikstudios, in Hotels und im Ausflugsverkehr aufgehoben. Sie entfällt auch für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter.

Die 3G-Regel gilt aber weiterhin im öffentlichen Nahverkehr, für Gaststätten, Theater, Kinos und Großveranstaltungen - dort haben also weiterhin nur Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete Zutritt. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt ab Freitag 2G (vollständig geimpft oder nachweislich genesen) statt 2G-Plus.

Keine Kontaktbeschränkungen mehr

Darüber hinaus wird es ab Freitag keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum geben, auch nicht für ungeimpfte Personen. Für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt ebenso wie die Testpflicht drei Mal pro Woche zunächst bis zum 2. April bestehen. In Kitas und Krippen müssen Kinder ab einem Jahr weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.

Die Maskenpflicht gilt auch künftig an vielen Orten: Mindestens eine medizinische Maske muss bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne Unterhaltungscharakter (u.a. Bestattungen) getragen werden - auch bei körpernahen Dienstleistungen, in Gaststätten und in Beherbergungsstätten.

Eine FFP2-Maske ist weiter im Einzelhandel, bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen, in Museen, Freizeitparks, Tierparks sowie im Theater, in Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Pflicht.

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Damit hat sich die rot-schwarz-grüne Koalition auf einen Kompromiss geeinigt. Die CDU hatte gefordert, die Maskenpflicht in Schulen und die 3G-Regel in Gaststätten und Hotels zu kippen, mit der Gäste nur geimpft, genesen oder mit negativem Corona-Test Zutritt haben. Die Grünen hatten dagegen die bisherigen Beschränkungen beibehalten wollen.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) verwies am Donnerstag auf die weiterhin hohen Infektionszahlen und eine angespannte Lage in den Krankenhäusern. "In einer solchen Situation brauchen wir selbstverständlich weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen", sagte sie. "Ich halte ganz besonders das Tragen von Masken auch in den kommenden Wochen in allen Bereichen, wo sich viele Menschen in Innenräumen begegnen, für dringend geboten."

CDU-Fraktionschef Jan Redmann begrüßte die Einigung, machte aber auch deutlich: "Es ist kein Geheimnis, dass wir uns mehr gewünscht hätten. Für uns ist jetzt der Punkt für mehr Eigenverantwortung erreicht. Trotzdem hat sich die Landesregierung auf einen guten Kompromiss verständigt, schließlich werden schon zum 2. April die meisten übrigen Regeln fallen."

Lage in den Krankenhäusern entspannte sich zuletzt

Die Landesärztekammer und die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg (LKB) forderten zuletzt, die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie über den 20. März hinaus aufrechtzuerhalten. "Angesichts der in den letzten Tagen ständig weiter steigenden Fallzahlen auf neue Höchstwerte gibt es überhaupt keinen Anlass, ausgerechnet jetzt die Schutzmaßnahmen abzuschaffen", sagte der Präsident der Landesärztekammer, Frank-Ullrich Schulz.

Der Vorsitzende der LKB, Detlef Troppens, verwies darauf, dass in den Krankenhäusern Brandenburgs jeden Tag 800 Patienten mit Covid-19 behandelt würden und es noch immer viel zu viele Todesfälle gebe. Daher sei es nicht sinnvoll, auf geeignete Schutzmaßnahmen zu verzichten.

Die Lage in den Krankenhäusern entspannte sich laut Statistik zuletzt aber leicht. Die Zahl neuer Krankenhauspatienten mit Covid-19 je 100.000 Einwohner in einer Woche lag am Donnerstag bei 6,72 - nach 7,70 am Dienstag. Aktuell werden 795 Menschen mit einer Covid-Erkrankung im Krankenhaus behandelt - 79 von ihnen auf Intensivstationen.

Sendung: Brandenburg aktuell, 17.03.2022, 19:30 Uhr

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90 Kommentare

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  1. 89.

    "Die Lage in den Krankenhäusern entspannte sich laut Statistik zuletzt aber leicht"

    Wurde hier eigentlich absichtlich die Vergangenheitsform gewählt, um zu suggestieren, dass man ab jetzt gefälligst wieder Angst vor steigenden Krankenhausbelegungen zu haben habe?

  2. 88.

    "Von welcher angespannten Lage in den Krankenhäusern fabuliert diese Frau Nonnenmacher?"
    Das frag ich mich auch.
    Hab grad mal bei LDS nachgesehen: NULL auf der ITS, NULL werden beatmet!
    https://www.dahme-spreewald.info/de/Aktuelles/Informationen_zum_Coronavirus/58807.html

  3. 87.

    "Es wird ja wohl kaum jemand auf die Maske verzichten."
    Hahaha, wer glaubt denn so etwas? :-)
    Wer sie tragen möchte kann das gerne 24 Std. lang tun, ich bin froh wenn der Stofffetzen aus meinem Leben wieder verschwunden ist.

  4. 86.

    "Lage in den Krankenhäusern entspannte sich zuletzt"

    Soso, deshalb werden die Leute draußen außerhalb der Krankenhäuser auch weiterhin einer staatlichen Kleiderordnung unterworfen...

  5. 85.

    Oh doch es gibt echt kaum sachen die einen mehr auf den Geist gehen als diese Masken.

  6. 84.

    Ist der Landesregierung der Wortlaut des §28a des IfSG nicht bekannt: "(8) Nach dem Ende einer durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite können die Absätze 1 bis 6 auch angewendet werden, soweit und solange die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land besteht und das Parlament in dem betroffenen Land die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 feststellt, mit der Maßgabe, dass folgende Schutzmaßnahmen ausgeschlossen sind ..."
    Hat der Landtag die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 festgestellt? Im Artikel ist die Rede von "Das entschied das Kabinett ...". Wenn das also ohne Beteiligung des Landtages geschehen ist - und alles deutet darauf hin - dann hat die Landesregierung hier rechtswidrig gehandelt und da es hier um wesentliche Grundrechte geht, ist dieses Handeln erst recht skandalös.

  7. 83.

    Ich bin gespannt wie es nach dem Wegfall der Maskenpflicht aussieht.
    Es wird ja wohl kaum jemand auf die Maske verzichten. Oder ist das doch eher Wunschdenken ?

  8. 81.

    Von welcher angespannten Lage in den Krankenhäusern fabuliert diese Frau Nonnenmacher? Von der, die wir auch schon vor 2020 hatten?

  9. 80.

    Ich stimme Ihnen zu. Welche tatsächlichen Gründe gibt es für eine Beibehaltung der Maskenpflicht in Schulen und Kindergärten? In Brandenburg muss es einen anderen VIRUS als in Sachsen geben, da ist die Maskenpflicht an Schulen bereits am 7. März aufgehoben worden.

  10. 79.

    "Die ergriffenen Maßnahmen und das Epidemiemanagement sind zumindest nicht nachahmendwert bei künfigen Epidemien."

    Vielleicht überschätzt sich der Mensch auch ganz einfach mal wieder maßlos ob seiner Fähigkeiten. Die Macht der Natur ist immens, vielleicht sollten wir uns das einfach mal eingestehen.

  11. 78.

    Auch die Klassenkameraden sind einwandfreie Vorbilder und machen sogar Erwachsene auf das Tragen der Maske aufmerksam

    Na dann mal Gratulation zu solchen gehorsamen Kindern!!!!
    Da hat ja das tägliche Vorbeten, dass Masken schützen was gebracht!

    Ist das alles traurig…die armen Kinder solcher Eltern!

  12. 77.

    Ja, das stimmt! Ich höre von meinem Jüngsten nie ein Wort der Beschwerde! Auch die Klassenkameraden sind einwandfreie Vorbilder und machen sogar Erwachsene auf das Tragen der Maske aufmerksam!
    Das sind meine Erfahrungen!
    Wo ich mir oft Gedanken mache wegen der Kinder , ist es andersherum gar nicht notwendig. Ganz viel tolle Kinder!

  13. 76.

    Kinder haben einfach keine Lobby. Es ist eine Schande für dieses Land.

  14. 74.

    Ich kenne kein Kind, das sich über Masken beklagt hätte, aber viele, die sich über ihre Eltern beklagen.
    Na weil es den Kinder so eingeblösst worden ist das es andere schützen soll, bloß die folgen für das stehts und ständige tragen wurde denen nicht erzählt.
    Und Gedanken darüber machen sich ja anscheinend viele Eltern auch nicht.
    Es sind immerhin alles nur Arbeitsschutzmasken und keine alltagsmasken.

  15. 73.

    Ja nee ist klar.
    Es gibt ja nicht einmal ein Bereich/ Gewerk was am Tag die Masken länger auf haben muß als die Kinder daruber mal nachgedacht.
    Also wo ist das problem wenigstens dahin zu gehen das es jedem selbst überlassen sein kann die Maske zu tragen.
    Aber wäre ja zu einfach und es würde ja keiner mehr was verdienen.

  16. 72.

    Man muss nur mal einen Blick ins Nachbarbundesland werfen, dann weiß man, was auch demnächst in BB blüht:

    "Landesregierung will ganz MV bis zum Sommer zum Corona-Hotspot erklären
    Die Corona-Schutzmaßnahmen in MV könnten noch monatelang bestehen bleiben. „Wir werden ganz MV als Hotspot erklären“, sagte Patrick Dahlemann (SPD), Chef der Staatskanzlei, am Donnerstag. Aber was bedeutet das konkret?

    "


    Entschieden wird das von einem Mann mit einer sagen wir mal interessanten Vita...

  17. 71.

    "Die FFP2 Maskenpflicht hat sich nirgendwo als wirksamer Schutz erwiesen. " Wird aber trotzdem weitergeführt in vielen Bereichen. Irgendwie werden sowieso immer wieder die gleichen Maßnahmen verwendet, obwohl bisher noch keine Evaluierung einzelner Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit bezüglich des Infektionsgeschehens erfolgte. Das Infektionsgeschehen scheint jedenfalls recht unbeeindruckt von jeglichen Eingriffen hier zu sein und die gemeldeten Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19 sind auch weiterhin hoch (wenn auch nicht so hoch, wie vor einem Jahr). Die ergriffenen Maßnahmen und das Epidemiemanagement sind zumindest nicht nachahmendwert bei künfigen Epidemien.

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