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Video: Brandenburg aktuell | 14.03.2022 | Quelle: dpa/M. Skolimowska

Auch über den 20. März hinaus

Brandenburger Kabinett plant wohl Beibehaltung vieler Corona-Regeln

Trotz hoher Inzidenzen will die Bundesregierung viele Corona-Schutzmaßnahmen zurückfahren - der Bundestag tagt am Freitag dazu. Die Länder könnten aber in Hotspots schärfere Regeln beibehalten - dies hat die Landesregierung in Brandenburg offenbar auch vor.

In Brandenburg könnten viele Corona-Maßnahmen auch über den 20. März hinaus weiter gelten. Das geht aus einem Entwurf der Corona-Landesverordnung hervor, die dem rbb vorliegt.

Demnach bleibe das Abstandsgebot bestehen, genau wie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wenn dieser Abstand nicht eingehalten werden könne. Das könnte weiterhin in Innenräumen gelten, auch bei religiösen Veranstaltungen.

Laut Entwurf der Verordnung soll die FFP2-Masken-Pflicht auch weiter in Bussen und Bahnen gelten, genau wie in Ladengeschäften und Kultureinrichtungen wie Museen und Gedenkstätten. Auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sollen demnach weiterhin nur mit FFP2-Maske und einem aktuellen Negativ-Test betreten werden können.

Maskenpflicht in den Schulen soll bestehen bleiben

Auch die 3G-Regelung soll zunächst weiter gelten, etwa bei Veranstaltungen, Jahrmärkten, in Gaststätten und Hotels sowie beim Freizeit-Sport in geschlossenen Räumen. In Theatern, Konzerthäusern und Kinos soll neben der 3G-Zugangsbeschränkung auch eine FFP2-Maske weiter Pflicht sein. In Clubs und bei Festivals könnte die 2G-Plus-Regel erhalten bleiben. Für Großveranstaltungen könnte eine Obergrenze bei der Teilnehmerzahl zwar entfallen, dafür könnte eine 2G-Regelung eingeführt werden.

In Schulen könnte weiter die Testpflicht an drei Tagen in der Woche gelten, außerdem müssten Schülerinnen und Schüler weiterhin eine medizinische Maske tragen. In Kindertagesstätten soll weiterhin zweimal in der Woche getestet werden.

Impfpflicht und Infektionsschutzgesetz

Diese Änderungen bei den Corona-Regeln stehen diese Woche an

In dieser Woche stehen einige wichtige Änderungen an: So tritt die Impfpflicht im Gesundheitswesen in Kraft und die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wird verabschiedet. Der Bundestag debattiert über die allgemeine Impfpflicht. Ein Überblick.

Kabinett berät am Dienstag - aber noch keine Entscheidungen erwartet

Das Kabinett wird am Dienstag über die neue Corona-Verordnung beraten. Aus dem Gesundheitsministerium heißt es, man wolle sich zunächst auf Eckpunkte einigen. Eine Entscheidung über die Verordnung ist noch nicht geplant, man sei auch von den Entscheidungen im Bund abhängig.

Hintergrund ist, dass der Bundestag in dieser Woche über ein neues Infektionsschutzgesetz entscheiden wird. Es sieht vor, dass viele Maßnahmen ab dem 20.3. fallen könnten – aber auch Ausnahmeregelungen für Hotspot-Regionen sind geplant. In Brandenburg lag die 7-Tage-Inzidenz am Montag bei 1.493. Der Entwurf der Corona-Verordnung, die dem rbb vorliegt, sieht vor, dass die Regelungen bis zum 2. April gelten sollen.

Erste Kritik bereits vor den Beratungen

An dem Entwurf gibt es aus der Brandenburger Koalition bereits Kritik. So sagte der Fraktionschef der CDU im Landtag, Jan Redmann, dem rbb, dass vor allem die Maskenpflicht für junge Schüler nicht mehr erklärbar sei. So gehe der Inzidenzanstieg in Brandenburg vor allem auf junge Erwachsene zurück, die wieder in Clubs und Diskos gingen, während die Inzidenz bei den Kindern sinke. "Unsere Krankenhäuser sind von Überlastung weit entfernt. Ich halte es für kaum vermittelbar, dass die einen ohne Maske tanzen und die anderen mit Maske um Unterricht sitzen müssen."

Sendung: Brandenburg aktuell, 15.03.22, 19:30 Uhr

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