Beschluss der Bundesregierung - Maskenpflicht in Supermärkten und Schulen könnte ab 20. März entfallen

Schon in wenigen Tagen werden voraussichtlich entscheidende Lockerungen der Corona-Maßnahmen greifen. So sieht es ein Entwurf vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat. Dessen genaue Umsetzung bleibt aber Ländersache.
Die Bundesregierung will die Corona-Schutzmaßnahmen deutlich zurückfahren, aber nicht ganz abschaffen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) kündigten am Mittwoch in Berlin an, dass sie die Reform des neuen Infektionsschutzgesetz noch bis Ende kommender Woche umsetzen wollen.
Der Entwurf wurde am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen und muss jetzt noch Bundestag und Bundesrat passieren. Er sieht ab dem 20. März noch eine Maskenpflicht etwa im öffentlichen Nahverkehr sowie Testpflichten in Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen vor. Diese werden unter dem Punkt Basisschutz zusammengefasst. Maskenpflicht im Supermarkt oder in Schulen gehören nicht mehr dazu.
Bei neuen regionalen Ausbrüchen der Corona-Pandemie in Hotspots oder der Verbreitung einer neuen gefährlichen Virus-Variante sind aber weitere Schritte der Länder denkbar.
Die Gesetzesänderung ist notwendig geworden, weil das bisherige Infektionsschutzgesetz von SPD, Grünen und FDP vorsieht, dass die für die Bundesländer möglichen Corona-Maßnahmen am 19. März auslaufen. Die Neuregelung soll nun bis zum 23. September gelten.
Gesundheitsminister Lauterbach sagte am Mittwoch im ZDF: "Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen." Es gehe um ein Instrumentarium, "mit dem die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe Fallzahlen reagieren können". Damit könne man so arbeiten, dass man mögliche Sommer- oder - Herbstwellen in den Griff bekommen könne.
Folgende Punkte sieht der Gesetzentwurf vor:
Der Basisschutz: Konkret geht es zum einen um allgemeine Regeln, die Landesregierungen weiterhin verordnen können, wie Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben, wie aus dem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf hervorgeht.
Bundesweit soll außerdem weiter die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen verankert werden - bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).
Maskenpflicht in Supermärkten, im Einzelhandel und in Schulen sind demnach ab dem 20. März nicht mehr Teil des Basisschutzes.
Die Hotspots: Wenn sich vor Ort eine Corona-Lage zuspitzt, sollen schärfere Auflagen verhängt werden können - unter der Voraussetzung, dass das Landesparlament es beschließt und dafür die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage" feststellt. In diesem Fall können extra Maßnahmen erlassen werden: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regeln wie 2G und 3G. Dies könne für Stadtteile, Städte, Regionen oder im Extremfall ein ganzes Bundesland greifen, sagte Lauterbach.
Dazu, was eine solche Gefahrenlage begründet, nennt der Entwurf zwei generelle Kriterien:
- dass eine deutlich gefährlichere Virusvariante kursiert
- oder dass wegen vieler Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der Region droht.
Ein "starrer Mechanismus" mit bezifferten Grenzwerten sei nicht vorgesehen, sagte Lauterbach. Entscheidend sei das Gesamtbild, das die Länder einschätzen könnten.
Giffey und Woidke hatten Machtbefugnisse gefordert
Die Länder Berlin und Brandenburg hatten bei der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz im Februar dieses Vorgehen grundsätzlich begrüßt. Allerdings forderten die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey und der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke (beide SPD) weiterhin Machtbefugnisse auf Landesebene, um über Umsetzung der Corona-Maßnahmen zu entscheiden.
Im Februar sagte Giffey dem rbb: "Da brauchen die Länder auch noch künftig Möglichkeiten. Es gibt keinen Dissens über das Ob, sondern über das Wie und den Umfang." Ihr sei ihr wichtig, dass Länder individuelle Basisschutzmaßnahmen wie Maskenpflicht, Testregeln und Nachweispflicht bestimmen könnten und zwar über den 20. März hinaus.
Auch Woidke plädiert dafür, dass auch nach dem 20. März tiefgreifende Corona-Schutzmaßnahmen möglich bleiben. Die Länder müssten schnell reagieren können, wenn es wieder zu Corona-Ausbrüchen kommt oder eine neue Variante auftaucht, so Woidke.
Sinkende Inzidenzen in der Region
In Berlin ist die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen auch am Mittwoch deutlich gesunken. Laut Robert Koch-Institut (RKI) wurden in Berlin 687,7 Neuinfektionen pro 100.000 Menschen innerhalb einer Woche gemeldet. Am Vortag lag der Wert noch bei 853,1. Auch in Brandenburg ist die Corona-Inzidenz gesunken - von 1446,1 auf nun 1.435,1.
Die Hospitalisierungsinzidenz stieg dagegen in Berlin am Mittwoch laut der Senatsgesundheitsverwaltung leicht an. Binnen einer Woche kamen demnach pro 100.000 Menschen 15 mit einer Corona-Infektion ins Krankenhaus. Am Dienstag waren es noch 14,5. Dieser Wert stieg auch in Brandenburg laut Gesundheitsministerium binnen 24 Stunden von 7,03 auf 7,27.
Sendung: Abendschau, 9. März 2022, 19:30 Uhr
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