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Quelle: dpa/J. Carstensen

Verwaltungsgericht

Berliner Schüler müssen sich weiterhin auf Corona testen

Schülerinnen und Schüler in Berlin müssen sich weiterhin zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion testen. Das Verwaltungsgericht Berlin teilte am Freitag eine entsprechende Entscheidung mit.

Die Testpflicht, an der Berlin als einziges Bundesland festhält, ist demnach rechtmäßig. Das Gericht wies mehrere Eilanträge dagegen zurück.

Die Antragsteller hatten sich dagegen gewandt, dass die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule in Berlin nur gestattet ist, wenn sich Schüler zweimal pro Woche einem Corona-Test unterziehen und das Testergebnis negativ ausfällt.

Beschwerde in nächster Instanz möglich

Das Gericht hatte bereits zuvor entschieden, gegen die Testpflicht an Schulen gebe es keine durchgreifenden Bedenken. Sie sei formell rechtmäßig und könne auch unabhängig von einer durch den Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite als Schutzmaßnahme angeordnet werden. Der Gesetzgeber habe den Ländern bewusst einen Spielraum gesetzt.

Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Sendung: Abendschau, 27.05.2022, 19:30 Uhr

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