Brandenburg - Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl steht fest

Fr 13.09.19 | 13:49 Uhr
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Bruno Küpper und Iris Lübke, stellvertretende Landeswahlleiterin, geben das endgültige Ergebnis der Landtagswahl 2019 in Brandenburg bekannt (Quelle: dpa/Monika Skolimowska).
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer haben bei der Landtagswahl am 1. September offenbar gute Arbeit geleistet. Das endgültige Ergebnis hat laut dem Brandenburger Landeswahlleiter "keine relevanten Abweichungen" vom vorläufigen.

Beim endgültigen Ergebnis der Brandenburger Landtagswahl hat es nach Angaben von Landeswahlleiter Bruno Küpper "keine relevanten Abweichungen" gegenüber dem vorläufigen Ergebnis gegeben. Das erklärte Küpper am Freitag bei der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses im Landeswahlausschuss.

Demnach habe es in 34 der 44 Wahlkreise minimale Abweichungen von weniger als fünf Stimmen gegeben. Dies seien nicht mehr als bei der Landtagswahl 2014. In den Wahlkreisen 24 (Teltow-Fläming II) und 39 (Oberspreewald-Lausitz II/Spree-Neiße II) seien jeweils bei der Schnellmeldung per Telefon die Zahlenkolonnen von Parteien vertauscht worden. Solche Fehler werden von den Kreiswahlausschüssen anhand der Niederschriften aus den Wahlbezirken festgestellt.

SPD bleibt stärkste Kraft

Somit wurde auch nach dem endgültigen Ergebnis die SPD bei der Wahl mit 26,2 Prozent der Zweitstimmen stärkste Kraft, gefolgt von der AfD mit 23,5 Prozent. Auf Platz drei kam die CDU mit 15,6 Prozent, gefolgt von den Grünen mit 10,8 Prozent und den Linken mit 10,7 Prozent sowie BVB/Freie Wähler mit 5,0 Prozent.

"Es ist Freitag der 13., aber wir können heute nicht mehr anrichten, als bei der Wahl am 1. September schon angerichtet wurde", sagte Küpper bei der Vorstellung des Ergebnisses. Bis er 2007 in den Ruhestand ging, war Küpper Präsident des Potsdamer Polizeipräsidiums.

Von den knapp 2,1 Millionen Wahlberechtigten hatten rund 1,28 Millionen Bürger an der Wahl teilgenommen. Die Wahlbeteiligung lag damit bei 61,3 Prozent. Es gab rund 18.000 ungültige Erststimmen und knapp 16.000 ungültige Zweitstimmen.

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Sendung: Antenne Brandenburg, 13.09.2019, 14 Uhr

1 Kommentar

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  1. 1.

    Wenn zur Neutralität verpflichtete Staatsorgane, wie der Landeswahlleiter, mehr oder minder offen politische Bewertungen abgeben, weiß man, dass es um die staatliche Neutralität, notwendiges Element einer Demorkatie (in der das Volk das Staat regiert und nicht der Staat das Volk), schlecht bestellt ist.

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