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Video: rbb|24 | 08.10.2021 | Material: rbb | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Wahlpannen in Berlin

Senat schließt partielle Nachwahlen in Berlin nicht aus

Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) sind die Wahlpannen in einigen Berliner Wahllokalen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mandatsrelevant. Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen schließt der Senat aber nicht aus.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht davon aus, dass die Wahlpannen in Berlin nach derzeitigem Sachstand nicht mandatsrelevant sind. Die Unregelmäßigkeiten in einigen Berliner Wahllokalen hätten die Wahl nicht verfälscht.

Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) geht nach derzeitigem Stand nicht davon aus, dass die Wahl durch Fehler und Pannen verfälscht wurde. Er schloss allerdings nicht aus, dass es in einzelnen Wahlkreisen zu Nachprüfungen oder Nachwahlen kommen könnte. "Ich schließe nicht aus, dass ich selber - bei Unregelmäßigkeiten - beim Landesverfassungsgerichtshof Einspruch erhebe, um in einzelnen Wahlkreisen zu Nachprüfungen und gegebenenfalls auch zu Nachwahlen zu kommen."

Vorkommnisse am Wahltag

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Der Wahlsonntag in Berlin war von einer ungewöhnlichen Zahl von Pannen überschattet. Das genaue Ausmaß ist immer noch unklar. Der Senat will nun externe Fachleute für die Untersuchung einsetzen - und muss erst einmal Berichte aus den Bezirken abwarten.

Sondersitzung des Innenausschusses am 15. Oktober

Michael Müller erklärte, dass die Fehler bei der Wahl vor knapp zwei Wochen schnell und genau aufgearbeitet werden müssten. "Unregelmäßigkeiten kann es immer geben, sie dürfen aber nicht in diesem Umfang stattfinden, wie sie vielleicht stattgefunden haben", sagte Müller am Freitag auf einer Pressekonferenz. "Wir dürfen nicht drumherum reden: Es hat Fehleinschätzungen und Fehlplanung gegeben."

Auf Antrag aller Fraktionen beschäftigt sich am kommenden Freitag (15. Oktober) der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Wahlpannen. Das teilte die Parlamentsverwaltung am Freitag mit. Auch eine Anhörung ist während dieser Sondersitzung des Gremiums angekündigt, allerdings wurde nicht erklärt, wer von dem Ausschuss gehört wird.

Geisel: Aufarbeitung in vollem Gange

Die Aufarbeitungen sind nach Angaben des Innensenators bereits in vollem Gange. Es gehe darum, am 14. Oktober ein amtliches Endergebnis vorzulegen, bei dem Zweifel ausgeräumt sind.

Geisel verwies auf die besonderen Herausforderungen bei der diesjährigen Wahl in Berlin. In diesem Jahr seien 37.000 freiwillige Helfer im Einsatz gewesen, bei normalen Wahlen seien es 21.000 Wahlhelfer. Grund hierfür sei gewesen, dass in Berlin sechs Stimmen zeitglich abgegeben werden mussten. Auch wegen der Corona-Pandemie seien mehr Helfer benötigt gewesen. Hinzu käme, dass eine Woche vor den Wahlen 1.000 Wahlhelfer abgesagt hätten. Es sei teilweise die Neubesetzung der Wahlvorstände und Wahlleitungen notwendig gewesen.

Laut Geisel kann dies aber keine Entschuldigung oder Relativierung für Pannen sein. Es gehe ihm nur um eine Einordnung. In jedem Berliner Wahllokal seien ausreichend Helfer vor Ort gewesen.

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Geisel listet Wahlpannen auf

Trotzdem sei es in zahlreichen Wahllokalen zu Pannen gekommen. In acht Wahllokalen und fünf Bezirken seien falsche Stimmzettel ausgegeben worden. In einzelnen Wahllokalen seien zeitweise keine Stimmzettel ausgegeben worden, obwohl diese vorlagen. Hier hätte es individuelle Fehler der Wahlvorstände gegeben.

In vier Wahllokalen hätte es einen Abbruch der Auszählungen gegeben. Diese seien aber noch in der Nacht durch das Wahlamt fortgesetzt worden.

In zwei Wahllokalen in Pankow hätte es vorzeitige Schließungen von Wahllokalen und Abweisungen von ungefähr 70 Wählern gegeben. Die Hintergründe hierzu müssten erst noch geklärt werden.

28 Wahllokale seien vorübergehend wegen fehlender Wahlzettel geschlossen gewesen. Die längste Schließung sei eine Stunde gewesen.

Medienberichte, in Berlin hätten auch Minderjährige bei der Wahl abgestimmt, habe man geprüft, bislang lägen hierzu allerdings keine offiziellen Berichte vor. "Uns ist kein Fall bekannt, in dem Minderjährige bei Wahlen abgestimmt haben, für die sie nicht zugelassen sind", sagte Geisel. Er könne aber nicht ausschließen, dass "bei 37.000 Wahlhelfer ein Einzelner in der falschen Zeile nachgeschaut hat und jemandem, der nicht die vollständige Wahlberechtigung hat, einen falschen Zettel gegeben hat."

Erst die Wahlausschüsse schaffen Rechtsverbindlichkeit

Innensenator Geisel betonte, dass alle von ihm genannten Punkte unter dem Vorbehalt der rechtsverbindlichen Feststellung durch die Wahlausschüsse stehe. Er habe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bezirkswahlausschüsse tagen am 11. Oktober, der Landeswahlausschuss am 14. Oktober. Das sei der verbindliche Rechtsweg, so Geisel.

Sendung: Inforadio, 08.10.21, 10:30 Uhr

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