Wahlpannen in Berlin - Senat schließt partielle Nachwahlen in Berlin nicht aus

Fr 08.10.21 | 17:58 Uhr
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Andreas Geisel (SPD, l), Innensenator von Berlin, spricht neben Michael Müller (SPD), bei einer Pressekonferenz zu den Pannen bei der Wahl am 26. September 2021 in Berlin (Bild: dpa/Christoph Soeder)
Video: rbb|24 | 08.10.2021 | Material: rbb | Bild: dpa/Christoph Soeder

Nach Angaben von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) sind die Wahlpannen in einigen Berliner Wahllokalen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mandatsrelevant. Nachwahlen in einzelnen Wahlkreisen schließt der Senat aber nicht aus.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) geht davon aus, dass die Wahlpannen in Berlin nach derzeitigem Sachstand nicht mandatsrelevant sind. Die Unregelmäßigkeiten in einigen Berliner Wahllokalen hätten die Wahl nicht verfälscht.

Auch Innensenator Andreas Geisel (SPD) geht nach derzeitigem Stand nicht davon aus, dass die Wahl durch Fehler und Pannen verfälscht wurde. Er schloss allerdings nicht aus, dass es in einzelnen Wahlkreisen zu Nachprüfungen oder Nachwahlen kommen könnte. "Ich schließe nicht aus, dass ich selber - bei Unregelmäßigkeiten - beim Landesverfassungsgerichtshof Einspruch erhebe, um in einzelnen Wahlkreisen zu Nachprüfungen und gegebenenfalls auch zu Nachwahlen zu kommen."

Sondersitzung des Innenausschusses am 15. Oktober

Michael Müller erklärte, dass die Fehler bei der Wahl vor knapp zwei Wochen schnell und genau aufgearbeitet werden müssten. "Unregelmäßigkeiten kann es immer geben, sie dürfen aber nicht in diesem Umfang stattfinden, wie sie vielleicht stattgefunden haben", sagte Müller am Freitag auf einer Pressekonferenz. "Wir dürfen nicht drumherum reden: Es hat Fehleinschätzungen und Fehlplanung gegeben."

Auf Antrag aller Fraktionen beschäftigt sich am kommenden Freitag (15. Oktober) der Innenausschuss des Abgeordnetenhauses mit den Wahlpannen. Das teilte die Parlamentsverwaltung am Freitag mit. Auch eine Anhörung ist während dieser Sondersitzung des Gremiums angekündigt, allerdings wurde nicht erklärt, wer von dem Ausschuss gehört wird.

Geisel: Aufarbeitung in vollem Gange

Die Aufarbeitungen sind nach Angaben des Innensenators bereits in vollem Gange. Es gehe darum, am 14. Oktober ein amtliches Endergebnis vorzulegen, bei dem Zweifel ausgeräumt sind.

Geisel verwies auf die besonderen Herausforderungen bei der diesjährigen Wahl in Berlin. In diesem Jahr seien 37.000 freiwillige Helfer im Einsatz gewesen, bei normalen Wahlen seien es 21.000 Wahlhelfer. Grund hierfür sei gewesen, dass in Berlin sechs Stimmen zeitglich abgegeben werden mussten. Auch wegen der Corona-Pandemie seien mehr Helfer benötigt gewesen. Hinzu käme, dass eine Woche vor den Wahlen 1.000 Wahlhelfer abgesagt hätten. Es sei teilweise die Neubesetzung der Wahlvorstände und Wahlleitungen notwendig gewesen.

Laut Geisel kann dies aber keine Entschuldigung oder Relativierung für Pannen sein. Es gehe ihm nur um eine Einordnung. In jedem Berliner Wahllokal seien ausreichend Helfer vor Ort gewesen.

Geisel listet Wahlpannen auf

Trotzdem sei es in zahlreichen Wahllokalen zu Pannen gekommen. In acht Wahllokalen und fünf Bezirken seien falsche Stimmzettel ausgegeben worden. In einzelnen Wahllokalen seien zeitweise keine Stimmzettel ausgegeben worden, obwohl diese vorlagen. Hier hätte es individuelle Fehler der Wahlvorstände gegeben.

In vier Wahllokalen hätte es einen Abbruch der Auszählungen gegeben. Diese seien aber noch in der Nacht durch das Wahlamt fortgesetzt worden.

In zwei Wahllokalen in Pankow hätte es vorzeitige Schließungen von Wahllokalen und Abweisungen von ungefähr 70 Wählern gegeben. Die Hintergründe hierzu müssten erst noch geklärt werden.

28 Wahllokale seien vorübergehend wegen fehlender Wahlzettel geschlossen gewesen. Die längste Schließung sei eine Stunde gewesen.

Medienberichte, in Berlin hätten auch Minderjährige bei der Wahl abgestimmt, habe man geprüft, bislang lägen hierzu allerdings keine offiziellen Berichte vor. "Uns ist kein Fall bekannt, in dem Minderjährige bei Wahlen abgestimmt haben, für die sie nicht zugelassen sind", sagte Geisel. Er könne aber nicht ausschließen, dass "bei 37.000 Wahlhelfer ein Einzelner in der falschen Zeile nachgeschaut hat und jemandem, der nicht die vollständige Wahlberechtigung hat, einen falschen Zettel gegeben hat."

Erst die Wahlausschüsse schaffen Rechtsverbindlichkeit

Innensenator Geisel betonte, dass alle von ihm genannten Punkte unter dem Vorbehalt der rechtsverbindlichen Feststellung durch die Wahlausschüsse stehe. Er habe hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Bezirkswahlausschüsse tagen am 11. Oktober, der Landeswahlausschuss am 14. Oktober. Das sei der verbindliche Rechtsweg, so Geisel.

Sendung: Inforadio, 08.10.21, 10:30 Uhr

101 Kommentare

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  1. 101.

    @ Immanuel: Für mich (bin kein Jurist) bedeutet Gleichheit der Wahl die Möglichkeit der Stimmabgabe unter gleichen Voraussetzungen. Nicht ohne Grund ist die Veröffentlichung von Prognosen vor 18 Uhr verboten. Die Direktmandate in Rest-Deutschland wurden so korrekt ermittelt. In Berlin lief es leider anders. Es wurde einer unbekannten Anzahl von Menschen das Wahlrecht verweigert. Außerdem haben eine unbekannte Anzahl von Menschen in Kenntnis der Prognosen ihre Stimme abgegeben. Das erscheint mir schon recht bedenklich. LG

  2. 100.

    Hans:
    "Diese ganze Angelegenheit ist nicht nur peinlich sondern auch beschämend. Auch im Ausland schüttelt man darüber nur noch den Kopf."

    Ja, natürlich ist das schon peinlich. Aber zum einen hatten wir noch nie in Berlin eine Wahl mit 6 Stimmen auf 5 Stimmzetteln unter Corona-Hygienebedingungen. Der Aufwand dafür wurde offensichtlich deutlich unterschätzt. Und zum anderen kann eine funktionierende Demokratie angemessen mit solch einem Problem umgehen: Zuerst Problem analysieren (Zusammenfassung aller Fehler und Klärung der eventuellen Mandatsrelevanz) und danach die Probleme bereinigen (gegebenenfalls gesamte oder partielle Wahlwiederholungen). Und solange diese Sache noch nicht beendet ist, habe ich großes Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen und unseren Rechtsstaat, dass alle mandatsrelevanten Verstöße behoben werden. Und gegebenenfalls habe ich kein Problem damit, nochmal ins Wahllokal zu gehen und mein demokratisches Wahlrecht wahrzunehmen.

  3. 99.

    @ Attila

    Attila ist der Meinung, dass auch die gesamte Bundestagswahl wiederholt werden müsste und eine Wahlwiederholung nur in Berlin verfassungswidrig sei. Es wäre aber verfassungswidrig, einem Dirketkandidaten in Bayern oder Hamburg durch eine Neuwahl ein bereits unzweifelhaft errungenes Mandat wieder zu entziehen nur, weil es in Berlin Unregelmäßigkeiten gab, die dort Wahlwiederholungen erforderlich machen. Ein bereits errungenes Mandat darf nicht so einfach wieder entzogen werden. Das wäre undemokratisch!

    Die Gleichheit der Wahlen bezieht sich nur darauf, dass jeder das gleiche aktive und passive Wahlrecht hat. Die Wahlen wären hier lediglich dann verfassungswidrig, wenn die Unregelmäßigkeiten vorsätzlich geschehen wären, z.B. um in Berlin später wählen zu können. Für einen Vorsatz gibt es aber keinerlei Anhaltspunkte.

  4. 98.

    @ Attila

    Interressanter Einwurf, leider aber zu kurz gedacht! Partielle Wahlwiederholungen gab es schon immer und sie wurden meines Wissens noch nie vom BVerfG beanstandet.

    Attila ist der Meinung, dass auch die gesamte Bundestagswahl wiederholt werden müsste und eine Wahlwiederholung nur in Berlin verfassungswidrig sei.

    Die strenge Lehre von Attila könnte die Demokratie gefährden, wenn bei jedem einzelnen Fehler in einem einzelnen Wahllokal bzw. Wahlkreis immer die gesamte Wahl wiederholt werden müsste. Es bestünde die Gefahr, dass die Wahlen sehr oft oder gar ewig wiederholt werden müssten, und es es sehr spät oder nie ein Ergebnis gäbe, wenn immer in irgendeinem Wahllokal oder Wahlkreis ein Fehler auftritt. Demokratie muss auch pragmatisch sein und zu Ergebnissen führen.

    Andererseits wäre es aber auch verfassungswidrig, wenn Mandate, die eindeutig errungen wurden, weil unabhängig von den Fehlern, nun wieder durch Neuwahlen entzogen werden würden.

  5. 97.

    Ha,ha ha da sollen wir die Ergebnisse wirklich akzeptieren..??? Herr R.M. Müller hat natürlich keine Interesse was zu ändern und zu untersuchen. Heute hat 88,8 berichtet: es waren auch Zahlendreher bei telefonischen Ergebnisdurchgaben.... !!! Unglaublich, aber Herr Müller,wie immer ruhig und entspannt, Schuld sind sowieso die Anderen. Deprimierend, dass er uns (Charlottenburger) im Bundestag vertretenen darf.

  6. 96.

    FF:
    "Antwort auf [Poster] vom 09.10.2021 um 09:03
    Z. B. Jurist Ulrich Battis hat dazu eine Aussage getroffen in einem Artikel. Das Kräfteverhältnis wäre dann nicht mehr so wie es momentan dargestellt wird. Er wiederspricht damit komplett Herrn Müller. Ich denke mal so ein Jurist und da ist er nicht der Einzige, hat schon Ahnung von solchen Dingen."

    Nein, alle - Müller, Senat und Battis - sind sich einig und widersprechen sich nicht darin, dass alle beides für möglich halten: sowohl (partielle) Wahlwiederholungen wegen Mandatsrelevanz der Fehler wie auch keine Wahlwiederholungen wegen fehlender Mandatsrelevanz.

    Müller hat lediglich geäußert, dass nur "nach derzeitigem Kenntnisstand" keine Mandatsrelevanz vorliegt, das heißt, dass sich das aber natürlich ändern kann. Und Battis hat geäußert, dass er Nachwahlen für wahrscheinlich hält, also auch nicht ausschließt, dass es keine Nachwahlen geben muss wegen fehlender Mandatsrelevanz!

  7. 95.

    Charlotte:
    "Über welche Ausbildung verfügen SPD Müller und SPD Giffey, hier aus der Hüfte heraus zu befinden, es habe sich bei den Wahlen nichts Relevantes ereignet und man könne zur Tagesordnung übergehen?"

    Wer lesen kann ist im Vorteil!

    Niemand hat hier "aus der Hüfte heraus befunden", sondern sie haben aufgrund des "derzeitigen Kenntnisstandes" eine Einschätzung abgegeben, die nicht endgültig ist, sondern lediglich "nach derzeitigem Kenntnisstand", also auch nicht "aus der Hüfte heraus befunden"!

    Charlotte:
    "Der Staatsrechtler Battis kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis.
    „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Unregelmäßigkeiten am Wahltag in Berlin mandatsrelevant für die Abgeordnetenhauswahl sind“, sagte der frühere Professor an der Humboldt-Universität Berlin."

    Battis hat auch nicht abschließend geurteilt, sondern lediglich eine Vermutung geäußert! Er hat nicht ausgeschlossen, dass es keine Neuwahlen geben wird!

  8. 94.

    Diese ganze Angelegenheit ist nicht nur peinlich sondern auch beschämend. Auch im Ausland schüttelt man darüber nur noch den Kopf.

  9. 93.

    Und was genau sagt er anderes als das Ergebnisse und ggf. Nachzählungen abzuwarten sind bevor eine Entscheidung über - wenn überhaupt partielle - Nachwahlen fallen? Dass dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit für die BTW nicht der Fall ist?

    Und was wollten Sie: Neuwahlen um jeden Preis.

    Erkennen Sie den Unterschied?

  10. 91.

    Achja, n-tv. Nachrichten auf dem Niveau des Frauentauschsenders. Noch dazu der stockkonservative Battis, der schon aus finanziellen Gründen ein Interesse daran hat Berlin in ein Chaos zu stürzen.

    2009 bis 2017 war Ulrich Battis Of counsel der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Zum 1. September 2017 trat er der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann als Of counsel bei.

    Die Kanzlei arbeitet für nationale und internationale Unternehmen, darunter Banken, Finanzinstitute, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Regierungen und Ministerien.

  11. 90.

    An Immanuel, Poster und andere::
    "Artikel 38. (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt."
    Entsprendes gilt für alle Wahlen. Sollte es zu Teil-Nachwahlen kommen, wäre das gesamte Wahlergebnis verfassungswidrig, weil die Wahlen nicht "GLEICH" erfolgt waren. Schon die Wahlen nach Bekanntgabe der Prognosen waren nicht "GLEICH", weil es dann schon einen unterschiedlichen Erkenntnisstand gab. LG

  12. 89.

    Achja, n-tv. Nachrichten auf dem Niveau des Frauentauschsenders. Noch dazu der stockkonservative Battis, der schon aus finanziellen Gründen ein Interesse daran hat Berlin in ein Chaos zu stürzen.

    2009 bis 2017 war Ulrich Battis Of counsel der Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz. Zum 1. September 2017 trat er der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann als Of counsel bei.

    Die Kanzlei arbeitet für nationale und internationale Unternehmen, darunter Banken, Finanzinstitute, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Regierungen und Ministerien.

  13. 88.

    Hier der Link zum besagten Artikel

    https://www.n-tv.de/politik/Staatsrechtler-widerspricht-Berlins-Regierung-article22855574.html

  14. 87.

    Z. B. Jurist Ulrich Battis hat dazu eine Aussage getroffen in einem Artikel. Das Kräfteverhältnis wäre dann nicht mehr so wie es momentan dargestellt wird. Er wiederspricht damit komplett Herrn Müller. Ich denke mal so ein Jurist und da ist er nicht der Einzige, hat schon Ahnung von solchen Dingen.

  15. 86.

    Über welche Ausbildung verfügen SPD Müller und SPD Giffey, hier aus der Hüfte heraus zu befinden, es habe sich bei den Wahlen nichts Relevantes ereignet und man könne zur Tagesordnung übergehen?
    Der Staatsrechtler Battis kommt zu einem gegenteiligen Ergebnis.
    „Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Unregelmäßigkeiten am Wahltag in Berlin mandatsrelevant für die Abgeordnetenhauswahl sind“, sagte der frühere Professor an der Humboldt-Universität Berlin.

    https://www.welt.de/politik/article234310702/Staatsrechtler-Battis-Unregelmaessigkeiten-bei-Wahl-in-Berlin-mandatsrelevant.html?source=k325_variationTest_autocurated

  16. 85.

    Die Wahl hat in der überwiegenden Mehrheit der Wahlbüros ohne Auffälligkeiten funktioniert. Die Auswirkungen der Abweichungen sind noch nicht abschließend geklärt.

    Womit begründen Sie Neuwahlen? Mit schlechten Vergleichen?

  17. 83.

    FF:
    "Antwort auf [Poster] vom 08.10.2021 um 18:08
    Nein nicht anmaßend, sondern demokratisch. So soll ja auch eine Wahl sein, nur diese ist es definitiv nicht gewesen, oder können Sie die richtigen Lotto zahlen tippen nach der Ziehung??? Finden Sie den Fehler!"

    Es gab bei den Wahlen viele Fehler. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie undemokratisch waren! Für den Fall, dass diese Fehler keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt haben, also nicht mandatsrelevant waren, wäre die Wahl dennoch demokratisch gewesen, weil das Ergebnis dem Wählerwillen entsrechen würde. Für den Fall, dass die Fehler mandatsrelevant gewesen sind, hätten sie damit Einfluss auf das Wahlergebnis und es werden Wahlwiederholungen dort angesetzt, wo es diese relevanten Fehler gab. Das ist Demokratie!

    Ich sehe hier jedenfalls nichts Undemokratisches! Demokratie bedeutet nicht, dass es keine Fehler geben dürfe. Demokratie bedeutet, dass Fehler korrigiert werden.

  18. 82.

    Annabelle:
    " ... partielle Nachwahlen?"
    Ist das der Anfang einer Bananenrepublik und das Ende von Bullabü, oder doch schon Wolkenkuckucksheim?
    Oder einfach das weitere Aufweichen demokratischer Grundwerte."

    Nein, das ist das demokratische Prinzip, dass wenn es in 3 von 1000 Wahllokalen Unregelmäigkeiten gab, die mandatsrelevant sein könnten, nur in diesen 3 Wahllokalen nachgewählt wird, aber nicht nochmal in den anderen 997
    Wahllokalen, in denen alles korrekt lief und das dortige Wahlergebnis bereits feststeht. Dort, wo das Wahlergebnis bereits zweifelsfrei feststeht, darf die Wahl nicht einfach so ohne Rechtsgrundlage wiederholt werden, nur weil das "Annabelle" so will. (Ansonsten bestünde auch die Gefahr, dass endlos die Wahlen wiederholt werden müssen, weil es jedesmal in einem anderen Wahllokal einen kleinen Fehler gibt. Das würde Demokratie praktissch unmöglich machen!)

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