rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Audio: Inforadio | 15.10.2021 | Stefan Lauchstädt | Quelle: dpa/Annette Riedl

Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co. enteignen"

Expertenkommission soll "Wege" zu Umsetzung von Enteignungen prüfen

Nach dem Ende der Sondierungsgespräche zwischen SPD, Grünen und Linken in Berlin am Freitag sagte Giffey vor der Presse, dass eine Expertenkommission einberufen werden solle, "um Wege und Möglichkeiten der Umsetzung zu prüfen". Diese werde sich ein Jahr lang damit beschäftigen und dem Senat dann eine Empfehlung abgeben, der Senat entscheide dann, wie damit umgegangen werde. An der Kommission solle auch die Initiaitive beteiligt werden.

Für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin haben sich beim Volksentscheid am 26. September 57,6 Prozent der Wähler ausgesprochen. Das geht aus dem endgültigen Ergebnis hervor, das die Landeswahlleitung am Freitag veröffentlicht hat. Nach dem vorläufigen Ergebnis waren es 56,4 Prozent. Mit Nein stimmten nach den aktuellen Zahlen 39,8 Prozent.

Klares Ergebnis beim Volksentscheid

Berliner stimmen mehrheitlich für Enteignung von Wohnungskonzernen

Jubel bei den Initiatoren des Volksbegehrens zur Enteignung großer Wohnungskonzerne in Berlin: Am Sonntag haben ausreichend Berlinerinnen und Berliner ihre Zustimmung für die Initiative gegeben. Damit ist nun der künftige Senat am Zug.

Expertenkommission soll "Möglichkeiten der Umsetzung prüfen"

Insgesamt nahmen 1.798.308 Berlinerinnen und Berliner an der Abstimmung teil, das sind 73,5 Prozent der Stimmberechtigten. Damit ist auch der vorgeschriebene Anteil von mindestens 25 Prozent deutlich überschritten. Der Volksentscheid sei damit wirksam zustande gekommen, so die stellvertretende Landesabstimmungsleiterin, Ulrike Rockmann. Änderungen gegenüber dem vorläufigen Ergebnis hat es der Landeswahlleitung zufolge bei den Zahlen der Teilnehmenden und der ungültigen Stimmen gegeben.

Ein neuer Senat ist laut Beschlusstext aufgefordert, "alle Maßnahmen einzuleiten", die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings ist das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend.

Dabei geht es grundsätzlich um Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin, soweit sie eine "Gewinnerzielungsabsicht" verfolgen. Diese sollen vergesellschaftet, also gegen Entschädigung enteignet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden.

Sendung: Inforadio, 15.10.2021, 11:40 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen